Eildienst 09/07 - Landkreistag NRW
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ein auf einen Konsens mit den Betroffenen<br />
ausgerichtetes Verfahren. Schließlich gaben<br />
die Verbände ihrer Erwartung Ausdruck,<br />
dass das Land langfristig rechtlich sicherstelle,<br />
dass finanzielle Mittel für den finanziellen<br />
Ausgleich von Nutzungsbeschränkungen<br />
in be sonderen Schutzgebieten dauerhaft und<br />
in ausreichendem Umfang zur Verfügung<br />
stünden.<br />
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport<br />
Lokale Agenda 21<br />
Auf Empfehlung des Vorstandes hatte eine<br />
Arbeitsgruppe aus dem Umwelt- und Bauausschuss<br />
einen Leitfaden für die Umsetzung<br />
der Lokalen Agenda 21 auf der Kreisebene<br />
zusammengestellt 18 . Bei dieser Agen da 21<br />
handelt es sich um ein Handlungsprogramm<br />
für die Weltstaatengemeinschaft auf der<br />
Grundlage einer UN-Konferenz über Umwelt<br />
und Entwicklung (UNCED), das 1992 in Rio<br />
de Janiero verabschiedet worden ist. Inhaltlich<br />
geht es bei der Agenda 21 darum,<br />
weltweit langfristige Handlungsprogramme<br />
für eine nachhaltige Entwicklung auf allen<br />
Ebenen zu erarbeiten und zu verfolgen, indem<br />
langfristige Handlungskonzepte für die<br />
ökologische, ökonomische und soziale Entwicklung<br />
mit auf Dauer erhaltbaren Strukturen<br />
und dem Ziel ihrer Zukunftsbeständigkeit<br />
im 21. Jahrhundert aufgestellt werden.<br />
Auch die Rolle der Kom munen ist in dem<br />
UN-Papier ausdrücklich angesprochen, da<br />
Umweltzerstörung trotz ihrer vielfältigen<br />
globalen Auswirkungen häufig dort stattfindet,<br />
wo Menschen leben und wirtschaften,<br />
nämlich auf der Ortsebene. Jede Kommunalverwaltung<br />
soll nach diesem UN-Dokument<br />
in einen Dialog mit ihren Bürgern, örtlichen<br />
Organisationen und der Privatwirtschaft eintreten<br />
und eine „kommunale Agenda 21“<br />
beschließen. Der Umsetzungsstand der Lokalen<br />
Agenda 21 befand sich einige Jahre<br />
später auf einem beachtlichen Niveau 19 .<br />
Interkommunaler<br />
Leistungsvergleich der<br />
Kreisjugendämter<br />
Im Rahmen der namentlich durch die Kommunale<br />
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung<br />
(KGSt) systematisierten Ein-<br />
Schwerpunkt: 60 Jahre <strong>Landkreistag</strong> <strong>NRW</strong> 1947 – 20<strong>07</strong><br />
führung und den Ausbau neuer Steuerungsmodelle<br />
in der Kommunalverwaltung hatte<br />
sich bereits im August 1994 eine Arbeitsgruppe<br />
zusammengefunden, die einen interkommunalen<br />
Leistungsvergleich der Kreisjugendämter<br />
betrieb. Im März 1998 konnte<br />
diese Arbeitsgruppe ihren Abschlussbericht<br />
vorlegen. An dem interkommunalen Leistungsvergleich<br />
haben sich der Kreis Borken,<br />
der Rheinisch-Bergische Kreis, der Kreis Min-<br />
den-Lübbecke, der Kreis Paderborn, der<br />
Rhein-Sieg-Kreis, der Kreis Siegen-Wittgenstein<br />
sowie der Landschaftsverband Westfalen-Lippe<br />
beteiligt 20 . Die in der Arbeitsgruppe<br />
vorgenommene konkrete Kennzahlenerhebung<br />
für bestimmte Produkte auf<br />
der Basis der erstellten Produktbeschreibungen<br />
lieferte interessante Aufschlüsse über die<br />
Handlungsfelder von Kreisjugendämtern.<br />
Experimentierklausel –<br />
§ 126 Gemeindeordnung<br />
Das Innenministerium Nordrhein-Westfalen<br />
legte im März 1998 dem Ausschuss für<br />
Kommunalpolitik einen Bericht über die Erfahrungen<br />
mit der im Oktober 1994 eingeführten<br />
Experimentierklausel nach § 126 GO<br />
<strong>NRW</strong> vor. Damit sollten neue Steuerungsmodelle<br />
auch dort erprobt werden, wo organisations-<br />
und haushaltsrechtliche Vorschriften<br />
des Kommunalverfassungsrechts<br />
