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Arbeit für alle! - Behindertenbeirat München

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Publikum<br />

in der Pause<br />

36<br />

Bundesgebiet ausgeweitet, so dass<br />

ab diesem Zeitpunkt 32 Berufsbildungswerke<br />

am Projekt teilnahmen.<br />

Es wurde aber nicht nur auf der<br />

Seite der Berufsbildungswerke ausgeweitet,<br />

sondern auch neue Betriebe<br />

wurden involviert, u.a. die<br />

EDEKA Südwest sowie viele kleine<br />

und mittelständische Unternehmen,<br />

und diese nicht nur aus dem Handelsbereich,<br />

der Gastronomie oder<br />

der Logistik, sondern auch aus den<br />

Bereichen Hauswirtschaft und Garten-<br />

und Landschaftsbau. Heute sind<br />

mittlerweile rund 200 Auszubildende<br />

in über 45 Berufsbildern aus über<br />

35 Berufsbildungswerken im VAmB-<br />

Projekt integriert.<br />

Um einen Qualitätsstandard im Projekt<br />

VAmB zu gewährleisten, wurden<br />

verschiedene Instrumente, die so<br />

genannten Standardisierungsunterlagen,<br />

entwickelt, die wir Ihnen nun<br />

kurz vorstellen möchten. Mit diesen<br />

Unterlagen werden die Rahmenbedingungen<br />

<strong>für</strong> die verzahnte Ausbildung<br />

geregelt.<br />

Dokumentation des Fachtags<br />

Der Kooperationsvertrag: Diese Instrumente<br />

sind einmal der „Kooperationsvertrag“,<br />

wo die Zusammenarbeit<br />

zwischen dem Berufsbildungswerk,<br />

dem Praxisbetrieb und dem<br />

VAmB-Auszubildenden geregelt<br />

wird.<br />

In diesem Vertrag wird auch festgehalten,<br />

dass der Auszubildende Auszubildender<br />

des Berufsbildungswerks<br />

bleibt. Daher muss der Praxisbetrieb<br />

keine Personalkosten übernehmen,<br />

kann aber mittels des<br />

Kooperationsvertrages eine doppelte<br />

Anrechnung auf die betriebliche<br />

Schwerbehindertenquote<br />

erzielen.<br />

Die Teilnehmerkriterien: Zum anderen<br />

gibt es die Unterlage der „Teilnehmerkriterien“,<br />

in der Eigenschaften<br />

und Kompetenzen festgehalten<br />

werden, welche die VAmB-Auszubildenden<br />

mitbringen müssen, um am<br />

Projekt teilzunehmen.<br />

Der gemeinsame Ausbildungsplan:<br />

Im „gemeinsamen Ausbildungsplan“<br />

wird zeitlich definiert, welche<br />

Ausbildungsinhalte an welchem<br />

Lernort vermittelt werden, also im<br />

Betrieb, am Berufsbildungswerk<br />

oder in der Berufsschule. Damit werden<br />

auch die Verantwortungen <strong>für</strong><br />

die Vermittlung der jeweiligen Fertigkeiten<br />

und Kenntnisse festgehalten.<br />

Eckpunkte der Verzahnung: Im Dokument<br />

„Eckpunkte der Verzahnung“<br />

wird konkret die Zusammenarbeit<br />

im VAmB-Projekt geregelt, u.a. auch<br />

der Umfang der Unterstützung seitens<br />

der betrieblichen und der BBW-<br />

Ausbilder/-innen.<br />

Das Besuchsprotokoll: Zusätzlich<br />

gibt es ein einheitliches Besuchsprotokoll,<br />

das bei den regelmäßigen<br />

Besuchen des VAmB-Azubis durch<br />

den BBW-Ausbilder im Praxisbetrieb

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