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Arbeit für alle! - Behindertenbeirat München

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derter Menschen überlegen wir<br />

schon jetzt, ob wir einen so genannten<br />

Schattenbericht entwickeln, in<br />

dem wir aus der Sicht behinderter<br />

Menschen versuchen, entsprechenden<br />

Entwicklungsbedarf geltend zu<br />

machen und beim Gesetzgeber einzufordern.<br />

Gerade beschlossen worden ist, und<br />

damit kommen wir dann weiter zum<br />

Gebiet Entwicklung der Teilhabe am<br />

<strong>Arbeit</strong>sleben, ein so genanntes Gesetz<br />

zur Einführung unterstützter Beschäftigung.<br />

Also sehr einschlägig<br />

gerade <strong>für</strong> unser Thema heute. Dieses<br />

Gesetzgebungsverfahren haben<br />

wir als Verbände sehr intensiv begleiten<br />

können in Form von Anhörungen<br />

usw. Ich kann vielleicht ganz<br />

kurz skizzieren, was dieses Gesetz<br />

<strong>für</strong> den Bereich, über den wir heute<br />

sprechen, bringen wird.<br />

Es wird durch eine neue Vorschrift<br />

§ 38a im SGB IX eine Maßnahme der<br />

unterstützten Beschäftigung eingeführt,<br />

die zum einen eine berufliche<br />

Qualifizierung beinhalten soll, qualitativ<br />

gleichwertig zu dem, was auch<br />

im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt<br />

zum Bildungskonzept gehört,<br />

also inklusive der Vermittlung entsprechenderSchlüsselqualifikationen<br />

und sonstiger Fertigkeiten. Die<br />

Maßnahme findet aber auf einem<br />

<strong>Arbeit</strong>splatz in einem Betrieb des<br />

allgemeinen <strong>Arbeit</strong>smarkts statt.<br />

Der <strong>Arbeit</strong>splatz muss natürlich gesucht<br />

und gefunden werden, und<br />

diese unterstützte Beschäftigung<br />

soll von Maßnahmeträgern erbracht<br />

und geleitet werden. Das können Integrationsfachdienste<br />

sein, es könnten<br />

aber auch Werkstätten <strong>für</strong> behinderte<br />

Menschen sein, die sich in diesem<br />

Feld engagieren wollen. Letztlich<br />

werden diese Leistungsanbieter<br />

durch Ausschreibung und durch Beauftragung<br />

von den <strong>Arbeit</strong>sagentu-<br />

ren ausgewählt werden. Diese Maßnahme<br />

der unterstützten Beschäftigung,<br />

also der Qualifizierung im<br />

Betrieb, in der Regel in Kostenträgerschaft<br />

der <strong>Arbeit</strong>sagentur, soll<br />

zwei Jahre dauern, in Ausnahmefällen<br />

wird sie drei Jahre dauern können,<br />

wenn die Erwartung besteht,<br />

dass danach ein reguläres, versicherungspflichtiges<br />

<strong>Arbeit</strong>sverhältnis<br />

zustande kommt.<br />

Der Gesetzesentwurf geht davon<br />

aus, dass diese Maßnahme sich an<br />

eine Zielgruppe im so genannten<br />

„Grenzbereich der Werkstattbedürftigkeit“<br />

richtet. In der Gesetzesbegründung<br />

steht, es wird erwartet,<br />

dass nach dieser zweijährigen Einarbeitung<br />

die unterstützte Person einen<br />

regulären <strong>Arbeit</strong>svertrag abschließen<br />

können wird und dann<br />

keiner weiteren Unterstützung mehr<br />

bedürfen soll.<br />

Wir vertreten einen ganzheitlicheren<br />

Ansatz <strong>für</strong> eine Option behinderter<br />

Menschen, in eine Beschäftigung<br />

auf dem allgemeinem <strong>Arbeit</strong>smarkt<br />

wechseln zu können. Deshalb haben<br />

wir diesen doch sehr eng begrenzten<br />

Ansatz des Gesetzgebers kritisiert.<br />

Wir stellen uns unter einem<br />

Konzept unterstützter Beschäftigung<br />

vor, dass auch dem Personenkreis,<br />

der die Voraussetzungen von § 136<br />

SGB IX erfüllt, also nicht oder noch<br />

nicht wieder <strong>für</strong> den allgemeinen <strong>Arbeit</strong>smarkt<br />

in Betracht kommt, nämlich<br />

Menschen, die in Werkstätten<br />

arbeiten, die Möglichkeit eröffnet<br />

werden sollte, in den allgemeinen<br />

<strong>Arbeit</strong>smarkt zu wechseln und die<br />

entsprechende Unterstützung zu bekommen.<br />

Diese Erwartung erfüllt<br />

dieser Gesetzentwurf leider nicht. Es<br />

gibt <strong>alle</strong>rdings eine weitere Bestimmung<br />

im Entwurf des § 38a SGB IX,<br />

die den Anspruch auf eine so genannte<br />

Berufsbegleitung durch das<br />

Integrationsamt enthält. Diese<br />

Podiumsdiskussion 43

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