Arbeit für alle! - Behindertenbeirat München
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Achim Ciolek<br />
beim Vortrag<br />
26<br />
WfbM: Im § 56 SGB XII findet sich<br />
eine Bestimmung, nach der Leistungen<br />
des <strong>Arbeit</strong>sbereiches der WfbM<br />
auch in „anderen Beschäftigungsstätten“<br />
bewilligt werden können.<br />
Wir nennen dieses Angebot „Integrationspraktikum“.<br />
Selbstverständlich unterliegt dieses<br />
Angebot – wie das der WfbM – auch<br />
Qualitätsanforderungen: Das Angebot<br />
muss Anforderungen der beruflichen<br />
Orientierung, der beruflichen<br />
Qualifizierung, der Persönlichkeitsbildung<br />
und letztlich einer Verbesserung<br />
der Teilhabechancen am <strong>Arbeit</strong>sleben<br />
gerecht werden.<br />
In dieser Maßnahme „Integrationspraktikum“<br />
haben wir durchschnittlich<br />
gegenwärtig ungefähr 25<br />
Personen. Es bedarf aber, <strong>für</strong> eine<br />
konsequente Verbesserung des<br />
Übergangs auf den allgemeinen <strong>Arbeit</strong>smarkt,<br />
der Beseitigung einer<br />
Dokumentation des Fachtags<br />
Struktur, die vorgeprägt ist und die<br />
ich als „Rehaf<strong>alle</strong>“ bezeichnen<br />
möchte. Stellen Sie sich vor, Sie haben<br />
aus diesen Maßnahmeangeboten<br />
Betriebliche Berufsbildung oder<br />
Integrationspraktikum (gleiches gilt<br />
auch <strong>für</strong> den Berufsbildungsbereich<br />
und <strong>Arbeit</strong>sbereich einer WfbM) jemanden,<br />
den Sie auf dem allgemeinen<br />
<strong>Arbeit</strong>smarkt unterstützen und<br />
dort begleiten. Er braucht eine Begleitung<br />
am <strong>Arbeit</strong>splatz. Ihnen sagt<br />
nun der <strong>Arbeit</strong>geber: Eigentlich wäre<br />
ich damit einverstanden, einen <strong>Arbeit</strong>svertrag<br />
abzuschließen. Er bietet<br />
dem Maßnahmeteilnehmer <strong>für</strong> den<br />
1. Dezember dieses Jahres ein <strong>Arbeit</strong>sverhältnis<br />
an. Dann haben Sie<br />
folgendes Problem: Sie freuen sich,<br />
dass Sie endlich das Ziel erreicht haben,<br />
das Ihnen der Gesetzgeber <strong>für</strong><br />
die berufliche Rehabilitationsmaßnahme<br />
aufgetragen hat, eben die<br />
berufliche Eingliederung, aber Sie