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damit ein Schutz als technische Darstellung<br />
besser begrün<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n kann. Der<br />
Schutzumfang <strong>de</strong>r technischen Darstellung<br />
ist allerdings entsprechend eng.<br />
Es besteht außer<strong>de</strong>m noch die Möglichkeit,<br />
für das Design ein Geschmacksmuster<br />
eintragen zu lassen. Die Schutzvoraussetzungen<br />
sind etwas geringer als<br />
beim Urheberschutz, allerdings muss<br />
auch hier <strong>de</strong>r Entwurf <strong>de</strong>s Messestands<br />
das Ergebnis einer eigenpersönlichen,<br />
form- und farbenschöpferischen Tätigkeit<br />
vorliegen, die über das Durchschnittskönnen<br />
eines Mustergestalters<br />
mit Kenntnis <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Fachgebiets<br />
hinausgeht (BGH, Urteil vom<br />
15.2.2001 – I ZR 33/98). Auch für nicht<br />
eingetragene Gemeinschaftsgebrauchsmuster<br />
besteht ein Schutz für drei Jahre<br />
nach <strong>de</strong>r Erstveröffentlichung, jedoch<br />
müssen auch hier die Schutzvoraussetzungen<br />
nachgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />
Konfliktpotenzial durch Pitch<br />
Ein Teil <strong>de</strong>r Aufträge wird im Rahmen<br />
sogenannter Pitches vergeben. Hierbei<br />
treten die Messebauer in Vorleistung,<br />
stellen einen Entwurf vor, und <strong>de</strong>r Beste<br />
soll <strong>de</strong>n Zuschlag erhalten. Gera<strong>de</strong><br />
hier gilt es, sich als Messe<strong>de</strong>signer abzusichern.<br />
Es wäre nicht <strong>de</strong>r erste Fall,<br />
in <strong>de</strong>m ein Konzept erst abgelehnt und<br />
dann später doch umgesetzt wird. Wie<br />
gezeigt, ist die Berufung auf das Urheberrecht<br />
an <strong>de</strong>m Messebau/-entwurf mit<br />
Messe Nürnberg<br />
05./06.10.2011<br />
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mobile business area!<br />
erheblichen Unsicherheiten verbun<strong>de</strong>n.<br />
Daher ist Messebauern zu raten, eigene<br />
Fotografien und Logos und an<strong>de</strong>re<br />
Kennzeichen in <strong>de</strong>n Messestandsentwurf<br />
einzubauen. Dies ist <strong>de</strong>shalb von<br />
Be<strong>de</strong>utung, da Lichtbil<strong>de</strong>r generell urheberrechtlich<br />
geschützt sind und eingetragene<br />
Marken einen weitreichen<strong>de</strong>n<br />
Schutz verleihen.<br />
Für Aussteller ist das Anbringen von<br />
Marken und Bil<strong>de</strong>rn im Standkonzept<br />
im Übrigen ebenfalls zu empfehlen, da<br />
das Kopieren <strong>de</strong>s Messe<strong>de</strong>signs für potenzielle<br />
Verletzer nicht mehr ganz so<br />
einfach möglich ist. Es sollte aus Sicht<br />
<strong>de</strong>s Messe<strong>de</strong>signers zusätzlich versucht<br />
wer<strong>de</strong>n, vor <strong>de</strong>m Pitch eine Vereinbarung<br />
zu treffen. Freilich besteht hier<br />
die praktische Schwierigkeit, dass ein<br />
Unternehmen nur selten eine Präsentationsvereinbarung<br />
unterzeichnen wird.<br />
Ist eine solche Regelung durch Verhandlungsgeschick<br />
o<strong>de</strong>r Marktpositionierung<br />
möglich, sollte darin geregelt sein,<br />
dass <strong>de</strong>r Entwurf keinem Dritten zur<br />
Verfügung gestellt wird, bestmöglich in<br />
Verbindung mit einer Vertragsstrafeandrohung<br />
im Falle <strong>de</strong>r Missachtung. I<strong>de</strong>a-<br />
lerweise sollte darin eine Regelung zu<br />
Nutzungsrechten integriert wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Verschwiegenheitsvereinbarung<br />
kann auch mündlich geschlossen wer<strong>de</strong>n,<br />
allerdings sollten Zeugen anwesend<br />
sein, damit die Vereinbarung auch<br />
bewiesen wer<strong>de</strong>n kann. Die Zeugen<br />
sollten hierzu ein handschriftliches Gedächtnisprotokoll<br />
fertigen und dieses<br />
unterzeichnen. Der Abschluss <strong>de</strong>r Verschwiegenheitsvereinbarung<br />
sollte dann<br />
<strong>de</strong>m Unternehmen zur Kenntnisnahme<br />
übermittelt wer<strong>de</strong>n, beson<strong>de</strong>rs, wenn<br />
<strong>de</strong>r Entwurf abgelehnt wur<strong>de</strong>. Zumin-<br />
» MESSEBAUERN IST ZU RATEN, EIGENE FOTOGRAFIEN<br />
UND LOGOS UND ANDERE KENNZEICHEN IN DEN MES-<br />
SESTANDSENTWURF EINZUBAUEN.«<br />
Schneller als die Konkurrenz!<br />
<strong>de</strong>st auf <strong>de</strong>n Unterlagen zum Messe bau<br />
sollte ein Vertraulichkeitshinweis angebracht<br />
wer<strong>de</strong>n, da dieser unter Umstän<strong>de</strong>n<br />
zum Erfolg verhelfen kann.<br />
Der Entwurf eines Messestands kann<br />
auch nach § 18 UWG geschützt sein.<br />
Mit dieser Regelung ist die unbefugte<br />
Verwertung frem<strong>de</strong>n Gedankenguts in<br />
Gestalt von Entwürfen und Vorlagen unter<br />
Strafe gestellt. Mithilfe dieser Norm<br />
besteht die Möglichkeit, Scha<strong>de</strong>nsersatz<br />
gegen <strong>de</strong>n Verletzer zu erlangen, wenn<br />
dieser die Vorlagen unbefugt verwertet.<br />
redaktion@acquisa.<strong>de</strong> ]<br />
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