„Pädagogisch qualifizierten Fahrschulüberwachung“ (PQFÜ)
„Pädagogisch qualifizierten Fahrschulüberwachung“ (PQFÜ)
„Pädagogisch qualifizierten Fahrschulüberwachung“ (PQFÜ)
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2 Untersuchungsanlage<br />
Die pädagogisch qualifizierte Fahrschulüberwachung besteht in der Regel aus einem<br />
Vorgespräch (1), aus der Beobachtung der Ausbildungseinheit mittels der bereits vorgestellten<br />
Beobachtungsinventare zur Einschätzung der pädagogischen Ausbildungsqualität<br />
(2) und aus einem abschließenden Auswertungsgespräch (3). Beim Vorgespräch soll<br />
sich der Sachverständige dem Fahrschulinhaber bzw. dem zu überwachenden Fahrlehrer<br />
vorstellen; weiterhin soll er sich über die bevorstehende Ausbildungseinheit informieren<br />
und den genauen Ablauf der Überwachungsprozedur erläutern. Dazu gehört auch, gegebenenfalls<br />
Ängste und Vorbehalte des Fahrlehrers im Zusammenhang mit der bevorstehenden<br />
Kontrolle abzubauen. Darüber hinaus soll der Sachverständige Einblick in die<br />
Unterrichtsvorbereitung und die Aufzeichnungen des Fahrlehrers nehmen. In der Regel<br />
sollte sich der Sachverständige bis zum Beginn der zu beobachtenden Unterrichtseinheit<br />
auch einen allgemeinen Eindruck von der Fahrschule verschaffen. Die im Zusammenhang<br />
mit der pädagogischen Qualitätskontrolle des Fahrschulunterrichts durchzuführende<br />
verkürzte bzw. stichprobenartige Formalüberwachung mittels Kurzbericht sollte allerdings<br />
erst durchgeführt werden, nachdem die Unterrichtsbeobachtung beendet und<br />
ausgewertet worden ist.<br />
Die Unterrichtsbeobachtung selbst sollte sich bei der Überwachung des Theorieunterrichts<br />
in der Regel über eine Doppelstunde (ca. 90 Minuten) erstrecken; für die Beobachtung<br />
der praktischen Ausbildung sind 45 Minuten vorgesehen. Vor Beginn der Beobachtung<br />
muss der Sachverständige seinen Auswertungsbogen auf Vollständigkeit<br />
prüfen und gegebenenfalls kurz den Inhalt des Vorgesprächs im vorgesehenen Bemerkungsteil<br />
protokollieren. Im Anschluss beginnt der Sachverständige mit der Unterrichtsbeobachtung<br />
und wertet nach der Unterrichtsbeobachtung die beobachteten Indikatoren<br />
bezüglich jedes Qualitätskriteriums anhand der Protokollteile im Auswertungsbogen<br />
aus.<br />
Nach Abschluss der Beobachtung führt der Sachverständige mit dem Fahrlehrer ein<br />
Auswertungsgespräch. Dieses Auswertungsgespräch darf nicht in Anwesenheit der<br />
Fahrschüler stattfinden. Im Rahmen dieses Gesprächs stellt der Sachverständige dem<br />
Fahrlehrer hinsichtlich aller Qualitätskriterien die Ergebnisse seiner Beobachtung vor.<br />
Diese Gelegenheit sollte der Sachverständige auch nutzen, um unklare Sachverhalte bei<br />
der Unterrichtsbeobachtung mit dem Fahrlehrer zu klären. Bei festgestellten Mängeln<br />
gibt der Sachverständige konstruktive Erläuterungen und verdeutlicht dem Fahrlehrer,<br />
welche Konsequenzen die festgestellten Mängel für den Lernerfolg der Fahrschüler haben<br />
können. Die fahrlehrerrechtliche Würdigung festgestellter Qualitätsdefizite ist jedoch<br />
nicht Gegenstand des Auswertungsgesprächs, sondern erfolgt grundsätzlich und<br />
ausschließlich nur durch die Behörde. Im Auswertungsgespräch sollte der Sachverständige<br />
gegebenenfalls auch auf gegensätzliche Auffassungen des überwachten Fahrlehrers<br />
eingehen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Meinungsverschiedenheiten ausführlich zu<br />
diskutieren oder gar Einvernehmen herzustellen ist. Im Regelfall sollten das Vorgespräch<br />
wie auch das Auswertungsgespräch jeweils 30 Minuten nicht überschreiten.<br />
Wie bereits erwähnt, orientieren sich der Aufbau und der Inhalt der Fragebogen für den<br />
überwachten Fahrlehrer und für den überwachenden Sachverständigen an dem gerade<br />
vorgestellten Ablauf und Inhalt der <strong>PQFÜ</strong>. So wurden bei der Befragung der Fahrlehrer<br />
und der Sachverständigen zunächst Daten zu allgemeinen Aspekten der Überwachung<br />
(z.B. Dauer der überwachten Ausbildungseinheit, Dauer des Vorgesprächs, Dauer des<br />
Auswertungsgesprächs, Dauer der gesamten Überwachung, Informiertheit des Fahrlehrers<br />
über das System der <strong>PQFÜ</strong>), Daten zum Einsatz des Kurzberichts zur Formalüberwachung<br />
(z.B. Bearbeitungszeit, Praktikabilität) und Daten zum Einsatz des Beobachtungsinventars<br />
für die theoretische und praktische Ausbildung (z.B. Atmosphäre wäh-<br />
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