konkreten Vorhaben entgegenstanden. Die<br />
meisten Anträge wurden vor dem Hintergrund<br />
der zunehmend schwierigen kommunalen<br />
Haushaltssituation Mitte der Neunziger<br />
Jahre gestellt 21 . Ein Schwerpunkt der<br />
im Rahmen der Experimentierklausel gestellten<br />
Anträge befasste sich mit Ausnahmen<br />
von haushalts- und kassenrechtlichen<br />
Vorschriften nach der Gemeindehaushaltsverordnung<br />
beziehungsweise der Gemeindekassenverordnung.<br />
Sie zielten auf die<br />
Bildung haushaltswirtschaftlicher Budgets<br />
und Erleichterungen bei der Erklärung der<br />
Deckungsfähigkeit von Haushaltsansätzen<br />
beziehungsweise deren Übertragbarkeit<br />
(Stichwort: Abbau des so genannten Dezemberfiebers).<br />
Bis Februar 1998 waren<br />
gegenüber 171 erteilten Ausnahmegenehmigungen<br />
nur 17 Ablehnungen ausgesprochen<br />
worden.<br />
Jugend in Arbeit<br />
Die sich in den Jahren 1997/1998 verschlechternde<br />
wirtschaftliche Lage hatte auch Kon -<br />
sequenzen für den Arbeitsmarkt. In einer<br />
gemeinsamen Aktion unter dem Titel „Jugend<br />
in Arbeit“, die von der Landesregierung,<br />
den Kammern, den Arbeitgebern, dem<br />
Deutschen Gewerkschaftsbund, der Arbeitsverwaltung,<br />
den Wohlfahrtsverbänden und<br />
Amtszeit Amt Amtsbezeichnung* Vorname Name Kreis<br />
1995 – 2000 Vorsitzender LR Karl-Heinz Göller Coesfeld<br />
1995 – 1996 Stellv. Vorsitzender OKD Dieter Salomon Neuss<br />
1996 – 2000 Stellv. Vorsitzender LR Karl Gruber Heinsberg<br />
2000 – 2004 Vorsitzender LR Karl Gruber Heinsberg<br />
seit 2000 Stellv. Vorsitzender LR Dieter Patt Neuss<br />
seit 2005 Vorsitzender LR Dr. Arnim Brux Ennepe-Ruhr-Kreis<br />
Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der Fachausschüsse des <strong>Landkreistag</strong>es Nordrhein-Westfalen 1997-20<strong>07</strong><br />
* LR = Landrat, OKD = Oberkreisdirektor.<br />
den Kommunen getragen wurde, sollte dem<br />
Umstand Rechnung getragen werden, dass<br />
fast 100.000 junge Menschen unter 25 Jahren<br />
arbeitslos gemeldet waren. 10.000 von<br />
ihnen waren schon seit mehr als einem Jahr<br />
ohne Arbeit. Das Ziel der gemeinsamen An -<br />
strengungen war es, jedem arbeitswilligen<br />
und arbeitsfähigen langzeitarbeitslosen Jugendlichen<br />
in Nordrhein-Westfalen einen<br />
betrieblichen Arbeitsplatz als Einstieg in das<br />
Berufsleben anzubieten 22 . Ein Landesbeirat<br />
zur Initiative Jugend in Arbeit wurde gegründet,<br />
um weitergehende praktische Lösungsansätze<br />
zu entwickeln. Hiermit wurde<br />
ein erster Anstoß der für den Arbeitsmarkt<br />
relevanten Akteure gesetzt, der auch in den<br />
folgenden Jahren stetig ausgebaut und fortentwickelt<br />
werden konnte.<br />
Novellierung des<br />
Landesabfallgesetzes<br />
Im Mai 1998 befasste sich der Vorstand des<br />
<strong>Landkreistag</strong>es mit dem Entwurf des Umweltministeriums<br />
zur Novelle des Landesabfallgesetzes.<br />
Dabei begrüßte der <strong>Landkreistag</strong>,<br />
dass der Entwurf Regelungen zur Unterstützung<br />
der Überlassungspflichten aus dem<br />
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz für<br />
Abfälle zur Beseitigung enthalte. Er betonte<br />
die Notwendigkeit einer Regelung über<br />
die Refinanzierung von Planungskosten für<br />
18 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> 4-5/98, S. 113 ff.<br />
19 Vgl. EILDIENST-Sonderheft „Nachhaltige Entwicklung<br />
in den Landkreisen in <strong>NRW</strong>“, 2005.<br />
20 EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> 6/98, S. 148 ff.<br />
21 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 8/98, S. 198 ff.<br />
22 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 9/98, S. 227.<br />
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