Landtagspräsident Christoph Grimm - Landtag Rheinland-Pfalz
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Schüler-<strong>Landtag</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> - 20. Sitzung am 2. Dezember 2004<br />
Ausländer oder ein ausländisches Kind sich in der<br />
Bundesrepublik Deutschland aufhalten darf, beurteilt<br />
sich nach dem Ausländerrecht, wobei das aufenthaltsrechtliche<br />
Schicksal der Kinder unmittelbar<br />
mit dem Schicksal der Eltern verknüpft ist. Man<br />
kann also ganz vereinfacht sagen, dass die Kinder<br />
im Grunde genommen Leidtragende sind, aber ihre<br />
eigene ausländerrechtliche Situation gar nicht beeinflussen<br />
können.<br />
Nun ist schon erkannt worden, dass, wenn man in<br />
diesem Bereich Veränderungen herbeiführen will,<br />
das natürlich gesetzgeberische Veränderungen sein<br />
müssen. Insoweit will ich noch anfügen, dass das<br />
Ausländerrecht in der Bundeskompetenz liegt und<br />
auch der Bundesrat zustimmen muss. Wenn man in<br />
diesem Bereich irgendwelche Änderungen oder<br />
Verbesserungen erreichen will, muss es dafür eine<br />
Mehrheit im Deutschen Bundestag und im Bundesrat<br />
geben. Das Land <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> kann hier im<br />
Rahmen einer Gesetzesinitiative grundsätzlich initiativ<br />
werden.<br />
Vielleicht ist auch bekannt, dass es unter dem<br />
Stichwort „Zuwanderungsgesetz“ eine sehr intensive<br />
Diskussion um das Ausländerrecht gegeben hat<br />
– da wurde das Ausländerrecht vollständig neu<br />
konzipiert – und zum 1. Januar 2005 ein neues<br />
Ausländerrecht in Kraft tritt.<br />
Es wird sicherlich partielle Verbesserungen geben.<br />
Aber ob es grundlegende und generelle Verbesserungen<br />
geben wird, bleibt abzuwarten. Man wird<br />
allerdings sicherlich sagen können, dass man auch<br />
zukünftig zu dem Ergebnis kommen wird, dass<br />
Familien mit Kindern ausreisen müssen und dies die<br />
unterschiedlichsten Gründe hat. Vielfach sind es<br />
Asylbewerber, es sind aber auch abgelehnte Asylbewerber.<br />
Das ist natürlich ein sehr großes Problem.<br />
Viele hoffen, dass sie als Asylberechtigte<br />
anerkannt werden. In der Tat ist es aber im Moment<br />
so, dass es nur eine ganz geringe Anzahl von Personen<br />
ist, deren Asylantrag positiv beschieden wird.<br />
Was ein ganz großes Problem darstellt, ist in der<br />
Tat die Tatsache, dass Personen, wenn eine Ausreisepflicht<br />
besteht, dieser Pflicht nicht freiwillig<br />
nachkommen, was zunächst einmal das Ziel ist.<br />
12<br />
Diesbezüglich erfolgt Beratung, es erfolgt Hilfestellung<br />
und auch finanzielle Unterstützung. Die<br />
zwangsweise Abschiebung gerade von Familien ist<br />
eine Konsequenz, die sicherlich auch in Zukunft<br />
nicht gänzlich von der Bildfläche verschwinden wird.<br />
Was die Initiativen für Bleiberechtsregelungen anbelangt,<br />
so kann aus der Sicht der Landesregierung<br />
gesagt werden, dass insbesondere für Familien, die<br />
sich schon langjährig in der Bundesrepublik aufhalten<br />
und die integriert sind, ein Bleiberecht als notwendig<br />
angesehen und befürwortet wird.<br />
Es wäre auch als wünschenswert angesehen worden,<br />
wenn dies im neuen Zuwanderungsgesetz so<br />
verankert worden wäre. Das ist leider nicht der Fall.<br />
Allerdings gehen die Bemühungen der Landesregierung<br />
diesbezüglich auf der Ebene der Innenministerkonferenz<br />
weiter. Es ist auf der letzten Innenministerkonferenz,<br />
die am 18./19. November in Lübeck<br />
stattgefunden hat, speziell für Familien, die aus dem<br />
Kosovo kommen, eine entsprechende Initiative<br />
eingebracht worden, die allerdings nicht die erforderliche<br />
Mehrheit auf dieser Konferenz gefunden<br />
hat. Diesbezüglich sind also schon Überlegungen<br />
vorhanden. Man braucht allerdings natürlich eine<br />
sehr breite Mehrheit auf der Ebene der jeweiligen<br />
Gremien.<br />
Der sehr eng gefasste Aufenthaltsbereich, der auch<br />
in Nummer 3 angesprochen wird, ist in <strong>Rheinland</strong>-<br />
<strong>Pfalz</strong> vom Grundsatz her für Asylbewerber bereits<br />
erweitert. Es ist nicht so, dass es der Dienstbezirk<br />
der zuständigen Ausländerbehörde ist, sondern er<br />
ist grundsätzlich erweitert auf die früheren Bezirksregierungsgrenzen,<br />
was eigentlich eine Verbesserung<br />
darstellt. Darüber hinaus werden – das ist auch<br />
die Weisungslage – an die Ausländerbehörden im<br />
Einzelfall Verlassenserlaubnisse erteilt. Gerade die<br />
speziellen Fallgestaltungen, dass man an Klassenfahrten<br />
teilnehmen kann, auch teilweise ins Ausland<br />
hinein, sind eine spezielle Zielrichtung dieser Erlasslage.<br />
Soweit die Kettenduldungen angesprochen worden<br />
sind, gibt es zukünftig eine entsprechende Verbesserung<br />
im Zuwanderungsgesetz, dass man gerade<br />
diese Kettenduldungen abschaffen will. Aber man