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Eildienst 09/07 - Landkreistag NRW

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ein auf einen Konsens mit den Betroffenen<br />

ausgerichtetes Verfahren. Schließlich gaben<br />

die Verbände ihrer Erwartung Ausdruck,<br />

dass das Land langfristig rechtlich sicherstelle,<br />

dass finanzielle Mittel für den finanziellen<br />

Ausgleich von Nutzungsbeschränkungen<br />

in be sonderen Schutzgebieten dauerhaft und<br />

in ausreichendem Umfang zur Verfügung<br />

stünden.<br />

Ausschuss für Schule, Kultur und Sport<br />

Lokale Agenda 21<br />

Auf Empfehlung des Vorstandes hatte eine<br />

Arbeitsgruppe aus dem Umwelt- und Bauausschuss<br />

einen Leitfaden für die Umsetzung<br />

der Lokalen Agenda 21 auf der Kreisebene<br />

zusammengestellt 18 . Bei dieser Agen da 21<br />

handelt es sich um ein Handlungsprogramm<br />

für die Weltstaatengemeinschaft auf der<br />

Grundlage einer UN-Konferenz über Umwelt<br />

und Entwicklung (UNCED), das 1992 in Rio<br />

de Janiero verabschiedet worden ist. Inhaltlich<br />

geht es bei der Agenda 21 darum,<br />

weltweit langfristige Handlungsprogramme<br />

für eine nachhaltige Entwicklung auf allen<br />

Ebenen zu erarbeiten und zu verfolgen, indem<br />

langfristige Handlungskonzepte für die<br />

ökologische, ökonomische und soziale Entwicklung<br />

mit auf Dauer erhaltbaren Strukturen<br />

und dem Ziel ihrer Zukunftsbeständigkeit<br />

im 21. Jahrhundert aufgestellt werden.<br />

Auch die Rolle der Kom munen ist in dem<br />

UN-Papier ausdrücklich angesprochen, da<br />

Umweltzerstörung trotz ihrer vielfältigen<br />

globalen Auswirkungen häufig dort stattfindet,<br />

wo Menschen leben und wirtschaften,<br />

nämlich auf der Ortsebene. Jede Kommunalverwaltung<br />

soll nach diesem UN-Dokument<br />

in einen Dialog mit ihren Bürgern, örtlichen<br />

Organisationen und der Privatwirtschaft eintreten<br />

und eine „kommunale Agenda 21“<br />

beschließen. Der Umsetzungsstand der Lokalen<br />

Agenda 21 befand sich einige Jahre<br />

später auf einem beachtlichen Niveau 19 .<br />

Interkommunaler<br />

Leistungsvergleich der<br />

Kreisjugendämter<br />

Im Rahmen der namentlich durch die Kommunale<br />

Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung<br />

(KGSt) systematisierten Ein-<br />

Schwerpunkt: 60 Jahre <strong>Landkreistag</strong> <strong>NRW</strong> 1947 – 20<strong>07</strong><br />

