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2006 - im Landkreis Waldeck Frankenberg

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Nach der am 18. Mai 2004 neu gefassten Verbandssatzung entfallen auf die<br />

Verbandsmitglieder folgende Anteile:<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> 861 Anteile<br />

Stadt Korbach 139 Anteile<br />

Die Bilanz zum 31. Dezember 2004 weist ein Eigenkapital von 36.086.372 EUR aus.<br />

Nach Abzug der Steuern ergab sich ein Jahresgewinn von 2.636.334 EUR, der an<br />

die Mitglieder ausgeschüttet wurde. Nach dem Wirtschaftsplan 2005 wird ein<br />

Jahresgewinn von 2.220.000 EUR erwartet.<br />

C) E r l ä u t e r u n g e n<br />

zu den größeren Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts, die von den<br />

Ansätzen des Vorjahres erheblich abweichen (§ 15 Abs. 1 Ziff. 1 GemHVO).<br />

1. Allgemeines<br />

Die Erläuterungen zu den größeren Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts,<br />

die von Ansätzen des Vorjahres erheblich abweichen, befinden sich<br />

jeweils auf den entsprechenden Seiten <strong>im</strong> Tabellenteil. Es wird darauf Bezug<br />

genommen.<br />

2. Erläuterungen zum Sammelnachweis Personalausgaben (Grp. 4000)<br />

Der Gesamtaufwand beläuft sich auf 23.243.150 EUR, das sind gegenüber dem<br />

Vorjahr 1.013.050 EUR mehr. Die Steigerung resultiert in erster Linie aus der<br />

Veranschlagung der Ausgaben für die „kommunalisierten“ Beamten und Beschäftigten<br />

für ein volles Kalenderjahr. Die Personalausgaben für die Volkshochschule<br />

werden mit Rücksicht auf die Budgetierung der dortigen Ansätze außerhalb des<br />

Sammelnachweises <strong>im</strong> Unterabschnitt 01.3500 besonders dargestellt. Die gegenseitige<br />

Deckungsfähigkeit mit den übrigen Personalausgaben bleibt hiervon jedoch<br />

unberührt (§ 18 Abs. 1 GemHVO).<br />

Als Zielsetzung ist vorgesehen, gegenüber der rechnerisch ermittelten Summe<br />

0,3 Mio. EUR einzusparen.<br />

3. Erläuterungen zum Stellenplan (ohne Sondervermögen)<br />

Mit der Gliederung des Stellenplanes wurde der organisatorischen Neuordnung<br />

der Kreisverwaltung Rechnung getragen. Außerdem sind die Vorgaben des Tarifvertrages<br />

für den öffentlichen Dienst umgesetzt und die früheren Stellenpläne<br />

„Angestellte“ und „Arbeiter“ in dem Stellenplan „Beschäftigte“ zusammengefasst.<br />

Erstmals ist eine Übersicht über die vorgesehene Zahl der Beamten <strong>im</strong> Vorbereitungsdienst,<br />

der Auszubildenden und der Praktikanten als Anlage dem Stellenplan<br />

beigefügt (gem. § 6 Abs. 5 GemHVO).

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