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Landtagspräsident Christoph Grimm - Landtag Rheinland-Pfalz

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Schüler-<strong>Landtag</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> - 20. Sitzung am 2. Dezember 2004<br />

Ausländer oder ein ausländisches Kind sich in der<br />

Bundesrepublik Deutschland aufhalten darf, beurteilt<br />

sich nach dem Ausländerrecht, wobei das aufenthaltsrechtliche<br />

Schicksal der Kinder unmittelbar<br />

mit dem Schicksal der Eltern verknüpft ist. Man<br />

kann also ganz vereinfacht sagen, dass die Kinder<br />

im Grunde genommen Leidtragende sind, aber ihre<br />

eigene ausländerrechtliche Situation gar nicht beeinflussen<br />

können.<br />

Nun ist schon erkannt worden, dass, wenn man in<br />

diesem Bereich Veränderungen herbeiführen will,<br />

das natürlich gesetzgeberische Veränderungen sein<br />

müssen. Insoweit will ich noch anfügen, dass das<br />

Ausländerrecht in der Bundeskompetenz liegt und<br />

auch der Bundesrat zustimmen muss. Wenn man in<br />

diesem Bereich irgendwelche Änderungen oder<br />

Verbesserungen erreichen will, muss es dafür eine<br />

Mehrheit im Deutschen Bundestag und im Bundesrat<br />

geben. Das Land <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> kann hier im<br />

Rahmen einer Gesetzesinitiative grundsätzlich initiativ<br />

werden.<br />

Vielleicht ist auch bekannt, dass es unter dem<br />

Stichwort „Zuwanderungsgesetz“ eine sehr intensive<br />

Diskussion um das Ausländerrecht gegeben hat<br />

– da wurde das Ausländerrecht vollständig neu<br />

konzipiert – und zum 1. Januar 2005 ein neues<br />

Ausländerrecht in Kraft tritt.<br />

Es wird sicherlich partielle Verbesserungen geben.<br />

Aber ob es grundlegende und generelle Verbesserungen<br />

geben wird, bleibt abzuwarten. Man wird<br />

allerdings sicherlich sagen können, dass man auch<br />

zukünftig zu dem Ergebnis kommen wird, dass<br />

Familien mit Kindern ausreisen müssen und dies die<br />

unterschiedlichsten Gründe hat. Vielfach sind es<br />

Asylbewerber, es sind aber auch abgelehnte Asylbewerber.<br />

Das ist natürlich ein sehr großes Problem.<br />

Viele hoffen, dass sie als Asylberechtigte<br />

anerkannt werden. In der Tat ist es aber im Moment<br />

so, dass es nur eine ganz geringe Anzahl von Personen<br />

ist, deren Asylantrag positiv beschieden wird.<br />

Was ein ganz großes Problem darstellt, ist in der<br />

Tat die Tatsache, dass Personen, wenn eine Ausreisepflicht<br />

besteht, dieser Pflicht nicht freiwillig<br />

nachkommen, was zunächst einmal das Ziel ist.<br />

12<br />

Diesbezüglich erfolgt Beratung, es erfolgt Hilfestellung<br />

und auch finanzielle Unterstützung. Die<br />

zwangsweise Abschiebung gerade von Familien ist<br />

eine Konsequenz, die sicherlich auch in Zukunft<br />

nicht gänzlich von der Bildfläche verschwinden wird.<br />

Was die Initiativen für Bleiberechtsregelungen anbelangt,<br />

so kann aus der Sicht der Landesregierung<br />

gesagt werden, dass insbesondere für Familien, die<br />

sich schon langjährig in der Bundesrepublik aufhalten<br />

und die integriert sind, ein Bleiberecht als notwendig<br />

angesehen und befürwortet wird.<br />

Es wäre auch als wünschenswert angesehen worden,<br />

wenn dies im neuen Zuwanderungsgesetz so<br />

verankert worden wäre. Das ist leider nicht der Fall.<br />

Allerdings gehen die Bemühungen der Landesregierung<br />

diesbezüglich auf der Ebene der Innenministerkonferenz<br />

weiter. Es ist auf der letzten Innenministerkonferenz,<br />

die am 18./19. November in Lübeck<br />

stattgefunden hat, speziell für Familien, die aus dem<br />

Kosovo kommen, eine entsprechende Initiative<br />

eingebracht worden, die allerdings nicht die erforderliche<br />

Mehrheit auf dieser Konferenz gefunden<br />

hat. Diesbezüglich sind also schon Überlegungen<br />

vorhanden. Man braucht allerdings natürlich eine<br />

sehr breite Mehrheit auf der Ebene der jeweiligen<br />

Gremien.<br />

Der sehr eng gefasste Aufenthaltsbereich, der auch<br />

in Nummer 3 angesprochen wird, ist in <strong>Rheinland</strong>-<br />

<strong>Pfalz</strong> vom Grundsatz her für Asylbewerber bereits<br />

erweitert. Es ist nicht so, dass es der Dienstbezirk<br />

der zuständigen Ausländerbehörde ist, sondern er<br />

ist grundsätzlich erweitert auf die früheren Bezirksregierungsgrenzen,<br />

was eigentlich eine Verbesserung<br />

darstellt. Darüber hinaus werden – das ist auch<br />

die Weisungslage – an die Ausländerbehörden im<br />

Einzelfall Verlassenserlaubnisse erteilt. Gerade die<br />

speziellen Fallgestaltungen, dass man an Klassenfahrten<br />

teilnehmen kann, auch teilweise ins Ausland<br />

hinein, sind eine spezielle Zielrichtung dieser Erlasslage.<br />

Soweit die Kettenduldungen angesprochen worden<br />

sind, gibt es zukünftig eine entsprechende Verbesserung<br />

im Zuwanderungsgesetz, dass man gerade<br />

diese Kettenduldungen abschaffen will. Aber man

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