Eildienst 09/07 - Landkreistag NRW
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kreisversammlung in Düsseldorf statt, bei<br />
der die Bedeutung der Kreise für die Soziale<br />
Sicherung in Nordrhein-Westfalen, insbesondere<br />
mit Blick auf die Folgen der Dauerar -<br />
beitslosigkeit, aber auch der demographischen<br />
Entwicklung in den Blick genommen<br />
wurde67 . Die Landkreisversammlung verabschiedete<br />
sozialpolitische Leitlinien, in denen<br />
die Handlungsfelder der Kreise im Politikfeld<br />
Soziales, die Notwendigkeit sozialpoliti -<br />
scher Reformen, die Verzahnung von Sozial-<br />
hilfe und Arbeitslosenhilfe, die zu er rwartende<br />
inkrafttretende Grundsicherung für über<br />
65-jährige und für voll erwerbsgeminderte<br />
Veterinärausschuss<br />
Personen im Rahmen der Rentenreform, Pro -<br />
bleme der Investitionskostenförderung für<br />
stationäre Einrichtungen und für ambulante<br />
Pflegedienste sowie das neue Rehabilitationsrecht<br />
(SGB IX) thematisiert wurden und<br />
die Rolle der Kreise in diesen Handlungsfeldern<br />
herausgestellt wurde 68 .<br />
Errichtung einer Gemeindeprüfungsanstalt<br />
<strong>NRW</strong><br />
Nach etlichem Vorlauf beschloss die Landes -<br />
regierung schließlich einen Gesetzentwurf<br />
zur Errichtung einer Gemeindeprüfungsanstalt,<br />
der die Errichtung einer zentralen Gemeindeprüfungsanstalt<br />
vorsah, die für die<br />
überörtliche Prüfung aller kommunalen Ge -<br />
bietskörperschaften zuständig sein sollte.<br />
Finanziert werden sollte die Tätigkeit der Ge -<br />
meindeprüfungsanstalt im Wesentlichen<br />
durch Gebühren und Entgelte für die Prüfungstätigkeit,<br />
also durch die kommunalen<br />
Gebietskörperschaften sowie durch einen<br />
jährlichen Landeszuschuss. Der <strong>Landkreistag</strong><br />
<strong>NRW</strong> lehnte die Errichtung einer Gemeindeprüfungsanstalt<br />
ab, wenngleich er die mit<br />
dem Gesetzentwurf verfolgten Ziele unterstützte.<br />
Er hob jedoch die Vorteile einer dezentralen<br />
gegenüber einer zentralen Aufgabenwahrnehmung<br />
hervor 69 . Trotz der<br />
ablehnenden Haltung des <strong>Landkreistag</strong>es<br />
<strong>NRW</strong> wurde das Gesetzgebungsverfahren<br />
im Sinne der Absicht der Regierungskoalition<br />
verabschiedet, so dass die Gemeindeprüfungsanstalt<br />
zum Jahresbeginn 2003 ihre<br />
Tätigkeit aufnehmen konnte.<br />
Schwerpunkt: 60 Jahre <strong>Landkreistag</strong> <strong>NRW</strong> 1947 – 20<strong>07</strong><br />
Zuständigkeit für<br />
ambulante und stationäre<br />
Wohnformen für Menschen<br />
mit Behinderungen<br />
Kurz nach Inkrafttreten des Zweiten Modernisierungsgesetzes<br />
zum Jahresbeginn 2001<br />
kam es auf Einladung des damaligen Ministeriums<br />
für Arbeit, Soziales, Qualifikation und<br />
Technologie (MASQT) zu einem Werkstatt -<br />
gespräch auf der Basis eines Entschließungsantrages<br />
der Landtagsfraktionen von SPD<br />
und Bündnis 90/Die Grünen, der im April<br />
2000, also kurz vor Ablauf der vorherigen<br />
Legislaturperiode des Landtages gefasst wor-<br />
den war. Dort war festgestellt worden, dass<br />
in weiten Teilen des Landes noch Angebotslücken<br />
bei ambulant betreuten Wohnformen<br />
für Menschen mit Behinderungen<br />
bestünden 70 . Es müssten Regelungen gefunden<br />
werden, die den Ausbau und die<br />
Weiterentwicklung des Angebotes an selbstbestimmten<br />
und betreuten Wohnformen<br />
konsequent förderten. Die Landesregierung<br />
wurde um Prüfung gebeten, ob unterschiedliche<br />
Zuständigkeiten für stationäre und am -<br />
bulante Angebote sachgerecht seien und ob<br />
insbesondere beim betreuten Wohnen die<br />
Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der<br />
Sozialhilfe geboten erscheine. Die Landschaftsverbände<br />
plädierten für eine Zusam -<br />
menfassung der Zuständigkeiten bei der<br />
Eingliederungshilfe im stationären und ambulanten<br />
Bereich, um gezielt Hilfen aus einer<br />
Hand anbieten zu können und insbesondere<br />
