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IV. Olympische Winterspiele 1936 part 1 - LA84 Foundation

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se”ung der Kampfgerichte, die Aufsicht über die<br />

sportlichen Einrichtungen und die technische Leitung<br />

der Wettbewerbe zu.<br />

Außerdem bestimmen die internationalen Verbände<br />

höchstens drei technische Abgeordnete,<br />

die sich volle 15 Tage vor Beginn des betreffenden<br />

Sports am Orte einfinden müssen, um sich<br />

mit dem Organisationskomitee in Verbindung zu<br />

se”en und die Arbeit der Gerichte vorzubereiten.<br />

Die Aufenthaltskosten dieser drei Abgeordneten<br />

während der 15 Tage vor Beginn ihres<br />

Sports gehen mit 5 Dollar für den Tag zu Lasten<br />

des Organisationskomitees der Spiele.<br />

Die internationalen Verbände können nach Gutdünken<br />

eine Ergänzungsaufsicht schaffen, nur<br />

dürfen die im vorigen Absaß erwähnten Summen<br />

nicht überschritten werden.<br />

13. Kampfgericht<br />

Für jeden Sport wird ein Berufungsgericht und rufungsgericht im Falle seiner Beanspruchung<br />

ein Kampfgericht gebildet. Ihre Ernennung bleibt noch nicht voll bese”t, so tritt das Organisationsden<br />

internationalen Verbänden überlassen. Ein komitee beratend und entscheidend für die feh-<br />

Abgeordneter von jedem internationalen Ver- lenden Mitglieder ein. Die Berufungsgerichte für<br />

bande muß sich mindestens fünf Tage vor Be- die durch keinen internationalen Verband erginn<br />

des ersten Wettbewerbes seines Sports am faßten Sportarten werden von dem Organisations-<br />

Orte befinden, um die Gültigkeit der Einschrei- komitee gebildet; sie müssen aus fünf Mitgliedern<br />

bungen zu beglaubigen. Die Mitglieder des oder verschiedener Nationalitäten bestehen, die ihren<br />

der Kampfgerichte und die amtlichen Vertreter Vorsi”enden wählen.<br />

müssen sämtlich Amateure sein. Ist ein Be-<br />

14. Ehrengericht<br />

Während der Dauer der Spiele bildet der Voll- Richtern geschlichtet werden. Dies geschieht entzugsausschuß<br />

des I.O.K. das Ehrengericht. weder auf Ersuchen des Organisationskomitees<br />

Dieses Ehrengericht hat die Aufgabe in allen oder auf Bitten einer der Parteien durch ihren<br />

Streitfähen zu vermitteln, die nicht technischer bevollmächtigten Vertreter, falls unerläßlich aus<br />

Natur sind und nicht von den internationalen eigenem Antrieb.<br />

Hier zog die lugend der Welt am Eröffnungstag ein<br />

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