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Landtagspräsident Christoph Grimm - Landtag Rheinland-Pfalz

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Schüler-<strong>Landtag</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> - 20. Sitzung am 2. Dezember 2004<br />

Dr. Hugo Mack (Ministerium für Umwelt und Forsten):<br />

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren!<br />

Wie Sie wissen, wurden in der ersten Änderung der<br />

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 28.<br />

Februar 2002 Anforderungen für die Legehennenhaltung<br />

festgelegt. Es gibt also keine Legehennenhaltungsverordnung,<br />

wie eben schon angedeutet<br />

wurde, sondern es gibt nur die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung,<br />

und darin sind Regelungen für<br />

Kälber, für Legehennen und auch für Schweine<br />

enthalten. Dies zunächst nur zur Klarstellung.<br />

Die langjährigen Anstrengungen der Landesregierung<br />

von <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>, Verbesserungen für Legehennen<br />

zu erreichen, fanden in der Nutztierhaltungsverordnung<br />

ihren Niederschlag. Eineinhalb<br />

Jahre später sollten dann mit einer weiteren Änderung<br />

der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung<br />

spezielle Haltungsanforderungen für Schweine<br />

festgelegt werden und die einschlägige EU-<br />

Richtlinie umgesetzt werden.<br />

Die Bundesregierung legte dazu im August 2003<br />

dem Bundesrat einen Verordnungsentwurf vor. Der<br />

Bundesrat stimmte der Verordnung im November<br />

2003 mit der Maßgabe wesentlicher Änderungen<br />

zu. Das Land <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> stimmte allerdings<br />

dagegen. <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> hätte die Änderungen,<br />

die die Schweinehaltung betrafen, zwar noch mittragen<br />

können, doch sollten mit der Verordnung<br />

gleichzeitig auch Vorschriften zur Legehennenhaltung<br />

verändert bzw. rückgängig gemacht werden.<br />

Dies waren Änderungen, die aus Sicht des Tierschutzes<br />

einen gewaltigen Rückschritt für die Legehennenhaltung<br />

bedeutet hätten.<br />

Es sollte nämlich die Nutzung konventioneller Käfige<br />

über das Jahr 2006 hinaus ermöglicht und auf<br />

eine Käfigmindesthöhe von 2 m verzichtet werden.<br />

Auf EU-Ebene sind herkömmliche Käfige noch bis<br />

2011 und ausgestaltete Käfige unbegrenzt zulässig.<br />

Demgegenüber hat die Landesregierung von <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong><br />

in Sachen Abschaffung der Käfigbatteriehaltung<br />

immer eine klare Position vertreten, nämlich<br />

eine möglichst schnelle und konsequente Abkehr<br />

davon.<br />

53<br />

Daher erteilte das Land <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> den Bestrebungen,<br />

die erst 2002 für Legehennen beschlossenen<br />

Tierschutzbestimmungen aufzuweichen,<br />

im Bundesrat eine klare Absage, leider allerdings<br />

gegen die Mehrheit der Länder.<br />

Die Bundesregierung ist der Bundesratsmehrheit<br />

allerdings auch nicht gefolgt, denn sie hat den Verordnungsentwurf<br />

nicht in Kraft gesetzt.<br />

Meine Damen und Herren, was nun die Tiergerechtigkeit<br />

von so genannten ausgestalteten Käfigen<br />

anbelangt, so wurden im März dieses Jahres die<br />

Ergebnisse einer Untersuchung vorgestellt, die vom<br />

damaligen Bundesministerium für Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Forsten in Auftrag gegeben<br />

worden war. Dazu wurde das Verhalten von Tieren<br />

in verschiedenen Haltungssystemen untersucht und<br />

festgestellt, dass in den ausgestalteten Käfigen<br />

bestimme Haltungseinrichtungen wie Sitzstangen<br />

und Staubbäder unzulänglich waren, die Tiere sich<br />

nur eingeschränkt fortbewegen konnten und die<br />

Nestfläche insgesamt zu klein war.<br />

Daraufhin sollten vom Bundesministerium, von den<br />

Ländern und von sämtlichen relevanten Gruppen<br />

gemeinsam Eckpunkte für die Legehennenhaltung<br />

erarbeitet werden. Offizielle Ergebnisse liegen dazu<br />

bislang noch nicht vor.<br />

In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings<br />

auch darauf hinweisen, dass eine tierschutzkonforme<br />

Volierenhaltung nicht nur nach dem Schweizer<br />

Modell möglich ist, sondern dass durchaus auch<br />

andere Modelle von Volierenhaltung zu diskutieren<br />

sind.<br />

Mittlerweile hat die Bundesregierung einen neuen<br />

Verordnungsentwurf zur Festlegung von Mindestanforderungen<br />

für die Schweinehaltung vorgelegt.<br />

Wiederum haben mehrere Bundesländer angekündigt,<br />

dass sie versuchen, bei dieser Gelegenheit<br />

wieder die Vorschriften der Legehennenhaltung zu<br />

verändern. Sie teilen offensichtlich die Auffassung<br />

von vielen Vertretern der Landwirtschaft, dass durch<br />

über die EU-Vorgaben hinausgehende nationale<br />

Vorgaben Wettbewerbsnachteile und wirtschaftliche<br />

Einbußen entstehen können.

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