führung und den Ausbau neuer Steuerungsmodelle<br />

in der Kommunalverwaltung hatte<br />

sich bereits im August 1994 eine Arbeitsgruppe<br />

zusammengefunden, die einen interkommunalen<br />

Leistungsvergleich der Kreisjugendämter<br />

betrieb. Im März 1998 konnte<br />

diese Arbeitsgruppe ihren Abschlussbericht<br />

vorlegen. An dem interkommunalen Leistungsvergleich<br />

haben sich der Kreis Borken,<br />

der Rheinisch-Bergische Kreis, der Kreis Min-<br />

den-Lübbecke, der Kreis Paderborn, der<br />

Rhein-Sieg-Kreis, der Kreis Siegen-Wittgenstein<br />

sowie der Landschaftsverband Westfalen-Lippe<br />

beteiligt 20 . Die in der Arbeitsgruppe<br />

vorgenommene konkrete Kennzahlenerhebung<br />

für bestimmte Produkte auf<br />

der Basis der erstellten Produktbeschreibungen<br />

lieferte interessante Aufschlüsse über die<br />

Handlungsfelder von Kreisjugendämtern.<br />

Experimentierklausel –<br />

§ 126 Gemeindeordnung<br />

Das Innenministerium Nordrhein-Westfalen<br />

legte im März 1998 dem Ausschuss für<br />

Kommunalpolitik einen Bericht über die Erfahrungen<br />

mit der im Oktober 1994 eingeführten<br />

Experimentierklausel nach § 126 GO<br />

<strong>NRW</strong> vor. Damit sollten neue Steuerungsmodelle<br />

auch dort erprobt werden, wo organisations-<br />

und haushaltsrechtliche Vorschriften<br />

des Kommunalverfassungsrechts<br />

konkreten Vorhaben entgegenstanden. Die<br />

meisten Anträge wurden vor dem Hintergrund<br />

der zunehmend schwierigen kommunalen<br />

Haushaltssituation Mitte der Neunziger<br />

Jahre gestellt 21 . Ein Schwerpunkt der<br />

im Rahmen der Experimentierklausel gestellten<br />

Anträge befasste sich mit Ausnahmen<br />

von haushalts- und kassenrechtlichen<br />

Vorschriften nach der Gemeindehaushaltsverordnung<br />

beziehungsweise der Gemeindekassenverordnung.<br />

Sie zielten auf die<br />

Bildung haushaltswirtschaftlicher Budgets<br />

und Erleichterungen bei der Erklärung der<br />

Deckungsfähigkeit von Haushaltsansätzen<br />

beziehungsweise deren Übertragbarkeit<br />

(Stichwort: Abbau des so genannten Dezemberfiebers).<br />

Bis Februar 1998 waren<br />

gegenüber 171 erteilten Ausnahmegenehmigungen<br />

nur 17 Ablehnungen ausgesprochen<br />

worden.<br />

Jugend in Arbeit<br />

Die sich in den Jahren 1997/1998 verschlechternde<br />

wirtschaftliche Lage hatte auch Kon -<br />

sequenzen für den Arbeitsmarkt. In einer<br />

gemeinsamen Aktion unter dem Titel „Jugend<br />

in Arbeit“, die von der Landesregierung,<br />

den Kammern, den Arbeitgebern, dem<br />

Deutschen Gewerkschaftsbund, der Arbeitsverwaltung,<br />

den Wohlfahrtsverbänden und<br />

Amtszeit Amt Amtsbezeichnung* Vorname Name Kreis<br />

1995 – 2000 Vorsitzender LR Karl-Heinz Göller Coesfeld<br />

1995 – 1996 Stellv. Vorsitzender OKD Dieter Salomon Neuss<br />

1996 – 2000 Stellv. Vorsitzender LR Karl Gruber Heinsberg<br />

2000 – 2004 Vorsitzender LR Karl Gruber Heinsberg<br />

seit 2000 Stellv. Vorsitzender LR Dieter Patt Neuss<br />

seit 2005 Vorsitzender LR Dr. Arnim Brux Ennepe-Ruhr-Kreis<br />

Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der Fachausschüsse des <strong>Landkreistag</strong>es Nordrhein-Westfalen 1997-20<strong>07</strong><br />

* LR = Landrat, OKD = Oberkreisdirektor.<br />

den Kommunen getragen wurde, sollte dem<br />

Umstand Rechnung getragen werden, dass<br />

fast 100.000 junge Menschen unter 25 Jahren<br />

arbeitslos gemeldet waren. 10.000 von<br />

ihnen waren schon seit mehr als einem Jahr<br />

ohne Arbeit. Das Ziel der gemeinsamen An -<br />

strengungen war es, jedem arbeitswilligen<br />

und arbeitsfähigen langzeitarbeitslosen Jugendlichen<br />

in Nordrhein-Westfalen einen<br />

betrieblichen Arbeitsplatz als Einstieg in das<br />

Berufsleben anzubieten 22 . Ein Landesbeirat<br />

zur Initiative Jugend in Arbeit wurde gegründet,<br />

um weitergehende praktische Lösungsansätze<br />

zu entwickeln. Hiermit wurde<br />

ein erster Anstoß der für den Arbeitsmarkt<br />

relevanten Akteure gesetzt, der auch in den<br />

folgenden Jahren stetig ausgebaut und fortentwickelt<br />

werden konnte.<br />

Novellierung des<br />

Landesabfallgesetzes<br />

Im Mai 1998 befasste sich der Vorstand des<br />

<strong>Landkreistag</strong>es mit dem Entwurf des Umweltministeriums<br />

zur Novelle des Landesabfallgesetzes.<br />

Dabei begrüßte der <strong>Landkreistag</strong>,<br />

dass der Entwurf Regelungen zur Unterstützung<br />

der Überlassungspflichten aus dem<br />

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz für<br />

Abfälle zur Beseitigung enthalte. Er betonte<br />

die Notwendigkeit einer Regelung über<br />

die Refinanzierung von Planungskosten für<br />

18 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> 4-5/98, S. 113 ff.<br />

19 Vgl. EILDIENST-Sonderheft „Nachhaltige Entwicklung<br />

in den Landkreisen in <strong>NRW</strong>“, 2005.<br />

20 EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> 6/98, S. 148 ff.<br />

21 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 8/98, S. 198 ff.<br />

22 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 9/98, S. 227.<br />

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