«Günstiger» Mietwohnungsbau ist möglich - Fahrländer Partner
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Bauordnung, Planungs- und Baugesetz, gesamt-schweizerische Richtlinien und Gesetze<br />
Die Studie hat als Ziel, die zeitgenössischen Standards des Wohnens in der Schweiz zu hinterfragen, dies<br />
jedoch auf der Grundlage der vom Gesetz festgelegten Vorschriften in Sachen Feuerschutz, Energie und<br />
Hindernisfreie Bauten. Nicht gesetzlich verbindliche oder sehr regional-spezifische Vorgaben werden von<br />
der Studie bewusst nicht oder nur teilweise berücksichtigt:<br />
- Berücksichtigt werden die gesetzlichen Forderungen im Bereich Wärmedämmung und Schallschutzmassnahmen,<br />
jedoch nicht die Forderungen des Labels Minergie.<br />
- Berücksichtigt werden die Brandschutzrichtlinien der VKF (Fluchtwege, Anzahl der Treppenhäuser).<br />
- Berücksichtigt wird die Norm SIA 500 für Hindernisfreie Bauten, gemäss Behindertengleichstellungsgesetz,<br />
BehiG; jedoch mit einer Ausnahme (minimale Zimmergrösse).<br />
- Ebenfalls weitgehend berücksichtigt werden die BO der Stadt Zürich und das PBG des Kantons Zürich<br />
(Anzahl der Geschosse, Gebäudehöhe, AZ). Einzig bei der Berechnung der AZ wird abgewichen, da auf<br />
das – im Kanton Zürich nicht zur AZ zählende – Attikageschoss verzichtet wird. 51 Um «gleich lange<br />
Spiesse» zu haben, werden diese Flächen für die Vollgeschosse verwendet.<br />
- Aus Vergleichsgründen mit dem «gängigen» Projekt wird die von der Stadt Zürich vorgeschriebene<br />
Anzahl der Pflichtparkplätze und der Abstellräume berücksichtigt.<br />
Vom «gängigen» Objekt übernommene Eckwerte<br />
Vom «gängigen» Objekt übernimmt das Projekt «günstig Wohnen» als Richtwert ausschliesslich die<br />
Geschossfläche aller bewohnbaren Räume unter Einschluss der dazugehörigen Erschliessungsflächen,<br />
inkl. derjenigen des Dachgeschosses.<br />
- Durch das Gleichsetzen der Nutzflächen – die letztlich die Erträge generieren – soll der Vergleich der<br />
beiden Projekte im kompetitiven Umfeld er<strong>möglich</strong>t werden.<br />
- Effizientere Umsetzungen, z.B. durch einfachere Kubaturen etc., sollen sich über geringere<br />
Erstellungskosten auf die Mieten auswirken können.<br />
Abstriche beim Standard und bei der Kompensation<br />
Für das Projekt «günstig Wohnen» werden bewusst Abstriche an der zu erreichenden Wohnqualität in Kauf<br />
genommen, um eine maximale Einsparung auf Baukostenseite kalkulieren zu können:<br />
- lichte Raumhöhe gemäss dem gesetzlichen Minimum (2.40 m);<br />
- die Treppenhäuser liegen ausserhalb des beheizten Volumens und weisen Minimalmasse auf;<br />
- Reduktion der Nebenräume auf das Notwendigste (Anzahl und Grösse Kellerräume gemäss den<br />
gesetzlichen Anforderungen, keine Reduits in den Wohnungen, gemeinsame Waschküche auf dem<br />
Flachdach);<br />
- die Tiefgarage und die Kellerabteile sind nicht direkt angebunden, d.h. nicht durch die einzelnen<br />
Treppenhäuser erschlossen;<br />
- einfache, zweckmässige Ausstattung der Wohnungen mit Standard-Apparaturen, minimale<br />
Küchenbudgets (ohne Geschirrspüler, jedoch mit Anschluss dafür), Minimierung der Einbauten, keine<br />
Schiebetüren, keine Querverbindungen zwischen den Einzelzimmern;<br />
- keine individuellen Balkone (Basisvariante), dafür Laubengänge mit einer Breite von 150 cm (Fluchtweg<br />
mit Minimalbreite 120 cm, eine private Benutzung der Laubengänge als Balkonflächen <strong>ist</strong> nur durch<br />
zusätzliche Erweiterungen <strong>möglich</strong>); grosses, begehbares Flachdach als Kompensation für den Verzicht<br />
auf individuelle Balkone;<br />
- geschlossener Innenhof als gemeinsamer Blickraum;<br />
- Verzicht auf Zertifizierungen soweit gesetzlich zulässig (z.B. keine Minergie-Zertifizierung);<br />
- Reduktion der gemeinschaftlich genutzten Aufenthalts- und Erschliessungsflächen; als Kompensation<br />
grosse begehbare Terrassen auf dem Flachdach.<br />
Als Option werden in den Modellierungen neben der Minimalvariante Balkone für alle Wohnungen sowie<br />
raumhohe Fenster berücksichtigt. Die Effekte auf die Kosten und damit auf die notwendige Miete werden<br />
entsprechend ausgewiesen. 52<br />
51 Im Kanton Bern beispielsweise zählt das Attikageschoss zur AZ, so dass nach Berner Regeln auch diese Vorschrift eingehalten wäre.<br />
52 Vgl. Kurzbaubeschrieb nach Elementkostengliederung im Anhang II.