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Eildienst 09/07 - Landkreistag NRW

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117 . Zu der von der<br />

Landesregierung beabsichtigten Auflösung<br />

der Sonderbehörden und ihre Eingliederung<br />

entweder in die staatliche Mittelinstanz, d.h.<br />

die Bezirksregierungen oder in die Bündelungsebene<br />

der Kreise und kreisfreien Städte<br />

gibt es angesichts der damit einhergehenden<br />

Synergieeffekte und der dringend notwendigen<br />

Verschlankung der nach wie vor<br />

übermöblierten Verwaltung keine Alterna tive.<br />

Dies belegen auch die Bestrebungen anderer<br />

Bundesländer, die nicht zuletzt auch im<br />

Gefolge der durch die Föderalismusreform I<br />

neu erlangten Handlungs- und Gestaltungsspielräume<br />

der Länder ihrerseits den besten<br />

Weg um eine effektive und effizient aufgestellte<br />

Verwaltung suchen und hier in einem<br />

starken Wettbewerb untereinander stehen 118 .<br />

Änderung der<br />

Kommunalverfassung<br />

Die von der CDU-/FDP-Landesregierung be -<br />

absichtigte Änderung der Kommunalverfassung<br />

befindet sich im parlamentarischen<br />

Ver fahren: Die Frage der Verlängerung der<br />

Amtszeiten von Landräten und Ober-/Bürgermeistern<br />

ist nach einem Koalitionskompromiss<br />

so gelöst worden, dass diese auf sechs<br />

Jahre verlängert wird, während die Kommunalwahlperiode<br />

unverändert fünf Jahre<br />

dauert, wobei die Entkoppelung der beiden<br />

Wahlen erst nach dem Termin der nächsten<br />

Kommunalwahl im Jahr 20<strong>09</strong> stattfinden<br />

wird. Die kommunalverfassungsrechtliche<br />

Stellung der Hauptverwaltungsbeamten wird<br />

ebenso wie die Rechte der Fraktionen im<br />

Kreistag beziehungsweise Stadtrat gestärkt.<br />

Ebenfalls gestärkt wird die bürgerschaftliche<br />

Mitwirkung an kommunalen Entscheidungsprozessen,<br />

so insbesondere durch die Einführung<br />

eines Rat- und Kreistagsbürgerentscheides.<br />

Die von der Landesregierung<br />

außerdem beabsichtigte Absenkung der Einwohnerschwellenwerte<br />

der so genannten<br />

Mittleren und Großen kreisangehörigen Ge -<br />

meinden von 25.000 auf 20.000 Einwohner<br />

beziehungsweise von 60.000 auf 50.000<br />

Einwohner ist dagegen im Interesse des Gesamtgefüges<br />

im kreisangehörigen Raum ein<br />

Schritt in die falsche Richtung. Entsprechende<br />

Anträge der betreffenden Gemeinden<br />

führen dazu, dass die dadurch indirekt eintretenden<br />

verbleibenden Zuständigkeiten der<br />

Kreise in der Regel unwirtschaftlicher ausfallen<br />

als bei den bisher geltenden Schwellenwerten.<br />

Umgekehrt bürgt eine Splitterzuständigkeit<br />

einzelner Gemeinden anstelle der<br />

Kreise weder für Qualität noch für Wirtschaftlichkeit.<br />

Nicht zuletzt angesichts der<br />

demografischen Entwicklung sollte keine<br />

weitere Zerfaserung der kommunalen Verwaltungskraft<br />

im kreisangehörigen Raum<br />

erfolgen; vielmehr muss verstärkte Kooperation<br />

und interkommunale Zusammenar-<br />

Schwerpunkt: 60 Jahre <strong>Landkreistag</strong> <strong>NRW</strong> 1947 – 20<strong>07</strong><br />

