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Eildienst 09/07 - Landkreistag NRW

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und fortentwickelt werden.<br />

Ministerpräsident Johannes Rau hob die<br />

Entwicklung der Kreise von der Wiederaufbauphase<br />

seit 1945 hin zu starken Verwaltungsträgern<br />

hervor, die insbesondere beim<br />

Abbau des Gefälles zwischen Stadt und Land<br />

und bei der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen<br />

in den Städten und dem<br />

ländlichen Raum Beachtliches geleistet und<br />

erreicht hätten. Er hob den LKT <strong>NRW</strong> als für<br />

die Landesregierung stets kompetenten Ratgeber<br />

hervor 8 . Ministerpräsident Rau sagte<br />

Gesundheitsausschuss<br />

eine sorgfältige und vorbehaltlose Überprüfung<br />

der Vorschläge des LKT <strong>NRW</strong> zu<br />

Fragen der Verwaltungsreform zu und warnte<br />

davor, dass die Kreise, Städte und Gemeinden<br />

sich auf Kernbereiche und Kernkompetenzen<br />

abdrängen ließen. Eine solche<br />

Entwicklung könne die kommunale Selbstverwaltung<br />

in der Substanz treffen. Die Kommunen<br />

sollten allen Schwierigkeiten zum<br />

Trotz ihren Gestaltungswillen und ihre Gestaltungskraft<br />

bewahren.<br />

Prof. Dr. Klaus Stern, Universität zu Köln, und<br />

Richter des Verfassungsgerichtshofes Nordrhein-Westfalen<br />

hielt einen Vortrag unter dem<br />

Titel „Die Kreise in Nordrhein-Westfalen –<br />

Bedeutung und Perspektiven kommunaler<br />

Selbstverwaltung“ 9 . In seinem Referat ging<br />

er unter anderem auf die verfassungsrechtliche<br />

Absicherung der Kreise, die Bedeutung<br />

der Kreise im demokratischen Staatsaufbau<br />

und die unmittelbare demokratische Mitwirkung<br />

ihrer Bürger, die Einführung neuer<br />

Steuerungsmodelle zur Steigerung der Verwaltungseffizienz,<br />

die Kreisaufgaben und die<br />

Verwaltungsstrukturreform, die Finanzierung<br />

der Kreise sowie die europäische Dimension<br />

der Selbstverwaltung der Kreise ein. Zur<br />

verfassungsrechtlichen Absicherung der Kreise<br />

führte Stern aus, dass ohne die von den<br />

Kreisen traditionell wahrgenommenen übergemeindlichen<br />

ausgleichenden und ergänzenden<br />

Aufgaben die gemeindliche Selbstverwaltung<br />

jedenfalls im ländlichen Raum<br />

nicht funktionsfähig wäre und die Kreise<br />

deshalb zum wesentlichen Bestandteil der<br />

kommunalen Selbstverwaltung gehörten. Die<br />

Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden<br />

ohne gleichzeitige Gewährleistung der Krei-<br />

Schwerpunkt: 60 Jahre <strong>Landkreistag</strong> <strong>NRW</strong> 1947 – 20<strong>07</strong><br />

