Arbeit für alle! - Behindertenbeirat München
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Grußwort<br />
„Behindert ist man nicht, behindert<br />
wird man!“ Diese Aussage trifft leider<br />
immer noch in vielen Lebensbereichen<br />
zu; die <strong>Arbeit</strong>swelt ist davon<br />
nicht ausgenommen.<br />
Die UN-Behindertenrechtskonvention<br />
fordert in Artikel 27 „das gleiche<br />
Recht von Menschen mit Behinderungen<br />
auf <strong>Arbeit</strong>“ und „die Möglichkeit,<br />
den Lebensunterhalt durch<br />
<strong>Arbeit</strong> zu verdienen, die in einem<br />
offenen, integrativen und <strong>für</strong> Menschen<br />
mit Behinderungen zugänglichen<br />
<strong>Arbeit</strong>smarkt und <strong>Arbeit</strong>sumfeld<br />
frei gewählt oder angenommen<br />
wird“. Diesem Recht fühlt sich auch<br />
das Sozialreferat der Landeshauptstadt<br />
<strong>München</strong> verpflichtet.<br />
In Deutschland gibt es keine Bereitstellung<br />
von bezahlten <strong>Arbeit</strong>splätzen<br />
auf dem 1. <strong>Arbeit</strong>smarkt <strong>für</strong> <strong>alle</strong><br />
Menschen im erwerbsfähigen Alter.<br />
Vielmehr machen die gesetzlichen<br />
Vorgaben eine „Zweiteilung“ notwendig.<br />
Menschen mit Behinderung haben<br />
es deutlich schwerer als Nichtbehinderte,<br />
eine sozialversicherungspflichtige<br />
<strong>Arbeit</strong> mit einem zufriedenstellenden<br />
Einkommen zu erhalten. Im<br />
Zusammenspiel zwischen Unternehmen<br />
und den zuständigen Behörden<br />
gelingt es in vielen Fällen nicht, behinderungsbedingte<br />
Nachteile im<br />
Berufsleben auszugleichen und die<br />
Integration zu gewährleisten.<br />
Ein Ergebnis der Rahmenbedingungen<br />
des <strong>Arbeit</strong>smarktes ist eine<br />
hohe Armutsquote unter den Menschen<br />
mit Behinderung. Für die Teil-<br />
habe an der Gemeinschaft<br />
braucht man jedoch<br />
ein ausreichendes<br />
Einkommen und die<br />
Möglichkeit einer sinnstiftenden<br />
Tätigkeit.<br />
An dieser Schnittstelle<br />
ist ein Projekt der Landeshauptstadt<br />
<strong>München</strong><br />
angesiedelt, das auf<br />
dem Fachtag thematisiert wurde:<br />
Menschen im erwerbsfähigen Alter,<br />
die aber auf dem 1. <strong>Arbeit</strong>smarkt als<br />
„nicht erwerbsfähig“ eingestuft werden<br />
und deswegen Grundsicherung<br />
nach dem Sozialgesetzbuch XII erhalten,<br />
werden auf der Basis von unter<br />
15 Wochenstunden auf <strong>Arbeit</strong>splätze<br />
mit Mehraufwandsentschädigung<br />
vermittelt. Neben einer geringen<br />
Verbesserung ihres Einkommens<br />
resultieren daraus neue soziale Kontakte,<br />
ein geregelter Tagesablauf und<br />
eine unterstützende Betreuung.<br />
Diese Personen profitieren auch gesundheitlich<br />
davon und so können<br />
stationäre Aufenthalte vermieden<br />
werden.<br />
Der Fachtag hat mehrere Ansätze aufgezeigt,<br />
wie die Situation verbessert<br />
werden kann. Die Landeshauptstadt<br />
<strong>München</strong> ist hier nur eine von vielen<br />
Partnerinnen, wird sich aber auch in<br />
Zukunft nachdrücklich da<strong>für</strong> einsetzen,<br />
die Behindertenrechtskonvention<br />
in die Wirklichkeit umzusetzen.<br />
Friedrich Graffe<br />
bfm. Stadtrat, Sozialreferent<br />
Grußworte 5<br />
Friedrich Graffe<br />
Sozialreferent der<br />
Landeshauptstadt<br />
<strong>München</strong>