IV. Olympische Winterspiele 1936 part 1 - LA84 Foundation
IV. Olympische Winterspiele 1936 part 1 - LA84 Foundation
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der Zeit vom 1. Januar 1935 bis 14. Februar<br />
<strong>1936</strong> voll abgeleistet haben, oder deren aktive<br />
Dienstzeit zur Zeit des Wettbewerbes noch<br />
andauert — jedoch mindestens drei Monate<br />
beträgt.<br />
c) Armeen mit kürzerer als einjähriger Dienstzeit<br />
und einer kürzeren als dreimonatigen Rekrutenausbildungszeit<br />
(aktive Dienstzeit) dürfen<br />
nur solche Soldaten melden, welche die Rekrutenausbildungszeit<br />
(aktive Dienstzeit) voll<br />
abgeleistet haben. Die Gemeldeten dürfen jedoch<br />
höchstens 150 Tage — einschließlich der<br />
Rekrutenausbildungszeit (aktive Dienstzeit) —<br />
unter Waffen gestanden haben und nicht älter<br />
als 25 Jahre sein.<br />
Die Anmeldungen zum Militär-Ski-Patrouillenlauf<br />
sind bis zum 12. Dezember 1935 von den<br />
<strong>Olympische</strong>n Komitees der Nationen an das Organisationskomitee<br />
für die <strong>IV</strong>. <strong>Olympische</strong>n <strong>Winterspiele</strong><br />
in Garmisch-Partenkirchen zu richten.<br />
Zum 15. Januar <strong>1936</strong> sind die Teilnehmer am<br />
Militär-Ski-Patrouillenlauf — einschließlich Ersa” -<br />
offizier und Ersa”mann — namentlich unter Angabe<br />
des Dienstgrades, des Diensteintritts, der<br />
Dienstdauer und des Alters dem Organisationskomitee<br />
zu melden.<br />
Änderungen in der Zusammense”ung der Patrouillen<br />
müssen dem Organisationskomitee für<br />
die <strong>IV</strong>. <strong>Olympische</strong>n <strong>Winterspiele</strong> bis zum 3. Februar<br />
<strong>1936</strong> zugehen.<br />
III.<br />
Das Schiedsgericht wird vom Organisationskomitee<br />
ernannt. Es se”t sich aus dem Vorsi”enden<br />
und vier Schiedsrichtern zusammen.<br />
Der Vorsi”ende ist ein Stabsoffizier des deutschen<br />
Heeres. Von den vier Schiedsrichtern werden<br />
ein Offizier aus dem deutschen Heer und drei<br />
Offiziere aus den übrigen Armeen, die ihre Teilnahme<br />
am Militär-Ski-Patrouillenlauf zugesagt<br />
haben, ausgewählt.<br />
<strong>IV</strong>.<br />
Jede Nation trägt die Kosten ihrer Patrouille.<br />
Für die Reise vom deutschen Grenzort nach Garmisch-Partenkirchen<br />
und zurück bewilligt die<br />
Deutsche Reichsbahn dieselben Fahrpreisermäßigungen<br />
wie für sämtliche Teilnehmer an den<br />
<strong>IV</strong>. <strong>Olympische</strong>n <strong>Winterspiele</strong>n.<br />
V.<br />
Die nachfolgenden Bestimmungen beziehen sich<br />
nur auf die besonderen technischen Verhältnisse<br />
des Militär-Ski-Patrouillenlaufes.<br />
Im übrigen gelten die Bestimmungen des Internationalen<br />
Skiverbandes (F.I.S.).<br />
Fragen allgemeiner Art unterliegen den Vorschriften<br />
für die <strong>IV</strong>. <strong>Olympische</strong>n <strong>Winterspiele</strong>.<br />
B. Durchführung<br />
des Militär-Ski-Patrouillenlaufes<br />
VI.<br />
Der Militär-Ski-Patrouillenlauf mit einer Schießübung<br />
ist ein militärsportlicher Mannschaftswettbewerb.<br />
VII.<br />
Die Strecke des Laufes beträgt etwa 25 km mit<br />
Höhenunterschieden von etwa 600 m in abwechselnd<br />
offenem und bewaldetem Gelände.<br />
Sie wird in der Nähe von Garmisch-Partenkirchen<br />
liegen, wird vorgespurt und ausgeflaggt.<br />
Die Laufstrecke wird erst am Abend vor dem<br />
Militär-Ski-Patrouillenlauf bekanntgegeben. Die<br />
Patrouillenführer erhalten dann eine Kartenskizze,<br />
welche die Strecke mit Kontroll- und Sanitätsposten<br />
sowie das Profil der Strecke zeigt.<br />
Das Ablaufen der Laufstrecke nach Bekanntgabe<br />
der Strecke ist verboten.<br />
VIII.<br />
Die Patrouille muß von einem Offizier geführt<br />
werden. Der Ersa”mann kann nur den Unteroffizier<br />
oder einen Mann vertreten.<br />
Das Eintreten des Ersa”offiziers oder Ersa” -<br />
mannes muß vor dem Start dem Schiedsgericht<br />
gemeldet werden und bedarf der Genehmigung<br />
des Schiedsgerichts.<br />
Für erkrankte oder verle”te Patrouillenläufer<br />
darf vor dem Lauf nur dann Ersa” eingestellt<br />
werden, wenn der vom Organisationskomitee bestimmte<br />
Arzt die Notwendigkeit schriftlich bestätigt.<br />
In anderen Fällen entscheidet das Schiedsgericht<br />
auf Antrag des Vertreters der betreffenden<br />
Nation oder des Patrouillenführers.<br />
Bei Ausfällen von Teilnehmern während des<br />
Laufes scheidet die betreffende Patrouille aus<br />
dem Wettbewerb aus.<br />
IX.<br />
Anzug und Ausrüstung<br />
a) Anzug: für den Winter vorschriftsmäßiger Feldanzug<br />
des betreffenden Heeres; an Stelle des<br />
Helmes ist die Feldmü”e zu tragen.<br />
b) Ausrüstung:<br />
Offiziere: Pistole oder Revolver, Koppel ohne<br />
Seitengewehr, Kompaß, Fernglas und Signalpfeife.<br />
Unteroffiziere und Mannschaften: Dienstgewehr<br />
oder Dienstkarabiner, Koppel ohne<br />
Seitengewehr mit einer Patronentasche mit<br />
5 scharfen Patronen, Tornister oder Rucksack.<br />
Das Gewicht dieser Ausrüstung muß mindestens<br />
10 kg betragen.<br />
Außerdem kann jede Patrouille Ersa”stöcke, Ersa”spi”en.<br />
Flickzeug und Wachsgerät nach Belieben<br />
mitnehmen. Diese Gegenstände werden<br />
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