„Pädagogisch qualifizierten Fahrschulüberwachung“ (PQFÜ)
„Pädagogisch qualifizierten Fahrschulüberwachung“ (PQFÜ)
„Pädagogisch qualifizierten Fahrschulüberwachung“ (PQFÜ)
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
3 Ergebnisse<br />
Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Vorschriften zur Werbung an den Fahrschulfahrzeugen<br />
von knapp 30 Prozent der Fahrschulen nicht eingehalten wurden. Weiterhin<br />
fällt auf, dass bei jeweils ca. acht Prozent der Überwachungsfälle die Fahrschulfahrzeuge<br />
in einem offensichtlich unordentlichen bzw. technisch nicht ordnungsgemäßen Zustand<br />
waren.<br />
Die Begleituntersuchung im Jahr 2006 hatte gezeigt, dass die Angaben der Sachverständigen<br />
zu den anwesenden Personen während der Durchführung der Formalüberwachung<br />
des theoretischen Unterrichts bzw. beim Ausfüllen des Kurzberichts zwischen<br />
null und 10 Personen schwankten. Es war demzufolge damals davon auszugehen, dass<br />
sich die Sachverständigen unsicher darüber waren, wer bei der Formalüberwachung<br />
anwesend sein darf bzw. wer zu den anwesenden Personen zu zählen ist. Daher wurden<br />
diese Fragen im Rahmen eines Workshops mit den Sachverständigen am 02.11.2006<br />
diskutiert. Im Ergebnis wurde festgelegt, dass Fahrschüler in keinem Fall zu den anwesenden<br />
Personen gehören dürfen und nur direkt an der Überwachung Beteiligte zu den<br />
Anwesenden zu zählen sind. Wird also der Inhaber einer Fahrschule überwacht, so gehören<br />
in der Regel der Sachverständige und der Inhaber zu den anwesenden Personen;<br />
wird ein angestellter Fahrlehrer überwacht, so könnte neben dem Sachverständigen und<br />
dem Fahrlehrer auch der Inhaber anwesend sein.<br />
Die Fortführung der Begleituntersuchung im Jahr 2007 zeigt nun, dass der anzunehmende<br />
Regelfall von zwei Personen häufiger anzutreffen war, aber vermutlich immer<br />
noch Fahrschüler bei den anwesenden Personen aufgeführt wurden (s. Tab. 4): Bei 8,8<br />
Prozent der im Zusammenhang mit dem Theorieunterricht durchgeführten Formalüberwachungen<br />
gaben die Sachverständigen an, dass mehr als fünf Personen während der<br />
Durchführung der Formalüberwachung bzw. beim Ausfüllen des Kurzberichts anwesend<br />
waren. Darüber hinaus war bei rund 16,2 Prozent der Formalüberwachungen des<br />
Theorieunterrichts laut Angabe der Sachverständigen nur eine Person anwesend. Offensichtlich<br />
waren die Sachverständigen also immer noch unsicher, wer bei der Formalüberwachung<br />
anwesend sein darf bzw. wer zu den anwesenden Personen zu zählen ist.<br />
Dies sollte daher im Rahmen der Sachverständigenfortbildung nochmals klargestellt<br />
werden.<br />
Tab. 4: Anwesende Personen bei der Durchführung des Kurzberichts zur Formalüberwachung<br />
im Rahmen des Theorieunterrichts (Angaben in Prozent)<br />
Anzahl der anwesenden Personen<br />
Jahr der Überwachung<br />
2006 2007<br />
Keine Person anwesend 2,0 0<br />
1 Person 20,4 16,2<br />
2 Personen 54,1 60,3<br />
3 bis 4 Personen 15,3 14,7<br />
5 und mehr Personen 8,2 8,8<br />
Auch die Ergebnisse der Überwachung der praktischen Fahrausbildung (s. Tab. 5 auf<br />
der folgenden Seite) deuten darauf hin, dass es sich den Sachverständigen nicht unmittelbar<br />
erschließt, wer bei der Formalüberwachung anwesend sein darf bzw. wer zu den<br />
anwesenden Personen zu zählen ist: Zwar waren nur in einem Fall vier Personen während<br />
der Durchführung des Kurzberichts zur Formalüberwachung im Rahmen des praktischen<br />
Unterrichts anwesend, aber bei rund 22,1 Prozent der Formalüberwachungen<br />
war laut Angabe der Sachverständigen nur eine Person anwesend.<br />
19