se – die als Gemeindeverbände gemeint und<br />

verfassungsrechtlich abgesichert seien – sei<br />

lückenhaft. Des Weiteren hob der Redner<br />

hervor, dass sich die Kreise als Selbstverwaltungskörperschaften<br />

und als untere staatliche<br />

Verwaltungsbehörden bewährt hätten<br />

und die ihnen gestellten Aufgaben sachgerecht<br />

und effizient bewältigten. Regionalkreisen<br />

hafteten als großflächigen Einrichtungen<br />

dagegen der Nachteil der Bürgerferne<br />

an, wodurch das Prinzip der Überschaubarkeit<br />

gefährdet sei. Kommunale Selbstverwaltung<br />

zeichne sich durch die Merkmale der<br />

Gebietsbezogenheit und der Bürgernähe<br />

aus, so dass Selbstverwaltungsträger nicht<br />

Größenordnungen erreichen dürften, die sie<br />

ihre räumlichen Bezüge verlieren ließen. Regionaler<br />

Kooperationsbedarf könne auch mit<br />

den vorhandenen Instrumenten interkommunaler<br />

Zusammenarbeit bewältigt werden. Stern<br />

untermauerte die Gedanken der Zusam menführung<br />

von Aufgabenverantwortung und<br />

Ausgabenverantwortung und kritisierte die<br />

hauptsächliche Finanzierung der Kreise durch<br />

die Kreisumlage. Die bereits seit langem be -<br />

stehende Forderung der Kreise und des<br />

<strong>Landkreistag</strong>es hinsichtlich einer eigenständigen<br />

Beteiligung etwa an der Umsatzsteuer,<br />

jedenfalls aber für eine Ausstattung<br />

mit hinreichenden finanziellen Mitteln zur<br />

Aufgabenerledigung der ihnen übertragenen<br />

Aufgaben 10 , sei dringend angezeigt.<br />

Schließlich hob der Festredner die Notwendigkeit<br />

hervor, in der Europäischen Union<br />

eine Subsidiaritätskultur zu entwickeln, in die<br />

auch die Kreise aktiv eingebunden seien.<br />

Im Rahmen der Großen Landkreisversammlung<br />

wurde als neuer Vorsitzer Landrat Heinrich<br />

Borcherding MdL, Kreis Minden-Lübbecke,<br />

gewählt; der bisherige Vorsitzer,<br />

Landrat Dr. Franz Möller, wurde sein Stellvertreter.<br />

Oberkreisdirektor Raimund Pingel,<br />

Kreis Borken, blieb weiterhin Stellvertreter.<br />

Aachener Modell<br />

zur Sozialhilfe<br />

Im November 1997 erschien im EILDIENST<br />

des <strong>Landkreistag</strong>es ein Artikel unter der<br />

Überschrift „Das Aachener Modell – Die<br />

Zusammenführung der Aufgaben- und Fi-<br />

nanzverantwortung in der Sozialhilfe“, in<br />

dem über einen Vertrag zwischen dem Kreis<br />

Aachen und seinen kreisangehörigen Städten<br />

und Gemeinden berichtet wurde, der<br />

bereits seit dem 01.01.1996 in der Umsetzung<br />

war 11 . Gemessen an dem Grundsatzpapier<br />

zur Verwaltungsstrukturreform vom<br />

Mai 1997 war dies bereits ein erster Umsetzungsfall<br />

einer der dort niedergelegten<br />

Forderungen aus der Praxis auf vertragli -<br />

cher Grundlage, zu dem im Rahmen eines<br />

Erfahrungsberichtes für das erste laufende<br />

Jahr eine positive Bilanz für die hilfesuchen-<br />

Amtszeit Amt Amtsbezeichnung* Vorname Name Kreis<br />

1995 – 1999 Vorsitzender OKD Robert Wirtz Mettmann<br />

1995 – 1999 Stellv. Vorsitzender LR Wilhelm Riebniger Soest<br />

seit 1995 Stellv. Vorsitzender LKMD Dr. Werner Lammers Steinfurt<br />

1999 – 20<strong>07</strong> Vorsitzender LR Wilhelm Riebniger Soest<br />

2005 – 20<strong>07</strong> Stellv. Vorsitzender LR Wilhelm Krömer Minden-Lübbecke<br />

seit 20<strong>07</strong> Vorsitzende LR`in Lieselore Curländer Herford<br />

Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der Fachausschüsse des <strong>Landkreistag</strong>es Nordrhein-Westfalen 1997-20<strong>07</strong><br />

* LR = Landrat, OKD = Oberkreisdirektor, LKMD= Ltd. Kreismedizinaldirektor.<br />

den Bürgerinnen und Bürger, die örtlichen<br />

Kommunen und den Kreis gezogen wurde.<br />

Durch eine kostenbewusstere Art der Aufgabenwahrnehmung<br />

und eine Optimierung<br />

der Verwaltungsabläufe sowohl auf Gemeinde-<br />

als auch auf Kreisebene konnten im Ergebnis<br />

alle beteiligten Kommunen und damit<br />

auch der Kreis Aachen als Träger der<br />

Sozialhilfe finanzielle Vorteile verbuchen.<br />

Gesetzentwurf über<br />

den öffentlichen<br />

Gesundheitsdienst<br />

Im Rahmen eines Gesetzentwurfes der Landesregierung<br />

zur Stärkung der Leistungsfähigkeit<br />

der Kreise, Städte und Gemeinden<br />

wurde Ende 1997 überraschend auch ein Gesetzentwurf<br />

über den öffentlichen Gesundheitsdienst<br />

vorgelegt.Dieses Gesetzgebungsvorhaben<br />

wurde vom Vorstand des LKT <strong>NRW</strong><br />

deshalb besonders kritisch beurteilt, weil da -<br />

rin eine Verpflichtung zur Bildung von Gesundheitskonferenzen<br />

aufgenommen sowie<br />

eine umfassende Gesundheitsberichterstattung<br />

vorgeschrieben wurde. Wegen der äußerst<br />

prekären Finanzsituation der Kreise<br />

lehnte der <strong>Landkreistag</strong> den Gesetzentwurf<br />

aufgrund mangelnder Kostenneutralität strikt<br />

ab12 .<br />

8 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 17-18/1997 vom<br />

15.<strong>09</strong>.1997, S. 362 ff. EILDIENST LKT<br />

9 <strong>NRW</strong> 17-18/1997, S. 366 ff.<br />

10 Vgl. Hagenlücke, aaO. S. 210 f.<br />

11 EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 20/1997, S. 439 ff.<br />

12 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 20/97, S. 430 ff;<br />

S. 510.<br />

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