Als PDF downloaden - Haufe.de
Als PDF downloaden - Haufe.de
Als PDF downloaden - Haufe.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
RECHT & MARKETING _ Gerichtsentscheidungen<br />
RECHTSTICKER<br />
MITSTÖRERHAFTUNG<br />
Das OLG Köln hat mit Urteil<br />
vom 28. Januar 2011 (Az.<br />
6 U 200/05) entschie<strong>de</strong>n,<br />
dass <strong>de</strong>n Merchant grundsätzlich<br />
eine Mitverantwortlichkeit<br />
für seinen Affiliate<br />
trifft. Eine Ausnahme davon<br />
gelte allerdings dann, wenn<br />
die Rechtsverletzung durch<br />
<strong>de</strong>n Affiliate auf einem Web-<br />
Portal begangen wird, das<br />
gar nicht beim Merchant<br />
angemel<strong>de</strong>t war. In diesem<br />
Fall entfalle eine solche<br />
Mitverantwortlichkeit, so die<br />
Kölner Richter.<br />
www. olg-koeln.nrw.<strong>de</strong><br />
WERBESCHREIBEN<br />
Persönlich adressierte Werbeschreiben,<br />
<strong>de</strong>nen bereits<br />
eine auf <strong>de</strong>n Namen <strong>de</strong>s<br />
Adressaten ausgestellte<br />
Kreditkarte beigefügt ist,<br />
sind nicht wettbewerbswidrig.<br />
Dies entschied <strong>de</strong>r BGH<br />
mit Urteil vom 3. März 2011<br />
(Az. I ZR 167/09). Nach<br />
Ansicht <strong>de</strong>s Gerichts liege<br />
hierin insbeson<strong>de</strong>re keine<br />
unzumutbare Beläs tigung im<br />
Sinne von § 7 Abs. 1 UWG.<br />
Zwar wür<strong>de</strong>n sich die Verbraucher<br />
häufig dazu veranlasst<br />
sehen, die Karten vor<br />
<strong>de</strong>r Entsorgung zu zerstören,<br />
um ihre persönlichen Daten<br />
unkenntlich zu machen.<br />
Dies führe aber noch nicht<br />
zu einer für <strong>de</strong>n Adressaten<br />
unzumutbaren Belästigung.<br />
www.<br />
bun<strong>de</strong>sgerichtshof.<strong>de</strong><br />
Weiterführen<strong>de</strong> Informationen<br />
erhalten Sie unter<br />
http://blog.dlapiper.com/<br />
<strong>de</strong>technology/<br />
§<br />
BUNDESGERICHTSHOF<br />
Produktfotos im Internet<br />
Mit Urteil vom 12. Januar 2011 (Az. VIII ZR<br />
346/09) hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sgerichtshof (BGH) entschie<strong>de</strong>n,<br />
dass die Vereinbarung über die Eigenschaften<br />
<strong>de</strong>s Kaufgegenstands auch durch<br />
ein Foto <strong>de</strong>s Kaufgegenstands, beispielsweise<br />
auf <strong>de</strong>r Angebotsseite einer Internet-Plattform,<br />
getroffen wer<strong>de</strong>n kann.<br />
In <strong>de</strong>m zu entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Fall hat ein Kraftfahrzeugsachverständigenbüro<br />
im Auftrag<br />
für ein Autohaus ein Auto in einer Internet-<br />
Restwert-Börse zum Verkauf angeboten. Dabei<br />
verwen<strong>de</strong>te das Sachverständigenbüro ein Foto<br />
von <strong>de</strong>m Fahrzeug, auf <strong>de</strong>m eine Standheizung<br />
zu erkennen war, die jedoch in <strong>de</strong>r Angebotsbeschreibung<br />
nicht erwähnt wur<strong>de</strong>. Die Käuferin<br />
ging aufgrund <strong>de</strong>s Fahrzeugfotos davon aus,<br />
das Auto zusammen mit <strong>de</strong>r Standheizung zu<br />
erwerben. Da das Autohaus die Standheizung<br />
