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„Pädagogisch qualifizierten Fahrschulüberwachung“ (PQFÜ)

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wachten Fahrschulen oder ob die Sachverständigen mit zunehmender Einsatzhäufigkeit<br />

und Überwachungserfahrung weniger kritisch kontrollieren, ihr Bewertungsverhalten<br />

also eine sog. „Milde-Tendenz“ aufweist. Eine solche Tendenz würde psychologisch<br />

gesehen nicht überraschend erscheinen: Erstens erfordert das Vertreten kritischer Einschätzungen<br />

vor Fachkollegen fachliche Autorität und Mut, die bei jedem Einsatz neu<br />

investiert werden müssen und Kraft kosten. Der daraus resultierende psychische Stress<br />

könnte zu einem verständlichen Rückgang der Kritik- und Einsatzbereitschaft führen,<br />

den der Volksmund mit dem Sprichwort „Neue Besen kehren gut“ beschreibt. Zweitens<br />

haben die Sachverständigen ihre Überwachungstätigkeit mit dem Anspruch begonnen,<br />

zur Verbesserung der Ausbildungsqualität an Fahrschulen beitragen zu wollen, und sie<br />

sind davon überzeugt, dass die <strong>PQFÜ</strong> ein geeignetes Mittel dafür ist (s. das folgende<br />

Kapitel). Die Sachverständigen erwarten also, dass ihre Tätigkeit „Früchte trägt“, und<br />

das Registrieren erwarteter positiver Effekte würde ihr Selbstwert- und Tüchtigkeitserleben<br />

fördern. Dies könnte Beobachtungs- und Beurteilungsfehler im Sinne einer Milde-<br />

Tendenz begünstigen.<br />

Die Frage, ob sich hinter den im Vergleich der Jahre 2006 und 2007 festgestellten Unterschieden<br />

bei den Sachverständigeneinschätzungen tatsächlich Unterschiede bei der<br />

Ausbildungsqualität der überwachten Fahrschulen verbergen oder lediglich eine Verschiebung<br />

von Qualitätsmaßstäben bei den Sachverständigen, ist nicht leicht zu beantworten.<br />

Einen Anhaltspunkt dafür könnten die Bestehensquoten der überwachten Fahrschulen<br />

bieten: Da für die Mehrheit der o. g. Qualitätskriterien ein relativ starker positiver<br />

Einfluss auf die Bestehensquoten empirisch nachgewiesen wurde (Sturzbecher,<br />

Schellhas & Hermann, 2004), wäre zu erwarten, dass die 2007 überwachten Fahrschulen<br />

auch höhere Bestehensquoten aufweisen als die 2006 überwachten Fahrschulen. Die<br />

zur Prüfung dieser Hypothese notwendigen statistischen Analysen konnten im Rahmen<br />

der Begleituntersuchung nicht durchgeführt werden, da die Universität Potsdam die<br />

Überwachungsergebnisse der Fahrschulen in anonymisierter Form erhielt, die Überprüfung<br />

aber eine fahrschulbezogene Verknüpfung von Überwachungsergebnissen und<br />

Bestehensquoten voraussetzt. Allerdings wurden entsprechende Auswertungen im<br />

Rahmen einer Validierungsstudie zur <strong>PQFÜ</strong> durchgeführt (Mörl, Kasper & Sturzbecher,<br />

2008). Diese Auswertungen zeigen, dass sich die Bestehensquoten der 2007 überwachten<br />

Fahrschulen nicht signifikant von den Bestehensquoten der 2006 überwachten Fahrschulen<br />

unterscheiden: Die besseren Überwachungsergebnisse der 2007 überwachten<br />

Fahrschulen schlagen sich also nicht in besseren Bestehensquoten nieder.<br />

Wie sind diese Befunde zu interpretieren? Zunächst einmal ist zu betonen, dass die dargestellten<br />

Zusammenhänge nicht vordergründig aus Validitätsdefiziten bei den Sachverständigeneinschätzungen<br />

resultieren müssen. Vielmehr werden die Bestehensquoten der<br />

Fahrschulen neben der Ausbildungsqualität von einer Reihe anderer Einflussfaktoren<br />

(z.B. Vorbereitungsintensität und Intelligenz der Fahrschüler) beeinflusst (Sturzbecher<br />

et al., 2004), sodass eine verbesserte Ausbildungsqualität nicht zwangsläufig zu besseren<br />

Bestehensquoten führt. Darüber hinaus muss in Rechnung gestellt werden, dass die<br />

in Brandenburg praktizierte <strong>PQFÜ</strong> methodisch gesehen eindeutig auf die Erfassung von<br />

Mindeststandards fokussiert. So gelten die Beobachtungsindikatoren bei den Qualitätskriterien<br />

als erfüllt, wenn ein einziger entsprechender Verhaltensakt registriert wurde.<br />

Zeigt der Fahrlehrer also beispielsweise im Verlauf der Unterrichtseinheit ein einziges<br />

Mal Interesse an einem Beitrag eines Fahrschülers, bewertet er ein einziges Mal einen<br />

Schülerbeitrag pädagogisch konstruktiv und gibt er ein einziges Mal Hinweise zur inhaltlichen<br />

Verbesserung eines Schülerbeitrags, dann hat er bereits das o. g. Qualitätskriterium<br />

„Angemessenes Reagieren auf Beiträge der Fahrschüler“ erfüllt. Damit ist aber

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