IV. Olympische Winterspiele 1936 part 1 - LA84 Foundation
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se”ung der Kampfgerichte, die Aufsicht über die<br />
sportlichen Einrichtungen und die technische Leitung<br />
der Wettbewerbe zu.<br />
Außerdem bestimmen die internationalen Verbände<br />
höchstens drei technische Abgeordnete,<br />
die sich volle 15 Tage vor Beginn des betreffenden<br />
Sports am Orte einfinden müssen, um sich<br />
mit dem Organisationskomitee in Verbindung zu<br />
se”en und die Arbeit der Gerichte vorzubereiten.<br />
Die Aufenthaltskosten dieser drei Abgeordneten<br />
während der 15 Tage vor Beginn ihres<br />
Sports gehen mit 5 Dollar für den Tag zu Lasten<br />
des Organisationskomitees der Spiele.<br />
Die internationalen Verbände können nach Gutdünken<br />
eine Ergänzungsaufsicht schaffen, nur<br />
dürfen die im vorigen Absaß erwähnten Summen<br />
nicht überschritten werden.<br />
13. Kampfgericht<br />
Für jeden Sport wird ein Berufungsgericht und rufungsgericht im Falle seiner Beanspruchung<br />
ein Kampfgericht gebildet. Ihre Ernennung bleibt noch nicht voll bese”t, so tritt das Organisationsden<br />
internationalen Verbänden überlassen. Ein komitee beratend und entscheidend für die feh-<br />
Abgeordneter von jedem internationalen Ver- lenden Mitglieder ein. Die Berufungsgerichte für<br />
bande muß sich mindestens fünf Tage vor Be- die durch keinen internationalen Verband erginn<br />
des ersten Wettbewerbes seines Sports am faßten Sportarten werden von dem Organisations-<br />
Orte befinden, um die Gültigkeit der Einschrei- komitee gebildet; sie müssen aus fünf Mitgliedern<br />
bungen zu beglaubigen. Die Mitglieder des oder verschiedener Nationalitäten bestehen, die ihren<br />
der Kampfgerichte und die amtlichen Vertreter Vorsi”enden wählen.<br />
müssen sämtlich Amateure sein. Ist ein Be-<br />
14. Ehrengericht<br />
Während der Dauer der Spiele bildet der Voll- Richtern geschlichtet werden. Dies geschieht entzugsausschuß<br />
des I.O.K. das Ehrengericht. weder auf Ersuchen des Organisationskomitees<br />
Dieses Ehrengericht hat die Aufgabe in allen oder auf Bitten einer der Parteien durch ihren<br />
Streitfähen zu vermitteln, die nicht technischer bevollmächtigten Vertreter, falls unerläßlich aus<br />
Natur sind und nicht von den internationalen eigenem Antrieb.<br />
Hier zog die lugend der Welt am Eröffnungstag ein<br />
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