beit der Maßstab des Handelns sein. Gerade<br />

im Bereich der Jugendämter könnte eine<br />

Rosinenpicken finanzstarker Gemeinden<br />

mit dem daraus folgenden Ausbrechen aus<br />

der Kreissolidargemeinschaft zu folgenschweren<br />

Kon sequenzen für die Finanzierung der<br />

Jugendhilfe in den beim Kreisjugendamt verbleibenden<br />

Gemeinden führen. Das Land<br />

sollte bei der Prüfung von entsprechenden<br />

Anträgen jedenfalls die Rückwirkungen auf<br />

die im Wesentlichen umlagegeprägte Finanzierung<br />

der Kreise und die große Zahl der<br />

im Kreissolidarverband verbleibenden Gemeinden<br />

abwägen und insofern allenfalls<br />

zumindest eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung<br />

anstellen 119 .<br />

Als entscheidendes Kriterium für interkommunale<br />

Kooperation muss gelten, dass für<br />

die Steuerzahler im Gesamtsaldo alle damit<br />

zusammenhängenden Aktivitäten günstiger<br />

werden als in den bis dahin praktizierten<br />

Strukturen. Im Übrigen ist auch unter verfassungsrechtlichen<br />

Aspekten zu betonen,<br />

dass ein Vorrang der Kreise vor interkommunaler<br />

gemeindlicher Kooperation besteht.<br />

Der Vorrang gemeindlicher Aufgabenwahrnehmung<br />

bezieht sich ausdrücklich und ge -<br />

rade auf die örtlichen Angelegenheiten, nicht<br />

aber für eine eben nicht mehr örtliche Kooperation.<br />

Insoweit besteht ein Vorrang der<br />

Aufgabenwahrnehmung durch die Kreise<br />

120 . Ein weiterer Eckpunkt der durch die<br />

Landesregierung beabsichtigten Änderung<br />

der Kommunalverfassung betrifft eine Konzentration<br />

der Kommunen auf ihre Kernaufgaben<br />

der örtlichen Daseinsvorsorge und<br />

die abgeleitete Einschränkung der wirtschaftlichen<br />

Betätigung der Kommunen im Hinblick<br />

auf die Subsidiaritätsklausel in § 1<strong>07</strong> GO<br />

<strong>NRW</strong>. Zugleich soll nach den Vorstellungen<br />

der Koalition das Spektrum der wirtschaftlichen<br />

Betätigung der Kommunen durch eine<br />

Bestandsschutzklausel abgesichert werden.<br />

Diese Absicht stößt auf erheblichen Widerstand<br />

der Kommunen und ihrer Spitzenverbände<br />

121 .<br />

Novellierung des<br />

Sparkassenrechts<br />

Die Landesregierung beabsichtigt außerdem<br />

eine Modernisierung des Sparkassenrechts,<br />

wobei hier insbesondere die Einführung<br />

eines Stamm- oder Trägerkapitals auf<br />

erhebliche Kritik der Kommunen, der kommunalen<br />

Spitzenverbände und der beiden<br />

Sparkassen- und Giroverbände Nordrhein-<br />

Westfalens trifft. 122 Auch bei der inzwischen<br />

vorgesehenen optionalen und nicht<br />

fungiblen Ausweisung von Trägerkapital<br />

befürchten die kommunalen Spitzenverbände,<br />

dass es hier mittel- bis langfristig zu<br />

einer Privatisierung des Sparkassensektors<br />

kommt, die die Grundprinzipien des Sparkassensektors<br />

infrage stellt.<br />

Landrätekonferenz 2006<br />

in Berlin<br />

Im Rahmen der Landrätekonferenz am 01./<br />

02.06.2006 war neben der Modernisierung<br />

des Sparkassenrechts und einer Diskussion<br />

mit den beiden Präsidenten der Sparkassenund<br />

Giroverbände und der Erörterung der<br />

Pläne der Großen Koalition im Hinblick auf<br />

die Reform der Unternehmensbesteuerung<br />

sowie der damit zusammenhängenden möglichen<br />

Reform der Gewerbesteuer einmal mehr<br />

die Kostenentwicklung im Rahmen des SGBII<br />

ein Schwerpunktthema (Hartz IV). Sowohl<br />

zur Gemeindefinanzreform als auch zur Kostenentwicklung<br />

bei Hartz IV sowie zur Etablierung<br />

des einheitlichen Ansprechpartners<br />

nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie verab -<br />

schiedeten die Landräte nach Diskussionen<br />

mit der Parlamentarischen Staatssekretärin<br />

im Bundesfinanzministerium, Dr. Barbara<br />

Hendricks MdB, dem Ersten Parlamentarischen<br />

Geschäftsführer der CDU-/CSU-Fraktion<br />

im Bundestag, Dr. Norbert Röttgen MdB,<br />

sowie dem <strong>NRW</strong>-Europaminister Michael<br />

Breuer MdL Beschlüsse, die ein großes Medienecho<br />

auslösten. 123 Die exorbitant steigenden<br />

Ausgaben der Kreise für Hartz IV<br />

in Verbindung mit der nur unzureichenden<br />

Ausgleichswirkung bei der Weiterleitung<br />

der vom Land eingesparten Wohngeldmittel<br />

führte zu einer brisanten Zuspitzung für<br />

die Kreishaushalte, deren Dynamik in den<br />

folgenden Monaten zunahm. Zudem wurde<br />

eine von der Bundesregierung in Aussicht<br />

gestellte teilweise Reduzierung der bis dahin<br />

gewährten Bundesbeteiligung an den<br />

Kosten der Unterkunft diskutiert, die, wenn<br />

sie umgesetzt worden wäre, praktisch flächendeckend<br />

Nothaushalte und Haushaltssicherungskonzepte<br />

sowohl für die Kreise<br />

als auch für alle kreisangehörigen Städte<br />

und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit<br />

sich gebracht hätte. Der <strong>Landkreistag</strong> <strong>NRW</strong><br />

wies wiederholt auf die Brisanz der Situation<br />

hin und veranstaltete gemeinsam mit<br />

117 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 3/März 2006,<br />

S. 91 f<br />

118 Vgl. Fachtagung des FSI vom 12.05.2006 unter<br />

dem Titel „Zwischen kommunaler Kooperation<br />

und Verwaltungsreform“, EILDIENST LKT <strong>NRW</strong><br />

Nr. 7-8/Juli/August 2006, S. 258 ff<br />

119 Vgl. dazu EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 1/Januar<br />

20<strong>07</strong>, S. 1; EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 6/Juni 20<strong>07</strong>,<br />

S. 196 ff; EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 6/Juni 20<strong>07</strong>,<br />

S. 200 ff<br />

120 Vgl. auch Tagung „Perspektiven der Kommunalverfassung“,<br />

EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 4/<br />

April 2006, S. 147 ff, S. 151 ff, S. 155 ff<br />

121 Vgl. zuletzt EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 6/Juni 20<strong>07</strong>,<br />

S. 203 ff<br />

122 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 4/April 20<strong>07</strong>,<br />

S. 119; vgl. auch EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 7-8/<br />

Juli/August 2006, S. 249 ff<br />

123 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 7-8/Juli/August<br />

2006; S. 252 ff<br />

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