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2006 - im Landkreis Waldeck Frankenberg

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S T E L L E N P L A N<br />

2 0 0 6<br />

für die Beamten<br />

und für die nicht nur vorübergehend eingestellten Beschäftigten<br />

Anmerkungen:<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong><br />

1. Die bei der Revision (Rechnungsprüfungsamt) gemäß BBesG gebildete<br />

Funktionsgruppe besteht aus den Planstellen 3 x A 12 und 3 x A 11.<br />

2. Die be<strong>im</strong> Fachdienst Bauen und Naturschutz (Bauordnung) gemäß BBesG<br />

gebildete Funktionsgruppe besteht aus den Planstellen 1 x A 13, 2 x A 11,<br />

1 x A 10.<br />

3. Die be<strong>im</strong> Fachdienst Zentrale Dienste (EDV) gemäß BBesG gebildete<br />

Funktionsgruppe besteht aus einer Planstelle A 11.<br />

4. Auszubildende und Beamtenanwärterinnen/Beamtenanwärter sind <strong>im</strong><br />

Rahmen des notwendigen Bedarfs außerplanmäßig einzustellen.<br />

5. Bei organisatorischen Änderungen können <strong>im</strong> notwendigen Umfang<br />

Planstellen umgesetzt werden.<br />

6. Beförderungstermin ist der 01. April jeden Jahres.<br />

7. Planstellen der BesGr. A 9 geh. Dienst BBesG können nach BesGr. A 10<br />

BBesG umgewandelt werden.

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