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Geschäftsbericht mit Konzernlagebericht und ... - Rheinmetall AG

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Konzernanhang<br />

Sonstige Erläuterungen<br />

(35) Eventualverbindlichkeiten | Wie in Vorjahren bestehen weiterhin Bürgschaften <strong>und</strong> Garantien im Zusammenhang<br />

<strong>mit</strong> der Desinvestition von ehemaligen Geschäftsaktivitäten. Im Wesentlichen handelt es sich<br />

um Mietausfallbürgschaften <strong>und</strong> Vertragserfüllungsgarantien für veräußerte Gesellschaften. Diese Gesellschaften<br />

kommen ihren laufenden Verpflichtungen nach <strong>und</strong> es gibt keine Anzeichen für eine künftige Inanspruchnahme.<br />

Aus der in 2003 durchgeführten Spaltung der damaligen STN Atlas Elektronik GmbH, Bremen, resultiert für<br />

die in diesem Zusammenhang abgespaltenen Verbindlichkeiten eine gesamtschuldnerische Haftung, deren<br />

Frist Mitte August 2008 gr<strong>und</strong>sätzlich abgelaufen ist. Im Zuge eines anhängigen Verfahrens wegen Schadensersatzansprüchen<br />

gegen den anderen Gesamtschuldner <strong>mit</strong> einem Streitwert von 30 MioEUR ist der Verlängerung<br />

der Anspruchsfrist zu Gunsten des Schadensersatzanspruchsberechtigten bis Ende 2009 im Geschäftsjahr<br />

2008 zugestimmt worden. Da<strong>mit</strong> wird eine mögliche Klageerhebung gegen <strong>Rheinmetall</strong> aus Gründen der<br />

Fristwahrung vermieden. Mit einer Inanspruchnahme wird nicht gerechnet.<br />

Im Rahmen gemeinsamer Projekte, die überwiegend in Form von Joint Ventures durchgeführt werden, wurden<br />

verschiedene Garantien zugunsten der nicht konsolidierten Beteiligungen abgegeben. Es bestehen Vertragserfüllungsgarantien,<br />

wobei <strong>Rheinmetall</strong> im Außenverhältnis dabei auch für die Leistungen der Joint-<br />

Venture-Partner haftet, im Innenverhältnis durch entsprechende Rückgriffshaftungen jedoch nur für die<br />

eigenen Lieferanteile. Daneben wurde die Finanzierung der Investitionskosten eines Joint Ventures durch<br />

eine gesamtschuldnerische Patronatserklärung sichergestellt. Zahlungsabflüsse werden nicht erwartet.<br />

Weiterhin bestehen Bürgschaften zugunsten von Joint Ventures <strong>und</strong> assoziierten Unternehmen für die den<br />

Beteiligungsgesellschaften gewährten Kreditlinien. <strong>Rheinmetall</strong> haftet entsprechend dem Beteiligungsanteil.<br />

Mit Zahlungsabflüssen hieraus wird nicht gerechnet.<br />

In dem seit 1998 laufenden Spruchstellenverfahren wird das im Rahmen der Verschmelzung von Kolbenschmidt<br />

Pierburg (<strong>Rheinmetall</strong> Beteiligungen) er<strong>mit</strong>telte Umtauschverhältnis auf seine Angemessenheit<br />

hin überprüft. Mit seiner Entscheidung vom 12. April 2007 wies das Landgericht Heilbronn alle Anträge auf<br />

Anpassung des Umtauschverhältnisses durch bare Zuzahlungen zurück. Die vom Gutachter, den das Landgericht<br />

Heilbronn <strong>mit</strong> der Überprüfung des Umtauschverhältnisses beauftragt hatte, er<strong>mit</strong>telten abweichenden<br />

Wertansätze liegen nach Ansicht des Landgerichts Heilbronn im Rahmen der Bandbreiten, die bei einer Unternehmensbewertung<br />

üblich sind, <strong>und</strong> geben daher keinen Anlass, das Umtauschverhältnis aus der Verschmelzung<br />

durch bare Zuzahlungen anzupassen. Die Entscheidung des Landgerichts Heilbronn ist noch<br />

nicht rechtskräftig; der Vertreter der außenstehenden Aktionäre hat Beschwerde zum OLG Stuttgart eingelegt,<br />

die Entscheidung dieses Gerichts bleibt abzuwarten. Kolbenschmidt Pierburg geht davon aus, dass das OLG<br />

Stuttgart die Entscheidung der ersten Instanz bestätigen wird.<br />

(36) Sonstige finanzielle Verpflichtungen | Es besteht eine Reihe von geschäftsüblichen finanziellen Verpflichtungen<br />

aus Rahmenverträgen <strong>mit</strong> Lieferanten sowie für Dienstleistungen. Über das Bestellobligo an<br />

erteilten Investitionsaufträgen wird unter den Erläuterungen zu Sachanlagen (7) berichtet.<br />

Im Berichtsjahr wurden Zahlungen aus Operating Leasingverhältnissen, die auch sämtliche Mieten für<br />

DV-Hard- <strong>und</strong> Software einschließen, von 37 MioEUR (Vorjahr: 34 MioEUR) als Aufwand gebucht. Neben der<br />

Anmietung von betriebsnotwendigen Immobilien handelt es sich dabei um übliche Verträge zur Überlassung<br />

von Fahrzeugen <strong>und</strong> Gegenständen der Betriebs- <strong>und</strong> Geschäftsausstattung.<br />

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