Eildienst 09/07 - Landkreistag NRW
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Beispielhafte Arbeit -<br />
geberorientierung der<br />
Optionskommunen<br />
Presseerklärung vom 30. Juli 20<strong>07</strong><br />
Der Präsident des <strong>Landkreistag</strong>s Nordrhein-<br />
Westfalen (LKT <strong>NRW</strong>), Landrat Thomas Kubendorff<br />
(Kreis Steinfurt), brachte es auf den<br />
Punkt: „Langzeitarbeitslose müssen besser<br />
von der anziehenden Konjunktur profitieren.“Gerade<br />
die Menschen, die länger als ein<br />
Jahr ohne Job sind, seien darauf angewiesen,<br />
dass die für die Umsetzung von Hartz<br />
IVzuständigen Stellen mit den örtlichen Arbeitgebern<br />
eng und effektiv kooperierten.<br />
„So kann es gelingen, Jobpotenziale zu heben,<br />
die andernfalls ungenutzt bleiben. Die<br />
Optionskommunen sind hier auf einem guten<br />
Weg, weil sie die Hartz-IV-Aufgaben<br />
mit anderen kommunalen Kompetenzen<br />
verbinden und für Arbeitgeber eine Art<br />
‚Rundum-sorglos-Paket’ anbieten können“,<br />
bekräftigte Kubendorff. Eine Auswahl von<br />
bundesweit besonders prägnanten Beispielen<br />
der Optionskommunen hat der Deutsche<br />
<strong>Landkreistag</strong> (DLT), der Dachverband<br />
des LKT <strong>NRW</strong>, nun in Form einer Broschüre<br />
zusammengestellt.<br />
„Von den arbeitgebernahen Leistungen der<br />
Kommunen haben bereits viele Firmen profitiert,<br />
was den Langzeitarbeitslosen direkt<br />
zugute kommt“, sagte Kubendorff. Kern des<br />
Arbeitgeberservice sei die Unterstützung bei<br />
LPVG: Personalversamm -<br />
lungen nur einberufen,<br />
wenn sie auch nötig sind!<br />
Presseerklärung vom 8. August 20<strong>07</strong><br />
Halbjährlich sollen Kreisverwaltungen künftig<br />
dazu verpflichtet werden, Personalversammlungen<br />
einzuberufen, außerdem muss<br />
dann der Dienststellenleiter monatlich das<br />
Gespräch mit dem Personalrat suchen –<br />
auch ohne konkrete Anlässe. So sieht es<br />
zumindest der Entwurf der Landesregierung<br />
für eine Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes<br />
(LPVG) vor, über<br />
den heute bei einer Anhörung im Landtag<br />
der Personalauswahl durch eine passgenaue,<br />
unbürokratische und schnelle Vermittlung<br />
von motivierten Mitarbeitern. Das<br />
Dienstleistungsspektrum reiche von der Be -<br />
ratung, der Gewährung von Fördermitteln<br />
über Trainingsmaßnahmen bis hin zu Qualifizierung.<br />
„Viele Optionskommunen bleiben<br />
darüber hinaus auch nach einer erfolgten<br />
Vermittlung Ansprechpartner bei<br />
späteren Problemen.“<br />
In Zeiten anziehender Konjunktur sei es den<br />
Unternehmen wichtig, ihren Bedarf an gut<br />
qualifizierten Arbeitskräften zu decken. Hier<br />
böte das so genannte Optionsmodell, bei<br />
dem bundesweit 69 Kreise und kreisfreie<br />
Städte jeweils allein, also ohne Zutun der<br />
Bundesagentur für Arbeit, für sämtliche<br />
Hartz-IV-Leistungen verantwortlich sind, den<br />
nötigen Raum für Ideen und für lokale und<br />
regionale Unterschiedlichkeit. „Die Dienst -<br />
leistungen für Unternehmer reichen von der<br />
Vermittlung von Gewerbeflächen bis zur<br />
Bewerberauswahl und können – durch Ver -<br />
knüpfung mit der kommunalen Wirtschaftsförderung<br />
– zu echten Leistungen aus einer<br />
Hand gebündelt werden. Dadurch entstehen<br />
nicht nur neue Arbeitsplätze in der jeweiligen<br />
