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RECHT & MARKETING _ Gerichtsentscheidungen<br />

RECHTSTICKER<br />

MITSTÖRERHAFTUNG<br />

Das OLG Köln hat mit Urteil<br />

vom 28. Januar 2011 (Az.<br />

6 U 200/05) entschie<strong>de</strong>n,<br />

dass <strong>de</strong>n Merchant grundsätzlich<br />

eine Mitverantwortlichkeit<br />

für seinen Affiliate<br />

trifft. Eine Ausnahme davon<br />

gelte allerdings dann, wenn<br />

die Rechtsverletzung durch<br />

<strong>de</strong>n Affiliate auf einem Web-<br />

Portal begangen wird, das<br />

gar nicht beim Merchant<br />

angemel<strong>de</strong>t war. In diesem<br />

Fall entfalle eine solche<br />

Mitverantwortlichkeit, so die<br />

Kölner Richter.<br />

www. olg-koeln.nrw.<strong>de</strong><br />

WERBESCHREIBEN<br />

Persönlich adressierte Werbeschreiben,<br />

<strong>de</strong>nen bereits<br />

eine auf <strong>de</strong>n Namen <strong>de</strong>s<br />

Adressaten ausgestellte<br />

Kreditkarte beigefügt ist,<br />

sind nicht wettbewerbswidrig.<br />

Dies entschied <strong>de</strong>r BGH<br />

mit Urteil vom 3. März 2011<br />

(Az. I ZR 167/09). Nach<br />

Ansicht <strong>de</strong>s Gerichts liege<br />

hierin insbeson<strong>de</strong>re keine<br />

unzumutbare Beläs tigung im<br />

Sinne von § 7 Abs. 1 UWG.<br />

Zwar wür<strong>de</strong>n sich die Verbraucher<br />

häufig dazu veranlasst<br />

sehen, die Karten vor<br />

<strong>de</strong>r Entsorgung zu zerstören,<br />

um ihre persönlichen Daten<br />

unkenntlich zu machen.<br />

Dies führe aber noch nicht<br />

zu einer für <strong>de</strong>n Adressaten<br />

unzumutbaren Belästigung.<br />

www.<br />

bun<strong>de</strong>sgerichtshof.<strong>de</strong><br />

Weiterführen<strong>de</strong> Informationen<br />

erhalten Sie unter<br />

http://blog.dlapiper.com/<br />

<strong>de</strong>technology/<br />

§<br />

BUNDESGERICHTSHOF<br />

Produktfotos im Internet<br />

Mit Urteil vom 12. Januar 2011 (Az. VIII ZR<br />

346/09) hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sgerichtshof (BGH) entschie<strong>de</strong>n,<br />

dass die Vereinbarung über die Eigenschaften<br />

<strong>de</strong>s Kaufgegenstands auch durch<br />

ein Foto <strong>de</strong>s Kaufgegenstands, beispielsweise<br />

auf <strong>de</strong>r Angebotsseite einer Internet-Plattform,<br />

getroffen wer<strong>de</strong>n kann.<br />

In <strong>de</strong>m zu entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Fall hat ein Kraftfahrzeugsachverständigenbüro<br />

im Auftrag<br />

für ein Autohaus ein Auto in einer Internet-<br />

Restwert-Börse zum Verkauf angeboten. Dabei<br />

verwen<strong>de</strong>te das Sachverständigenbüro ein Foto<br />

von <strong>de</strong>m Fahrzeug, auf <strong>de</strong>m eine Standheizung<br />

zu erkennen war, die jedoch in <strong>de</strong>r Angebotsbeschreibung<br />

nicht erwähnt wur<strong>de</strong>. Die Käuferin<br />

ging aufgrund <strong>de</strong>s Fahrzeugfotos davon aus,<br />

das Auto zusammen mit <strong>de</strong>r Standheizung zu<br />

erwerben. Da das Autohaus die Standheizung<br />

jedoch tatsächlich nicht mitverkaufen wollte,<br />

ließ es die Standheizung vor Übergabe an die<br />

Käuferin ausbauen. Die Erwerberin <strong>de</strong>s Pkw<br />

for<strong>de</strong>rte von <strong>de</strong>m Sachverständigenbüro Ersatz<br />

