IV. Olympische Winterspiele 1936 part 1 - LA84 Foundation
IV. Olympische Winterspiele 1936 part 1 - LA84 Foundation
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ewerbe, an denen eine Nation teilnimmt, in Händen des Organisationskomitees sein. Diese<br />
Angaben können auch telegraphisch übermittelt werden.<br />
Die Namen der Teilnehmer müssen dem Organisationskomitee mindestens 15 Tage vor Beginn<br />
des ersten Wettbewerbes in dem betreffenden Sport zugehen, und zwar ohne daß noch Änderungen<br />
vorgenommen werden können. Das Organisationskomitee muß spätestens um Mitternacht des Tages,<br />
an dem die durch den gegenwärtigen Artikel festgese”ten Termine ablaufen, im Besi” der<br />
Nennungen sein. Alle Nennungen müssen auf einem besonderen Formular und in doppelter Ausfertigung<br />
eingereicht werden. Die Namen der Teilnehmer müssen entweder gedruckt oder mit<br />
der Schreibmaschine geschrieben werden.<br />
Um die Echtheit der telegraphischen Mitteilungen zu gewährleisten, sind alle nationalen <strong>Olympische</strong>n<br />
Komitees, die sich dieses Verständigungsmittels bedienen, verpflichtet, mit dem Organisationskomitee<br />
vorher ein Kennwort oder einen Kennsa” zu vereinbaren, der in allen Telegrammen<br />
Anwendung findet.<br />
Die Nennungen sind nur dann gültig, wenn die obigen Vorschriften eingehalten worden sind.”<br />
In Fällen, in denen diese Nennungen telegraphiert werden, müssen die Meldebogen als<br />
Bestätigung an das Organisationskomitee eingeschickt werden.<br />
Meldebogen der Nationen<br />
(Le”ter Einsendetermin: 12. Dezember 1935)<br />
3. Im allgemeinen Programm der <strong>IV</strong>. <strong>Olympische</strong>n <strong>Winterspiele</strong> <strong>1936</strong> wurde bestimmt: ,,Nennungstermin:<br />
Die allgemeine Liste der Wettkämpfe, an denen jedes Land teilnehmen will, wird bis zum<br />
12. Dezember 1935 entgegengenommen. Nach diesem Datum können weder Änderungen noch<br />
Zusä”e gemacht werden.”<br />
Für die einzelnen Sportarten: Ski, Bob, Eis und für die Vorführungswettbewerbe sind die vorgedruckten<br />
Formulare A, B, C, D, E zu verwenden. Die Teilnahme an verschiedenen Wettbewerben<br />
einer Sportart kann entsprechend dem Vordruck auf einem Meldebogen mitgeteilt werden.<br />
Meldebogen für Wettbewerbe (Wettkämpfer und Mannschaften)<br />
(Le”ter Einsendetermin: 15. Januar <strong>1936</strong>)<br />
4. Im allgemeinen Programm der <strong>IV</strong>. <strong>Olympische</strong>n <strong>Winterspiele</strong> <strong>1936</strong> wurde bestimmt: ,,Nennungstermin:<br />
Alle endgültigen namentlichen Nennungen der Wettkämpfer und Mannschaften werden bis<br />
zum 15. Januar <strong>1936</strong> entgegengenommen. Nach diesem Datum können weder Änderungen noch<br />
Zusä”e gemacht werden.”<br />
In den Meldebogen A 1, B 1a, B 1b, C 1, D 1, E 1a, E 1b, E na, E nb sind sowohl die Teilnehmer<br />
für Einzelwettbewerbe wie auch für Mannschaftswettbewerbe einzutragen. Für jeden Einzel- und<br />
Mannschaftswettbewerb jeder Sportart ist der entsprechende Vordruck zu verwenden.<br />
Für Bobsport ist außerdem der technische Meldebogen B 1 Anlage in allen Einzelheiten genau<br />
auszufüllen.<br />
Namentlicher Meldebogen<br />
(Le”ter Einsendetermin: 10. Januar <strong>1936</strong>)<br />
5. Im allgemeinen Programm der <strong>IV</strong>. <strong>Olympische</strong>n <strong>Winterspiele</strong> <strong>1936</strong> wurde bestimmt: ,,Nennungstermin:<br />
Alle endgültigen, namentlichen Nennungen der Wettkämpfer und Mannschaften werden<br />
bis zum 15. Januar <strong>1936</strong> entgegengenommen. Nach diesem Datum können weder Änderungen noch<br />
Zusä”e gemacht werden.”<br />
Für jede Nennung unter Position 4 an jedem Einzel- oder Mannschaftswettbewerb muß der<br />
Namentliche Meldebogen A 2, B 2, C 2, D 2, E 2, E n2 ausgefüllt und an das Organisationskomitee<br />
eingesandt werden. Falls ein Wettkämpfer an mehreren Wettbewerben — wenn auch in derselben<br />
Sportart — teilnimmt, so muß für jeden Wettbewerb ein besonderer Namentlicher Meldebogen<br />
ausgefüllt werden.<br />
6. Unklar, unvollkommen oder falsch ausgefüllte Meldebogen, ebenso solche Meldebogen, die nicht<br />
die vorgeschriebenen Unterschriften tragen, werden vom Organisationskomitee nicht anerkannt.<br />
Wir bitten deshalb, die Vordrucke in allen Fällen genau auszufüllen. Bei etwaigen Unklarheiten<br />
steht das Organisationskomitee zu Rückfragen jederzeit zur Verfügung.<br />
Teilnahmebestimmungen — Staatsangehörigkeit<br />
7. Artikel 2 der ,,Allgemeinen Bestimmungen” schreibt vor:<br />
,,Für die Vertretung eines Landes kann nur zugelassen werden, wer von Geburt oder durch<br />
Erwerb die Staatsangehörigkeit der betreffenden Nation oder des souveränen Staates besi”t, zu<br />
dem diese Nation verfassungsmäßig gehört. Wer bereits einmal an <strong>Olympische</strong>n Spielen teilgenommen<br />
hat, kann bei den folgenden Spielen nicht für ein anderes Land starten, selbst wenn<br />
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