Region; auch der Verwaltungsaufwand<br />
wird auf ein Minimum reduziert. Das<br />
wissen die Unternehmen zu schätzen“, berichtet<br />
Kubendorff. Oft seien es die Landräte<br />
selbst, die bei Unternehmen für ‚ihre’<br />
Langzeitarbeitslosen werben.<br />
diskutiert worden ist.<br />
Der Hauptgeschäftsführer des <strong>Landkreistag</strong>s<br />
Nordrhein-Westfalen (LKT <strong>NRW</strong>),<br />
Dr. Martin Klein, machte unmissverständlich<br />
deutlich, dass solche vorgegebene Gesprächsrunden<br />
nichts dazu beitragen, die<br />
Mitbestimmung im öffentlichen Dienst zukunftsfähig<br />
zu gestalten.„Es macht doch gar<br />
keinen Sinn, sich in so kurzen Zeitabständen<br />
zusammensetzen zu müssen,ohne überhaupt<br />
Gesprächsbedarf zu haben. Schon heute<br />
gibt es häufig genug überhaupt keinen<br />
Grund zu konferieren – obwohl die Zeiträume<br />
derzeit noch zwölf beziehungsweise<br />
drei Monate betragen.“<br />
Aus dem <strong>Landkreistag</strong><br />
Auch der Präsident des DLT, Landrat Hans<br />
Jörg Duppré (Südwestpfalz), unterstrich, dass<br />
es wichtig sei, nachhaltig gegen Langzeitarbeitslosigkeit<br />
vorzugehen. „Während die<br />
Zahl der Kurzzeitarbeitslosen in den letzten<br />
zwölf Monaten um mehr als 24 Prozent gesunken<br />
ist, hat sich die Zahl derer, die auch<br />
nach einem Jahr den Einstieg in den Beruf<br />
nicht geschafft haben, nur um zwölf Prozent<br />
reduziert. Es muss also weiter hart gearbeitet<br />
werden.“ Die Veröffentlichung guter Beispiele<br />
könne dabei wertvolle Anregungen liefern.<br />
Zur Erinnerung: Bundesweit nehmen 63 Kreise<br />
und sechs kreisfreie Städte die Aufgaben<br />
der Grundsicherung für Arbeitsuchende<br />
nach dem SGB II (Hartz IV) in alleiniger Trägerschaft<br />
ohne die Bundesagentur für Arbeit<br />
wahr. In Nordrhein-Westfalen nehmen<br />
acht Kreise und zwei kreisfreie Städte diese<br />
Option wahr. Dies sind die Kreise Borken,<br />
Coesfeld, Düren, Kleve, Minden-Lübbecke<br />
und Steinfurt, der Ennepe-Ruhr- und<br />
der Hochsauerlandkreis sowie die kreisfrei -<br />
en Städte Hamm und Mülheim an der Ruhr.<br />
Diese Optionskommunen stehen mit den so<br />
genannten Arbeitsgemeinschaften (ARGEn)<br />
aus örtlichen Arbeitsagenturen und Kommunen<br />
in den übrigen Kreisen und kreisfrei -<br />
en Städten in einem Systemwettbewerb. Im<br />
Unterschied zu den ARGEn ist bei den Optionskommunen<br />
der jeweilige Landrat oder<br />
Oberbürgermeister für die Umsetzung von<br />
Hartz IV vor Ort verantwortlich.<br />
Der kommunale Spitzenverband sprach sich<br />
deshalb dafür aus, die momentane Regelung<br />
beizubehalten, zumal nicht vergessen werden<br />
dürfe, welche Kosten solche Gespräche<br />
und Versammlungen verursachten: Landesweit<br />
würden die geplanten zusätzlichen Personalversammlungen<br />
die Steuerzahler rund<br />
8,3 Millionen Euro allein an reinen Arbeitsausfallkosten<br />
kosten – vorausgesetzt, sie dauern<br />
höchstens eine Stun de. Die Monatsgespräche<br />
würden mit 1,4 Millionen zu Buche<br />
schlagen. „Das ist Geld, das sinnvoller eingesetzt<br />
werden kann“, betonte Klein. Der Landtag<br />
sei gut beraten, diese Vorschläge zur Änderung<br />
des LPVG nicht weiter zu verfolgen.<br />
EILDIENST LKT <strong>NRW</strong><br />
Nr. 9/September 20<strong>07</strong> 00.10.03.2<br />
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