Landtagspräsident Christoph Grimm - Landtag Rheinland-Pfalz
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Schüler-<strong>Landtag</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> - 20. Sitzung am 2. Dezember 2004<br />
Dr. Hugo Mack (Ministerium für Umwelt und Forsten):<br />
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren!<br />
Wie Sie wissen, wurden in der ersten Änderung der<br />
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 28.<br />
Februar 2002 Anforderungen für die Legehennenhaltung<br />
festgelegt. Es gibt also keine Legehennenhaltungsverordnung,<br />
wie eben schon angedeutet<br />
wurde, sondern es gibt nur die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung,<br />
und darin sind Regelungen für<br />
Kälber, für Legehennen und auch für Schweine<br />
enthalten. Dies zunächst nur zur Klarstellung.<br />
Die langjährigen Anstrengungen der Landesregierung<br />
von <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>, Verbesserungen für Legehennen<br />
zu erreichen, fanden in der Nutztierhaltungsverordnung<br />
ihren Niederschlag. Eineinhalb<br />
Jahre später sollten dann mit einer weiteren Änderung<br />
der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung<br />
spezielle Haltungsanforderungen für Schweine<br />
festgelegt werden und die einschlägige EU-<br />
Richtlinie umgesetzt werden.<br />
Die Bundesregierung legte dazu im August 2003<br />
dem Bundesrat einen Verordnungsentwurf vor. Der<br />
Bundesrat stimmte der Verordnung im November<br />
2003 mit der Maßgabe wesentlicher Änderungen<br />
zu. Das Land <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> stimmte allerdings<br />
dagegen. <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> hätte die Änderungen,<br />
die die Schweinehaltung betrafen, zwar noch mittragen<br />
können, doch sollten mit der Verordnung<br />
gleichzeitig auch Vorschriften zur Legehennenhaltung<br />
verändert bzw. rückgängig gemacht werden.<br />
Dies waren Änderungen, die aus Sicht des Tierschutzes<br />
einen gewaltigen Rückschritt für die Legehennenhaltung<br />
bedeutet hätten.<br />
Es sollte nämlich die Nutzung konventioneller Käfige<br />
über das Jahr 2006 hinaus ermöglicht und auf<br />
eine Käfigmindesthöhe von 2 m verzichtet werden.<br />
Auf EU-Ebene sind herkömmliche Käfige noch bis<br />
2011 und ausgestaltete Käfige unbegrenzt zulässig.<br />
Demgegenüber hat die Landesregierung von <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong><br />
in Sachen Abschaffung der Käfigbatteriehaltung<br />
immer eine klare Position vertreten, nämlich<br />
eine möglichst schnelle und konsequente Abkehr<br />
davon.<br />
53<br />
Daher erteilte das Land <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> den Bestrebungen,<br />
die erst 2002 für Legehennen beschlossenen<br />
Tierschutzbestimmungen aufzuweichen,<br />
im Bundesrat eine klare Absage, leider allerdings<br />
gegen die Mehrheit der Länder.<br />
Die Bundesregierung ist der Bundesratsmehrheit<br />
allerdings auch nicht gefolgt, denn sie hat den Verordnungsentwurf<br />
nicht in Kraft gesetzt.<br />
Meine Damen und Herren, was nun die Tiergerechtigkeit<br />
von so genannten ausgestalteten Käfigen<br />
anbelangt, so wurden im März dieses Jahres die<br />
Ergebnisse einer Untersuchung vorgestellt, die vom<br />
damaligen Bundesministerium für Ernährung,<br />
Landwirtschaft und Forsten in Auftrag gegeben<br />
worden war. Dazu wurde das Verhalten von Tieren<br />
in verschiedenen Haltungssystemen untersucht und<br />
festgestellt, dass in den ausgestalteten Käfigen<br />
bestimme Haltungseinrichtungen wie Sitzstangen<br />
und Staubbäder unzulänglich waren, die Tiere sich<br />
nur eingeschränkt fortbewegen konnten und die<br />
Nestfläche insgesamt zu klein war.<br />
Daraufhin sollten vom Bundesministerium, von den<br />
Ländern und von sämtlichen relevanten Gruppen<br />
gemeinsam Eckpunkte für die Legehennenhaltung<br />
erarbeitet werden. Offizielle Ergebnisse liegen dazu<br />
bislang noch nicht vor.<br />
In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings<br />
auch darauf hinweisen, dass eine tierschutzkonforme<br />
Volierenhaltung nicht nur nach dem Schweizer<br />
Modell möglich ist, sondern dass durchaus auch<br />
andere Modelle von Volierenhaltung zu diskutieren<br />
sind.<br />
Mittlerweile hat die Bundesregierung einen neuen<br />
Verordnungsentwurf zur Festlegung von Mindestanforderungen<br />
für die Schweinehaltung vorgelegt.<br />
Wiederum haben mehrere Bundesländer angekündigt,<br />
dass sie versuchen, bei dieser Gelegenheit<br />
wieder die Vorschriften der Legehennenhaltung zu<br />
verändern. Sie teilen offensichtlich die Auffassung<br />
von vielen Vertretern der Landwirtschaft, dass durch<br />
über die EU-Vorgaben hinausgehende nationale<br />
Vorgaben Wettbewerbsnachteile und wirtschaftliche<br />
Einbußen entstehen können.