auch mögliche Einsparungen im stationären<br />
Bereich zugunsten ambulanter Wohnformen<br />
erreichen zu können 71 . Die Landschaftsverbände<br />
argumentierten damit, dass<br />
in 20 Prozent aller Fälle die ambulante Wohnform<br />
um die Hälfte kostengünstiger sei als<br />
die stationäre Versorgung der betroffenen<br />
Menschen mit Behinderungen. Demgegenüber<br />
vertraten die kommunalen Spitzenverbände<br />
entsprechend den Prinzipien der Verwaltungsstrukturreform<br />
die Auffassung, dass<br />
die Ebene die Aufgaben wahrnehmen sollte,<br />
die möglichst orts- und bürgernah handele<br />
und diese effektiv und effizient erledigen<br />
könne. Im Bereich der ambulant be treuten<br />
Wohnformen bedürfe es jedenfalls der ört-<br />
lichen Steuerung und Hilfeplanung, so dass<br />
eine überörtliche Finanzverantwortung ver -<br />
fehlt sei. Als wesentliche Ursache für den bislang<br />
eher restriktiven Ausbau ambulanter Hilfeformen<br />
wurde herausgestellt, dass es bisher<br />
keine Anreize für die örtlichen Sozialhilfeträger<br />
gegeben habe, sich verstärkt bei ambulant<br />
betreuten Wohnformen zu engagieren,<br />
da kein unmittelbar den Kommunalhaushalt<br />
entlastender Effekt damit verbunden gewesen<br />
sei. Ungeachtet der Einwände von <strong>Landkreistag</strong><br />
und Städtetag, die ihrerseits den<br />
Entwurf für eine Zielvereinbarung zum Ausbau<br />
des betreuten Wohnens vorgelegt hatten,<br />
brachten die Koalitionsfraktionen von SPD<br />
Amtszeit Amt Amtsbezeichnung* Vorname Name Kreis<br />
1995 – 1998 Vorsitzender OKD Dr. Leo Thönnissen Heinsberg<br />
1995 – 2002 Stellv. Vorsitzender LKVetD Dr. Dieter Streichan Herford<br />
1998 – 1999 Vorsitzender OKD Frithjof Kühn Rhein-Sieg-Kreis<br />
2000 – 20<strong>07</strong> Vorsitzender LR Wilhelm Krömer Minden-Lübbecke<br />
2002 – 2005 Stellv. Vorsitzender LKVetD Dr. Bernhard Eysing Borken<br />
seit 2005 Stellv. Vorsitzender LKVetD Dr. Helmut Theißen Viersen<br />
seit 20<strong>07</strong> Vorsitzender LR Stephan Pusch Heinsberg<br />
Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der Fachausschüsse des <strong>Landkreistag</strong>es Nordrhein-Westfalen 1997-20<strong>07</strong><br />
* LR = Landrat, OKD = Oberkreisdirektor, LKVetD = Ltd. Kreisveterinärdirektor.<br />
r<br />
und Bündnis 90/Die Grünen einen Antragsentwurf<br />
in den Landtag ein, der eine befristete<br />
Hochzonung der Zuständigkeit für das<br />
betreute Wohnen auf die Ebene der Landschaftsverbände<br />
vorsah 72 . Dazu hielt der Vorstand<br />
des <strong>Landkreistag</strong>es fest, dass er den<br />
Antrag der Koalitionsfraktionen für ungeeignet<br />
halte, der im Bereich der Eingliederungshilfe<br />
festzustellenden erheblichen Kostensteigerung<br />
wirksam durch optimierte Verzahnung<br />
und verbesserte Effizienz der Hilfesysteme<br />
entgegen zu treten.Die Landesregierung und<br />
der Landtag wurden aufgefordert, gerade<br />
auch unter konsequenter Beachtung der<br />
Prinzipien der in den letzten Jahren in Nord -<br />
rhein-Westfalen durchgeführten Verwaltungsstrukturreform<br />
die Kompetenz der örtlichen<br />
Ebene in allen Belangen ambulan ter<br />
Hilfeformen im Sozialhilferecht zu stärken und<br />
diesen Grundsätzen durch das Instrument<br />
von Zielvereinbarungen mit den von den<br />
kommunalen Spitzenverbänden vorgeschlagenen<br />
Inhalten Rechnung zu tragen.<br />
Unabhängig von dieser Konfliktsituation be -<br />
tonte der <strong>Landkreistag</strong>, dass es sich bei der<br />
67 EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 11/November 2001,<br />
S. 398 ff.<br />
68 EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 11/November 2001,<br />
S. 4<strong>09</strong> ff.<br />
69 EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 2/Februar 2002,<br />
S. 54 ff.<br />
70 Landtags-Drucksache 12/4889.<br />
71 Vgl. im Einzelnen EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr.<br />
3/März 2002, S. 92 ff.<br />
72 Landtags-Drucksache 13/2379.<br />
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