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„Pädagogisch qualifizierten Fahrschulüberwachung“ (PQFÜ)

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2 Untersuchungsanlage<br />

eigneten Stellen wie am Ende thematischer Einheiten die wichtigsten inhaltlichen<br />

Elemente zusammen. Während des Vortrags achtet der Fahrlehrer darauf, ob die<br />

Fahrschüler zuhören; der Geräuschpegel sollte niedrig sein.<br />

(2) „Organisation von Erfahrungsberichten“: Der Unterrichtsaufbau lässt genügend<br />

Raum für Erfahrungsberichte, und der Fahrlehrer sollte die Fahrschüler im Unterrichtsverlauf<br />

ausdrücklich dazu anregen, über eigene Erfahrungen zu berichten. Diese<br />

Erfahrungsberichte sind vom Fahrlehrer dann im weiteren Unterrichtsverlauf zu<br />

nutzen, was eine hohe fachliche und didaktische Kompetenz erfordert.<br />

(3) „Organisation von Diskussionen“: Im Theorieunterricht muss der Fahrlehrer ausreichend<br />

Raum für Diskussionen vorsehen und die Fahrschüler ausdrücklich zur Meinungsdarstellung<br />

auffordern. Dabei moderiert der Fahrlehrer die Diskussion zwischen<br />

den Fahrschülern zielgerichtet und themenorientiert. Der Fahrlehrer bindet<br />

darüber hinaus die Diskussionsbeiträge und Diskussionsergebnisse sinnvoll in den<br />

Unterricht ein.<br />

(4) „Durchführung von Lernkontrollen“: Der Fahrlehrer führt mündliche oder schriftliche<br />

Lernkontrollen durch und wertet diese anschließend aus. Die Lernkontrollen<br />

werden immer angekündigt, und auch die zu kontrollierenden Themen werden im<br />

Voraus angegeben, um den Fahrschülern eine entsprechende Vorbereitung zu ermöglichen.<br />

Bei der Überwachung der praktischen Fahrausbildung werden sieben Kriterien erfasst.<br />

Alle diese Kriterien beschreiben verhaltensorientiert Merkmale der Lehrkompetenz eines<br />

Fahrlehrers und dienen gleichzeitig zur Beurteilung der pädagogisch-didaktischen<br />

Qualität der praktischen Fahrausbildung:<br />

(1) „Strukturierung der Ausbildungseinheit“: Wie schon beim Theorieunterricht stellt<br />

die Strukturierung von Unterrichtseinheiten auch bei der praktischen Fahrausbildung<br />

ein wichtiges Merkmal für die Unterrichtsqualität dar. Als Orientierungshilfe<br />

für den Fahrschüler sollte der Fahrlehrer deshalb zu Beginn der Fahrstunde die Ziele<br />

und Inhalte der Ausbildungseinheit klar formulieren und diese im Zusammenhang<br />

mit dem bisherigen Ausbildungsablauf erläutern. Am Ende der Fahrstunde sollte der<br />

Fahrlehrer mit dem Fahrschüler ein Auswertungsgespräch führen, indem er die wesentlichen<br />

Aspekte noch einmal zusammenfasst. Auch sollte der Fahrlehrer Hinweise<br />

auf die Inhalte der nächsten Ausbildungseinheit geben.<br />

(2) „Orientierung am Ausbildungsstand des Fahrschülers“: Der Fahrlehrer sollte in der<br />

Fahrstunde einen dem Fahrschüler angemessenen Umfang und Schwierigkeitsgrad<br />

der Ausbildungsziele und -inhalte wählen und gleichzeitig darauf achten, dass auch<br />

die Schulungsstrecke und die Plätze zur Durchführung besonderer Fahraufgaben<br />

dem Ausbildungsstand des Fahrschülers entsprechen.<br />

(3) „Qualität des Methodeneinsatzes“: Der Fahrlehrer gibt nicht nur verbale Erklärungen,<br />

sondern demonstriert auch das zu erlernende Verhalten. Dabei verwendet er<br />

Modelle, Schemata oder Skizzen und kommentiert das Fahrverhalten des Fahrschülers.<br />

Gleichzeitig leitet der Fahrlehrer den Fahrschüler zum richtigen Verhalten an;<br />

er gibt ihm Lernhinweise und nutzt das Kommentieren des Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer<br />

dazu, richtiges Fahrverhalten zu erläutern. Für den Lernerfolg ist<br />

zudem von Bedeutung, dass der Fahrlehrer seinen Fahrschüler zu Selbsteinschätzungen<br />

anregt und ihn somit aktiv am Geschehen in der Ausbildungseinheit beteiligt.<br />

(4) „Qualität verbaler Anweisungen“: Der Fahrlehrer gibt knappe und eindeutige verbale<br />

Anweisungen. Die Anweisungen werden dabei so rechtzeitig gegeben, dass der<br />

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