<strong>de</strong>r Aufwendungen, die ihr für die nachträgliche<br />

Beschaffung und <strong>de</strong>n Einbau einer Standheizung<br />

entstan<strong>de</strong>n sind.<br />

Der BGH ging im Einklang mit <strong>de</strong>n Vorinstanzen<br />

davon aus, dass das Fehlen <strong>de</strong>r<br />

Standheizung einen Sachmangel darstellt,<br />

<strong>de</strong>r die Erwerberin zur Geltendmachung von<br />

Mängelrechten berechtige. Bevor Scha<strong>de</strong>nsersatz<br />

wegen Nichterfüllung gefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n<br />

könne, müsse sich die Käuferin jedoch<br />

zunächst an <strong>de</strong>n Verkäufer halten und von<br />

diesem Nacherfüllung verlangen.<br />

HANDLUNGSEMPFEHLUNG: Verallgemeinernd<br />

lässt sich <strong>de</strong>r Entscheidung entnehmen, dass<br />

ein Foto einer auf einer Internet-Plattform<br />

zum Kauf angebotenen Sache eine abschließ<br />

end gestaltete Artikelbeschreibung ergänzen<br />

kann. Sind <strong>de</strong>m Bild Eigenschaften <strong>de</strong>s<br />

Kaufgegenstands zu entnehmen, die in einer<br />

Artikelbeschreibung genannt sind, wer<strong>de</strong>n<br />

diese Eigenschaften <strong>de</strong>nnoch Bestandteil <strong>de</strong>s<br />

Vertrags. Weist <strong>de</strong>r Kaufgegenstand diese Eigenschaften<br />

nicht auf, liegt ein Sachmangel<br />

vor, <strong>de</strong>r Rechte <strong>de</strong>s Käufers wie Nacherfüllung,<br />

Min<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsersatz auslösen<br />

kann.<br />

Verkäufer, die Bil<strong>de</strong>r zur Beschreibung eines<br />

Artikels verwen<strong>de</strong>n, sollten daher generell darauf<br />

achten, dass die Abbildungen mit <strong>de</strong>r Artikelbeschreibung<br />

übereinstimmen. Ist dagegen<br />

die auf <strong>de</strong>n Bil<strong>de</strong>rn dargestellte Sache mit <strong>de</strong>m<br />

eigentlich angebotenen Artikel nicht i<strong>de</strong>ntisch,<br />

muss dies in <strong>de</strong>r Produktbeschreibung <strong>de</strong>utlich<br />

gemacht wer<strong>de</strong>n. Auf etwaige Abweichungen<br />

<strong>de</strong>s angebotenen Artikels von <strong>de</strong>n Bil<strong>de</strong>rn ist<br />

ebenfalls ausdrücklich und <strong>de</strong>utlich hinzuweisen,<br />

wenn das auf <strong>de</strong>m Bild dargestellte<br />

Produkt nicht unverän<strong>de</strong>rt, son<strong>de</strong>rn beispielsweise<br />

nach Umbauarbeiten veräußert wer<strong>de</strong>n<br />

soll. Nur mittels <strong>de</strong>utlich und unmissverständlich<br />

gestalteter Hinweise kann ein Irrtum über<br />

die Produkteigenschaften vermie<strong>de</strong>n bzw. eine<br />

vom Verkäufer nicht beabsichtigte Erweiterung<br />

<strong>de</strong>r Produkteigenschaften durch bildliche Darstellungen<br />

verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

p www.dlapiper.com<br />

68 www.acquisa.<strong>de</strong> 04/2011

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