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IV. Olympische Winterspiele 1936 part 1 - LA84 Foundation

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komitee abgelehnt. Diese Art der Geschäftsführung hat viel unnötigen Schriftwechsel<br />

vermieden. Andererseits hatten die Behörden (Polizei, Reichsbahn, Reichspost,<br />

Gemeindeverwaltung usw.) beim Organisationskomitee in Verkehrs- und Ordnungsfragen<br />

immer nur mit einer Stelle zu verhandeln, was wiederum den Geschäftsbetrieb<br />

sehr vereinfachte und das Zusammenarbeiten außerordentlich gefördert hat.<br />

Die Zuständigkeitsgrenzen wurden wie folgt festgelegt:<br />

Für die Art der Absperrung innerhalb der Kampfplä”e usw. ist allein das<br />

Organisationskomitee zuständig, denn nur dieses kann übersehen, was bei den<br />

einzelnen Kampfhandlungen u. dgl. notwendig ist. Der Führer der für diese Absperrung<br />

eingese”ten Polizeikräfte erhält Weisungen vom Organisationskomitee.<br />

Innerhalb der Kampfplä”e hat die Polizei die Aufgaben zu erfüllen, die ihr<br />

gese”mäßig zustehen, z. B. Sanitätsdienst, Feuerschu” , baupolizeiliche Überwachung,<br />

Händlerkontrolle, Verfolgung und Verhinderung von Vergehen.<br />

Außerhalb der Kampfplä”e ist für alle Verkehrs-, Ordnungs- und Sicherheitsmaßnahmen<br />

allein die Polizeibehörde zuständig. Es ist aber notwendig, daß die<br />

Polizeibehörde ihre Maßnahmen im engen Einvernehmen mit dem Organisationskomitee<br />

trifft.<br />

Festgewalzte Wiesen als Parkplätze am Eis- und Skistadion<br />

Garagenzelte im Bau und fertig<br />

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