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IV. Olympische Winterspiele 1936 part 1 - LA84 Foundation

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der Zeit vom 1. Januar 1935 bis 14. Februar<br />

<strong>1936</strong> voll abgeleistet haben, oder deren aktive<br />

Dienstzeit zur Zeit des Wettbewerbes noch<br />

andauert — jedoch mindestens drei Monate<br />

beträgt.<br />

c) Armeen mit kürzerer als einjähriger Dienstzeit<br />

und einer kürzeren als dreimonatigen Rekrutenausbildungszeit<br />

(aktive Dienstzeit) dürfen<br />

nur solche Soldaten melden, welche die Rekrutenausbildungszeit<br />

(aktive Dienstzeit) voll<br />

abgeleistet haben. Die Gemeldeten dürfen jedoch<br />

höchstens 150 Tage — einschließlich der<br />

Rekrutenausbildungszeit (aktive Dienstzeit) —<br />

unter Waffen gestanden haben und nicht älter<br />

als 25 Jahre sein.<br />

Die Anmeldungen zum Militär-Ski-Patrouillenlauf<br />

sind bis zum 12. Dezember 1935 von den<br />

<strong>Olympische</strong>n Komitees der Nationen an das Organisationskomitee<br />

für die <strong>IV</strong>. <strong>Olympische</strong>n <strong>Winterspiele</strong><br />

in Garmisch-Partenkirchen zu richten.<br />

Zum 15. Januar <strong>1936</strong> sind die Teilnehmer am<br />

Militär-Ski-Patrouillenlauf — einschließlich Ersa” -<br />

offizier und Ersa”mann — namentlich unter Angabe<br />

des Dienstgrades, des Diensteintritts, der<br />

Dienstdauer und des Alters dem Organisationskomitee<br />

zu melden.<br />

Änderungen in der Zusammense”ung der Patrouillen<br />

müssen dem Organisationskomitee für<br />

die <strong>IV</strong>. <strong>Olympische</strong>n <strong>Winterspiele</strong> bis zum 3. Februar<br />

<strong>1936</strong> zugehen.<br />

III.<br />

Das Schiedsgericht wird vom Organisationskomitee<br />

ernannt. Es se”t sich aus dem Vorsi”enden<br />

und vier Schiedsrichtern zusammen.<br />

Der Vorsi”ende ist ein Stabsoffizier des deutschen<br />

Heeres. Von den vier Schiedsrichtern werden<br />

ein Offizier aus dem deutschen Heer und drei<br />

Offiziere aus den übrigen Armeen, die ihre Teilnahme<br />

am Militär-Ski-Patrouillenlauf zugesagt<br />

haben, ausgewählt.<br />

<strong>IV</strong>.<br />

Jede Nation trägt die Kosten ihrer Patrouille.<br />

Für die Reise vom deutschen Grenzort nach Garmisch-Partenkirchen<br />

und zurück bewilligt die<br />

Deutsche Reichsbahn dieselben Fahrpreisermäßigungen<br />

wie für sämtliche Teilnehmer an den<br />

<strong>IV</strong>. <strong>Olympische</strong>n <strong>Winterspiele</strong>n.<br />

V.<br />

Die nachfolgenden Bestimmungen beziehen sich<br />

nur auf die besonderen technischen Verhältnisse<br />

des Militär-Ski-Patrouillenlaufes.<br />

Im übrigen gelten die Bestimmungen des Internationalen<br />

Skiverbandes (F.I.S.).<br />

Fragen allgemeiner Art unterliegen den Vorschriften<br />

für die <strong>IV</strong>. <strong>Olympische</strong>n <strong>Winterspiele</strong>.<br />

B. Durchführung<br />

des Militär-Ski-Patrouillenlaufes<br />

VI.<br />

Der Militär-Ski-Patrouillenlauf mit einer Schießübung<br />

ist ein militärsportlicher Mannschaftswettbewerb.<br />

VII.<br />

Die Strecke des Laufes beträgt etwa 25 km mit<br />

Höhenunterschieden von etwa 600 m in abwechselnd<br />

offenem und bewaldetem Gelände.<br />

Sie wird in der Nähe von Garmisch-Partenkirchen<br />

liegen, wird vorgespurt und ausgeflaggt.<br />

Die Laufstrecke wird erst am Abend vor dem<br />

Militär-Ski-Patrouillenlauf bekanntgegeben. Die<br />

Patrouillenführer erhalten dann eine Kartenskizze,<br />

welche die Strecke mit Kontroll- und Sanitätsposten<br />

sowie das Profil der Strecke zeigt.<br />

Das Ablaufen der Laufstrecke nach Bekanntgabe<br />

der Strecke ist verboten.<br />

VIII.<br />

Die Patrouille muß von einem Offizier geführt<br />

werden. Der Ersa”mann kann nur den Unteroffizier<br />

oder einen Mann vertreten.<br />

Das Eintreten des Ersa”offiziers oder Ersa” -<br />

mannes muß vor dem Start dem Schiedsgericht<br />

gemeldet werden und bedarf der Genehmigung<br />

des Schiedsgerichts.<br />

Für erkrankte oder verle”te Patrouillenläufer<br />

darf vor dem Lauf nur dann Ersa” eingestellt<br />

werden, wenn der vom Organisationskomitee bestimmte<br />

Arzt die Notwendigkeit schriftlich bestätigt.<br />

In anderen Fällen entscheidet das Schiedsgericht<br />

auf Antrag des Vertreters der betreffenden<br />

Nation oder des Patrouillenführers.<br />

Bei Ausfällen von Teilnehmern während des<br />

Laufes scheidet die betreffende Patrouille aus<br />

dem Wettbewerb aus.<br />

IX.<br />

Anzug und Ausrüstung<br />

a) Anzug: für den Winter vorschriftsmäßiger Feldanzug<br />

des betreffenden Heeres; an Stelle des<br />

Helmes ist die Feldmü”e zu tragen.<br />

b) Ausrüstung:<br />

Offiziere: Pistole oder Revolver, Koppel ohne<br />

Seitengewehr, Kompaß, Fernglas und Signalpfeife.<br />

Unteroffiziere und Mannschaften: Dienstgewehr<br />

oder Dienstkarabiner, Koppel ohne<br />

Seitengewehr mit einer Patronentasche mit<br />

5 scharfen Patronen, Tornister oder Rucksack.<br />

Das Gewicht dieser Ausrüstung muß mindestens<br />

10 kg betragen.<br />

Außerdem kann jede Patrouille Ersa”stöcke, Ersa”spi”en.<br />

Flickzeug und Wachsgerät nach Belieben<br />

mitnehmen. Diese Gegenstände werden<br />

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