jedoch tatsächlich nicht mitverkaufen wollte,<br />
ließ es die Standheizung vor Übergabe an die<br />
Käuferin ausbauen. Die Erwerberin <strong>de</strong>s Pkw<br />
for<strong>de</strong>rte von <strong>de</strong>m Sachverständigenbüro Ersatz<br />
<strong>de</strong>r Aufwendungen, die ihr für die nachträgliche<br />
Beschaffung und <strong>de</strong>n Einbau einer Standheizung<br />
entstan<strong>de</strong>n sind.<br />
Der BGH ging im Einklang mit <strong>de</strong>n Vorinstanzen<br />
davon aus, dass das Fehlen <strong>de</strong>r<br />
Standheizung einen Sachmangel darstellt,<br />
<strong>de</strong>r die Erwerberin zur Geltendmachung von<br />
Mängelrechten berechtige. Bevor Scha<strong>de</strong>nsersatz<br />
wegen Nichterfüllung gefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n<br />
könne, müsse sich die Käuferin jedoch<br />
zunächst an <strong>de</strong>n Verkäufer halten und von<br />
diesem Nacherfüllung verlangen.<br />
HANDLUNGSEMPFEHLUNG: Verallgemeinernd<br />
lässt sich <strong>de</strong>r Entscheidung entnehmen, dass<br />
ein Foto einer auf einer Internet-Plattform<br />
zum Kauf angebotenen Sache eine abschließ<br />
end gestaltete Artikelbeschreibung ergänzen<br />
kann. Sind <strong>de</strong>m Bild Eigenschaften <strong>de</strong>s<br />
Kaufgegenstands zu entnehmen, die in einer<br />
Artikelbeschreibung genannt sind, wer<strong>de</strong>n<br />
diese Eigenschaften <strong>de</strong>nnoch Bestandteil <strong>de</strong>s<br />
Vertrags. Weist <strong>de</strong>r Kaufgegenstand diese Eigenschaften<br />
nicht auf, liegt ein Sachmangel<br />
vor, <strong>de</strong>r Rechte <strong>de</strong>s Käufers wie Nacherfüllung,<br />
Min<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nsersatz auslösen<br />
kann.<br />
Verkäufer, die Bil<strong>de</strong>r zur Beschreibung eines<br />
Artikels verwen<strong>de</strong>n, sollten daher generell darauf<br />
achten, dass die Abbildungen mit <strong>de</strong>r Artikelbeschreibung<br />
übereinstimmen. Ist dagegen<br />
die auf <strong>de</strong>n Bil<strong>de</strong>rn dargestellte Sache mit <strong>de</strong>m<br />
eigentlich angebotenen Artikel nicht i<strong>de</strong>ntisch,<br />
muss dies in <strong>de</strong>r Produktbeschreibung <strong>de</strong>utlich<br />
gemacht wer<strong>de</strong>n. Auf etwaige Abweichungen<br />
<strong>de</strong>s angebotenen Artikels von <strong>de</strong>n Bil<strong>de</strong>rn ist<br />
ebenfalls ausdrücklich und <strong>de</strong>utlich hinzuweisen,<br />
wenn das auf <strong>de</strong>m Bild dargestellte<br />
Produkt nicht unverän<strong>de</strong>rt, son<strong>de</strong>rn beispielsweise<br />
nach Umbauarbeiten veräußert wer<strong>de</strong>n<br />
soll. Nur mittels <strong>de</strong>utlich und unmissverständlich<br />
gestalteter Hinweise kann ein Irrtum über<br />
die Produkteigenschaften vermie<strong>de</strong>n bzw. eine<br />
vom Verkäufer nicht beabsichtigte Erweiterung<br />
<strong>de</strong>r Produkteigenschaften durch bildliche Darstellungen<br />
verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
p www.dlapiper.com<br />
68 www.acquisa.<strong>de</strong> 04/2011