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2006 - im Landkreis Waldeck Frankenberg

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§ 4<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die <strong>im</strong> Haushaltsjahr <strong>2006</strong> zur rechtzeitigen Leistung<br />

von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 45.000.000 EUR<br />

festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Der Hebesatz für die Kreisumlage für das Haushaltsjahr <strong>2006</strong> wird auf 45,0 v. H.<br />

festgesetzt.<br />

Der Hebesatz für den Zuschlag zur Kreisumlage für das Haushaltsjahr <strong>2006</strong> wird auf 8 v.<br />

H. festgesetzt.<br />

Die Kreisumlage und der Zuschlag zur Kreisumlage werden mit je einem Zwölftel<br />

der Jahresbeträge am 15. eines jeden Monats fällig.<br />

§ 6<br />

Es gilt der vom Kreistag als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.<br />

Korbach, den 16. Dezember 2005<br />

Der Kreisausschuss<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong><br />

Eichenlaub<br />

L a n d r a t

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