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Geschäftsbericht mit Konzernlagebericht und ... - Rheinmetall AG

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122 Weitere Angaben<br />

Corporate Governance Bericht<br />

Der Deutsche Corporate Governance Kodex umfasst gesetzliche Vorschriften sowie national <strong>und</strong> international<br />

anerkannte Standards zur Führung börsennotierter Gesellschaften <strong>und</strong> regelt das Zusammenwirken aller<br />

unternehmerischen Organe. Er hat das Ziel, das Vertrauen der Aktionäre, Geschäftspartner, Finanzmärkte,<br />

Mitarbeiter <strong>und</strong> der breiten Öffentlichkeit in die Leitung <strong>und</strong> Überwachung börsennotierter Unternehmen zu<br />

fördern. Transparenz, Vertrauen, Zuverlässigkeit: Im Selbstverständnis der <strong>Rheinmetall</strong> <strong>AG</strong> sind die im Kodex<br />

aufgeführten Gr<strong>und</strong>sätze der Unternehmensführung fest verankert. Das Unternehmen bekennt sich traditionell<br />

zu einer transparenten, verantwortungsbewussten, verlässlichen <strong>und</strong> fairen Unternehmensleitung.<br />

Im Mittelpunkt stehen die Achtung der Aktionärsinteressen, die enge <strong>und</strong> vertrauensvolle Zusammenarbeit<br />

zwischen Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat, die ordnungsgemäße Rechnungslegung <strong>und</strong> Abschlussprüfung, der angemessene<br />

Umgang <strong>mit</strong> Risiken, gesetzlichen <strong>und</strong> konzerninternen Regelungen sowie eine offene <strong>und</strong> transparente<br />

Unternehmenskommunikation.<br />

Entsprechenserklärung 2008 | Der Deutsche Corporate Governance Kodex wurde am 6. Juni 2008 von der<br />

Regierungskommission neu gefasst. Am 9. Dezember 2008 haben Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat der <strong>Rheinmetall</strong><br />

<strong>AG</strong> die jährliche Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz abgegeben. Sie führt aus, dass <strong>Rheinmetall</strong><br />

allen Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom<br />

14. Juni 2007 entsprochen hat <strong>und</strong> allen Empfehlungen des Kodex in der aktualisierten Fassung vom 6. Juni 2008<br />

entsprechen wird. Die aktuelle Entsprechenserklärung ist wie alle anderen jährlichen Entsprechenserklärungen<br />

seit 2002 auf der Internetseite www.rheinmetall.com unter der Rubrik „Konzern – Corporate Governance“<br />

abrufbar.<br />

Compliance | Compliance beinhaltet alle Maßnahmen, die sicherstellen, dass die Prozesse in den Gesellschaften<br />

des <strong>Rheinmetall</strong> Konzerns <strong>mit</strong> den länderspezifischen Gesetzen <strong>und</strong> rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

sowie <strong>mit</strong> den unternehmensinternen Richtlinien übereinstimmen. Compliance ist fester Bestandteil der Unternehmenskultur<br />

des <strong>Rheinmetall</strong> Konzerns. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Compliance-Gr<strong>und</strong>sätze des<br />

<strong>Rheinmetall</strong> Konzerns zu befolgen. Regelmäßige Schulungen informieren über die aktuelle Entwicklung. Das<br />

Compliance-Programm, das durch verschiedene Konzernrichtlinien ergänzt wird, wird in periodischen Abständen<br />

von dem Arbeitskreis Compliance, in dem die Geschäftsbereiche des Konzerns sowie die Fachbereiche<br />

der Holding vertreten sind, überprüft <strong>und</strong> bei Bedarf angepasst. Der Vorstand <strong>und</strong> der Prüfungsausschuss<br />

des Aufsichtsrats werden regelmäßig über die Angemessenheit <strong>und</strong> Wirksamkeit des Compliance-Programms<br />

informiert.<br />

Aktionäre <strong>und</strong> Hauptversammlung | Die Anteilseigner der <strong>Rheinmetall</strong> <strong>AG</strong> nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung<br />

wahr, die vom Vorstand oder vom Aufsichtsrat in den gesetzlich bestimmten Fällen oder dann<br />

einberufen wird, wenn es im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint. Jede Stückaktie gewährt eine<br />

Stimme. Jeder Aktionär ist berechtigt, an den Hauptversammlungen teilzunehmen, dort das Wort zu Gegenständen<br />

der Tagesordnung zu ergreifen <strong>und</strong> sachbezogene Fragen <strong>und</strong> Anträge zu stellen. Die Aktionäre haben<br />

die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst auszuüben oder durch einen Bevollmächtigten<br />

ihrer Wahl oder einen weisungsgeb<strong>und</strong>enen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen.<br />

Der Vorstand legt der Hauptversammlung den Jahres- <strong>und</strong> den Konzernabschluss vor. Die Hauptversammlung<br />

entscheidet über die Gewinnverwendung, die Entlastung von Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat, wählt die Anteilseignervertreter<br />

im Aufsichtsrat <strong>und</strong> bestellt den Abschlussprüfer. Darüber hinaus beschließt sie neben<br />

Satzungsänderungen über unternehmerische <strong>und</strong> kapitalverändernde Maßnahmen. Alle für die Entscheidungsfindung<br />

relevanten Unterlagen <strong>und</strong> Informationen zur Hauptversammlung werden auf der Website der<br />

<strong>Rheinmetall</strong> <strong>AG</strong> eingestellt. Kurz nach der Hauptversammlung können die Präsentation des Vorstands sowie<br />

die Abstimmungsergebnisse dort online abgerufen werden.

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