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„Pädagogisch qualifizierten Fahrschulüberwachung“ (PQFÜ)

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Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Vorschriften zur Werbung an den Fahrschulfahrzeugen<br />

von knapp 30 Prozent der Fahrschulen nicht eingehalten wurden. Weiterhin<br />

fällt auf, dass bei jeweils ca. acht Prozent der Überwachungsfälle die Fahrschulfahrzeuge<br />

in einem offensichtlich unordentlichen bzw. technisch nicht ordnungsgemäßen Zustand<br />

waren.<br />

Die Begleituntersuchung im Jahr 2006 hatte gezeigt, dass die Angaben der Sachverständigen<br />

zu den anwesenden Personen während der Durchführung der Formalüberwachung<br />

des theoretischen Unterrichts bzw. beim Ausfüllen des Kurzberichts zwischen<br />

null und 10 Personen schwankten. Es war demzufolge damals davon auszugehen, dass<br />

sich die Sachverständigen unsicher darüber waren, wer bei der Formalüberwachung<br />

anwesend sein darf bzw. wer zu den anwesenden Personen zu zählen ist. Daher wurden<br />

diese Fragen im Rahmen eines Workshops mit den Sachverständigen am 02.11.2006<br />

diskutiert. Im Ergebnis wurde festgelegt, dass Fahrschüler in keinem Fall zu den anwesenden<br />

Personen gehören dürfen und nur direkt an der Überwachung Beteiligte zu den<br />

Anwesenden zu zählen sind. Wird also der Inhaber einer Fahrschule überwacht, so gehören<br />

in der Regel der Sachverständige und der Inhaber zu den anwesenden Personen;<br />

wird ein angestellter Fahrlehrer überwacht, so könnte neben dem Sachverständigen und<br />

dem Fahrlehrer auch der Inhaber anwesend sein.<br />

Die Fortführung der Begleituntersuchung im Jahr 2007 zeigt nun, dass der anzunehmende<br />

Regelfall von zwei Personen häufiger anzutreffen war, aber vermutlich immer<br />

noch Fahrschüler bei den anwesenden Personen aufgeführt wurden (s. Tab. 4): Bei 8,8<br />

Prozent der im Zusammenhang mit dem Theorieunterricht durchgeführten Formalüberwachungen<br />

gaben die Sachverständigen an, dass mehr als fünf Personen während der<br />

Durchführung der Formalüberwachung bzw. beim Ausfüllen des Kurzberichts anwesend<br />

waren. Darüber hinaus war bei rund 16,2 Prozent der Formalüberwachungen des<br />

Theorieunterrichts laut Angabe der Sachverständigen nur eine Person anwesend. Offensichtlich<br />

waren die Sachverständigen also immer noch unsicher, wer bei der Formalüberwachung<br />

anwesend sein darf bzw. wer zu den anwesenden Personen zu zählen ist.<br />

Dies sollte daher im Rahmen der Sachverständigenfortbildung nochmals klargestellt<br />

werden.<br />

Tab. 4: Anwesende Personen bei der Durchführung des Kurzberichts zur Formalüberwachung<br />

im Rahmen des Theorieunterrichts (Angaben in Prozent)<br />

Anzahl der anwesenden Personen<br />

Jahr der Überwachung<br />

2006 2007<br />

Keine Person anwesend 2,0 0<br />

1 Person 20,4 16,2<br />

2 Personen 54,1 60,3<br />

3 bis 4 Personen 15,3 14,7<br />

5 und mehr Personen 8,2 8,8<br />

Auch die Ergebnisse der Überwachung der praktischen Fahrausbildung (s. Tab. 5 auf<br />

der folgenden Seite) deuten darauf hin, dass es sich den Sachverständigen nicht unmittelbar<br />

erschließt, wer bei der Formalüberwachung anwesend sein darf bzw. wer zu den<br />

anwesenden Personen zu zählen ist: Zwar waren nur in einem Fall vier Personen während<br />

der Durchführung des Kurzberichts zur Formalüberwachung im Rahmen des praktischen<br />

Unterrichts anwesend, aber bei rund 22,1 Prozent der Formalüberwachungen<br />

war laut Angabe der Sachverständigen nur eine Person anwesend.<br />

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