Arbeit für alle! - Behindertenbeirat München
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Publikum<br />
in der Pause<br />
36<br />
Bundesgebiet ausgeweitet, so dass<br />
ab diesem Zeitpunkt 32 Berufsbildungswerke<br />
am Projekt teilnahmen.<br />
Es wurde aber nicht nur auf der<br />
Seite der Berufsbildungswerke ausgeweitet,<br />
sondern auch neue Betriebe<br />
wurden involviert, u.a. die<br />
EDEKA Südwest sowie viele kleine<br />
und mittelständische Unternehmen,<br />
und diese nicht nur aus dem Handelsbereich,<br />
der Gastronomie oder<br />
der Logistik, sondern auch aus den<br />
Bereichen Hauswirtschaft und Garten-<br />
und Landschaftsbau. Heute sind<br />
mittlerweile rund 200 Auszubildende<br />
in über 45 Berufsbildern aus über<br />
35 Berufsbildungswerken im VAmB-<br />
Projekt integriert.<br />
Um einen Qualitätsstandard im Projekt<br />
VAmB zu gewährleisten, wurden<br />
verschiedene Instrumente, die so<br />
genannten Standardisierungsunterlagen,<br />
entwickelt, die wir Ihnen nun<br />
kurz vorstellen möchten. Mit diesen<br />
Unterlagen werden die Rahmenbedingungen<br />
<strong>für</strong> die verzahnte Ausbildung<br />
geregelt.<br />
Dokumentation des Fachtags<br />
Der Kooperationsvertrag: Diese Instrumente<br />
sind einmal der „Kooperationsvertrag“,<br />
wo die Zusammenarbeit<br />
zwischen dem Berufsbildungswerk,<br />
dem Praxisbetrieb und dem<br />
VAmB-Auszubildenden geregelt<br />
wird.<br />
In diesem Vertrag wird auch festgehalten,<br />
dass der Auszubildende Auszubildender<br />
des Berufsbildungswerks<br />
bleibt. Daher muss der Praxisbetrieb<br />
keine Personalkosten übernehmen,<br />
kann aber mittels des<br />
Kooperationsvertrages eine doppelte<br />
Anrechnung auf die betriebliche<br />
Schwerbehindertenquote<br />
erzielen.<br />
Die Teilnehmerkriterien: Zum anderen<br />
gibt es die Unterlage der „Teilnehmerkriterien“,<br />
in der Eigenschaften<br />
und Kompetenzen festgehalten<br />
werden, welche die VAmB-Auszubildenden<br />
mitbringen müssen, um am<br />
Projekt teilzunehmen.<br />
Der gemeinsame Ausbildungsplan:<br />
Im „gemeinsamen Ausbildungsplan“<br />
wird zeitlich definiert, welche<br />
Ausbildungsinhalte an welchem<br />
Lernort vermittelt werden, also im<br />
Betrieb, am Berufsbildungswerk<br />
oder in der Berufsschule. Damit werden<br />
auch die Verantwortungen <strong>für</strong><br />
die Vermittlung der jeweiligen Fertigkeiten<br />
und Kenntnisse festgehalten.<br />
Eckpunkte der Verzahnung: Im Dokument<br />
„Eckpunkte der Verzahnung“<br />
wird konkret die Zusammenarbeit<br />
im VAmB-Projekt geregelt, u.a. auch<br />
der Umfang der Unterstützung seitens<br />
der betrieblichen und der BBW-<br />
Ausbilder/-innen.<br />
Das Besuchsprotokoll: Zusätzlich<br />
gibt es ein einheitliches Besuchsprotokoll,<br />
das bei den regelmäßigen<br />
Besuchen des VAmB-Azubis durch<br />
den BBW-Ausbilder im Praxisbetrieb