„Pädagogisch qualifizierten Fahrschulüberwachung“ (PQFÜ)
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3 Ergebnisse<br />
Tab. 9: Anzahl und Art der empfohlenen Maßnahmen nach der Überwachung der<br />
pädagogischen Qualität der Fahrsausbildung<br />
Überwachung<br />
Empfohlene Maßnahme<br />
Theorieunterricht Praktische Ausbildung<br />
2006 2007 Gesamt Gesamt<br />
Praxisberatung 1 4 5 1<br />
Hospitation 2 4 6 1<br />
Weiterbildung 1 0 1 1<br />
Nachkontrolle 2 0 2 2<br />
Praxisberatung und Hospitation 0 2 2 2<br />
Praxisberatung und Nachkontrolle 2 1 3 0<br />
Gesamt 8 11 19 7<br />
Wie die Analysen im Rahmen der Begleituntersuchung zeigen, ist die relativ geringe<br />
Anzahl von empfohlenen Maßnahmen allerdings nicht nur eine Konsequenz der überwiegend<br />
positiven Einschätzungen der pädagogischen Qualität der Fahrschulausbildung,<br />
sondern auch ein Indiz für bestehende Unsicherheiten bei den Sachverständigen<br />
darüber, wann eine Maßnahme zu empfehlen ist. So empfahlen die Sachverständigen<br />
beispielsweise im Anschluss an die Überwachung des Theorieunterrichts in einigen Fällen<br />
keine Maßnahme, obwohl die Bewertung der Qualitätskriterien schlechter ausfiel als<br />
bei anderen Überwachungen des Theorieunterrichts, bei denen die Sachverständigen<br />
eine Maßnahme empfohlen hatten. Anders ausgedrückt: Die Maßnahmeempfehlungen<br />
erfolgten nicht einheitlich, die entsprechenden Vorgaben wurden nicht immer fachgerecht<br />
umgesetzt. Dies gilt auch für die Überwachung der praktischen Fahrausbildung;<br />
hier kam es beispielsweise vor, dass auf eine Empfehlung von Maßnahmen gänzlich<br />
verzichtet wurde, obwohl drei der sieben Qualitätskriterien in den Nichterfüllungsbereich<br />
der Qualitätsskala fielen und auch (geringe) Beanstandungen durch den Sachverständigen<br />
vermerkt wurden.<br />
Die beschriebene uneinheitliche bzw. nicht nachvollziehbare Vorgehensweise bei der<br />
Empfehlung von Maßnahmen kann als Indiz für die Notwendigkeit einer Optimierung<br />
der Umsetzung der <strong>PQFÜ</strong> verstanden werden: Letztlich setzt die Weiterentwicklung der<br />
pädagogischen Qualität der Fahrschulausbildung voraus, dass die Sachverständigen auf<br />
der Grundlage einer einheitlichen Vorgehensweise qualitätsfördernde Maßnahmen empfehlen.<br />
Deswegen wurde zum einen im Januar 2007 eine spezielle Fortbildung der<br />
Sachverständigen zum Thema „Empfehlung von Maßnahmen im Anschluss an die<br />
Überwachung des Theorieunterrichts“ durchgeführt, in deren Ergebnis eine Arbeitshilfe<br />
5 (s. Anlage 9) als einheitliche Grundlage für die Empfehlung von Maßnahmen im<br />
Anschluss an die Überwachung des Theorieunterrichts erarbeitet wurde. Zum anderen<br />
wurden in einem gemeinsamen Workshop mit den Sachverständigen im September<br />
2008 einheitliche Vorgehensweisen für die Empfehlung von Maßnahmen im Anschluss<br />
an die Überwachung der praktischen Ausbildung festgelegt. Nach diesen Empfehlungen<br />
5 In der Arbeitshilfe werden die Qualitätskriterien in fünf Gruppen zusammengefasst, die unterschiedliche<br />
Aspekte der pädagogisch-didaktischen Gestaltung des Theorieunterrichts akzentuieren und als Grundlage<br />
für entsprechende Fortbildungsangebote dienen können. So umfasst beispielsweise die Gruppe „Festigung<br />
und Kontrolle“ die Qualitätskriterien „Durchführung von Lernkontrollen“ und „Festigung“, weil sowohl<br />
die Durchführung von Lernkontrollen als auch die Festigung von bereits gelehrten Inhalten der Sicherung<br />
des Lernerfolgs dienen. Hinsichtlich der Vorgehensweise bei der Empfehlung von Maßnahmen wurde in<br />
der Arbeitshilfe festgelegt, dass eine Maßnahme immer dann zu empfehlen ist, wenn (1) mindestens sieben<br />
der 13 Qualitätskriterien mit dem Prädikat „-“ oder „--“ bewertet wurden oder wenn (2) zwei oder<br />
mehr Qualitätskriterien einer Gruppe mit „-“ oder „--“ bewertet wurden.<br />
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