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Eildienst 09/07 - Landkreistag NRW

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Beispielhafte Arbeit -<br />

geberorientierung der<br />

Optionskommunen<br />

Presseerklärung vom 30. Juli 20<strong>07</strong><br />

Der Präsident des <strong>Landkreistag</strong>s Nordrhein-<br />

Westfalen (LKT <strong>NRW</strong>), Landrat Thomas Kubendorff<br />

(Kreis Steinfurt), brachte es auf den<br />

Punkt: „Langzeitarbeitslose müssen besser<br />

von der anziehenden Konjunktur profitieren.“Gerade<br />

die Menschen, die länger als ein<br />

Jahr ohne Job sind, seien darauf angewiesen,<br />

dass die für die Umsetzung von Hartz<br />

IVzuständigen Stellen mit den örtlichen Arbeitgebern<br />

eng und effektiv kooperierten.<br />

„So kann es gelingen, Jobpotenziale zu heben,<br />

die andernfalls ungenutzt bleiben. Die<br />

Optionskommunen sind hier auf einem guten<br />

Weg, weil sie die Hartz-IV-Aufgaben<br />

mit anderen kommunalen Kompetenzen<br />

verbinden und für Arbeitgeber eine Art<br />

‚Rundum-sorglos-Paket’ anbieten können“,<br />

bekräftigte Kubendorff. Eine Auswahl von<br />

bundesweit besonders prägnanten Beispielen<br />

der Optionskommunen hat der Deutsche<br />

<strong>Landkreistag</strong> (DLT), der Dachverband<br />

des LKT <strong>NRW</strong>, nun in Form einer Broschüre<br />

zusammengestellt.<br />

„Von den arbeitgebernahen Leistungen der<br />

Kommunen haben bereits viele Firmen profitiert,<br />

was den Langzeitarbeitslosen direkt<br />

zugute kommt“, sagte Kubendorff. Kern des<br />

Arbeitgeberservice sei die Unterstützung bei<br />

LPVG: Personalversamm -<br />

lungen nur einberufen,<br />

wenn sie auch nötig sind!<br />

Presseerklärung vom 8. August 20<strong>07</strong><br />

Halbjährlich sollen Kreisverwaltungen künftig<br />

dazu verpflichtet werden, Personalversammlungen<br />

einzuberufen, außerdem muss<br />

dann der Dienststellenleiter monatlich das<br />

Gespräch mit dem Personalrat suchen –<br />

auch ohne konkrete Anlässe. So sieht es<br />

zumindest der Entwurf der Landesregierung<br />

für eine Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes<br />

(LPVG) vor, über<br />

den heute bei einer Anhörung im Landtag<br />

der Personalauswahl durch eine passgenaue,<br />

unbürokratische und schnelle Vermittlung<br />

von motivierten Mitarbeitern. Das<br />

Dienstleistungsspektrum reiche von der Be -<br />

ratung, der Gewährung von Fördermitteln<br />

über Trainingsmaßnahmen bis hin zu Qualifizierung.<br />

„Viele Optionskommunen bleiben<br />

darüber hinaus auch nach einer erfolgten<br />

Vermittlung Ansprechpartner bei<br />

späteren Problemen.“<br />

In Zeiten anziehender Konjunktur sei es den<br />

Unternehmen wichtig, ihren Bedarf an gut<br />

qualifizierten Arbeitskräften zu decken. Hier<br />

böte das so genannte Optionsmodell, bei<br />

dem bundesweit 69 Kreise und kreisfreie<br />

Städte jeweils allein, also ohne Zutun der<br />

Bundesagentur für Arbeit, für sämtliche<br />

Hartz-IV-Leistungen verantwortlich sind, den<br />

nötigen Raum für Ideen und für lokale und<br />

regionale Unterschiedlichkeit. „Die Dienst -<br />

leistungen für Unternehmer reichen von der<br />

Vermittlung von Gewerbeflächen bis zur<br />

Bewerberauswahl und können – durch Ver -<br />

knüpfung mit der kommunalen Wirtschaftsförderung<br />

– zu echten Leistungen aus einer<br />

Hand gebündelt werden. Dadurch entstehen<br />

nicht nur neue Arbeitsplätze in der jeweiligen<br />

Region; auch der Verwaltungsaufwand<br />

wird auf ein Minimum reduziert. Das<br />

wissen die Unternehmen zu schätzen“, berichtet<br />

Kubendorff. Oft seien es die Landräte<br />

selbst, die bei Unternehmen für ‚ihre’<br />

Langzeitarbeitslosen werben.<br />

diskutiert worden ist.<br />

Der Hauptgeschäftsführer des <strong>Landkreistag</strong>s<br />

Nordrhein-Westfalen (LKT <strong>NRW</strong>),<br />

Dr. Martin Klein, machte unmissverständlich<br />

deutlich, dass solche vorgegebene Gesprächsrunden<br />

nichts dazu beitragen, die<br />

Mitbestimmung im öffentlichen Dienst zukunftsfähig<br />

zu gestalten.„Es macht doch gar<br />

keinen Sinn, sich in so kurzen Zeitabständen<br />

zusammensetzen zu müssen,ohne überhaupt<br />

Gesprächsbedarf zu haben. Schon heute<br />

gibt es häufig genug überhaupt keinen<br />

Grund zu konferieren – obwohl die Zeiträume<br />

derzeit noch zwölf beziehungsweise<br />

drei Monate betragen.“<br />

Aus dem <strong>Landkreistag</strong><br />

Auch der Präsident des DLT, Landrat Hans<br />

Jörg Duppré (Südwestpfalz), unterstrich, dass<br />

es wichtig sei, nachhaltig gegen Langzeitarbeitslosigkeit<br />

vorzugehen. „Während die<br />

Zahl der Kurzzeitarbeitslosen in den letzten<br />

zwölf Monaten um mehr als 24 Prozent gesunken<br />

ist, hat sich die Zahl derer, die auch<br />

nach einem Jahr den Einstieg in den Beruf<br />

nicht geschafft haben, nur um zwölf Prozent<br />

reduziert. Es muss also weiter hart gearbeitet<br />

werden.“ Die Veröffentlichung guter Beispiele<br />

könne dabei wertvolle Anregungen liefern.<br />

Zur Erinnerung: Bundesweit nehmen 63 Kreise<br />

und sechs kreisfreie Städte die Aufgaben<br />

der Grundsicherung für Arbeitsuchende<br />

nach dem SGB II (Hartz IV) in alleiniger Trägerschaft<br />

ohne die Bundesagentur für Arbeit<br />

wahr. In Nordrhein-Westfalen nehmen<br />

acht Kreise und zwei kreisfreie Städte diese<br />

Option wahr. Dies sind die Kreise Borken,<br />

Coesfeld, Düren, Kleve, Minden-Lübbecke<br />

und Steinfurt, der Ennepe-Ruhr- und<br />

der Hochsauerlandkreis sowie die kreisfrei -<br />

en Städte Hamm und Mülheim an der Ruhr.<br />

Diese Optionskommunen stehen mit den so<br />

genannten Arbeitsgemeinschaften (ARGEn)<br />

aus örtlichen Arbeitsagenturen und Kommunen<br />

in den übrigen Kreisen und kreisfrei -<br />

en Städten in einem Systemwettbewerb. Im<br />

Unterschied zu den ARGEn ist bei den Optionskommunen<br />

der jeweilige Landrat oder<br />

Oberbürgermeister für die Umsetzung von<br />

Hartz IV vor Ort verantwortlich.<br />

Der kommunale Spitzenverband sprach sich<br />

deshalb dafür aus, die momentane Regelung<br />

beizubehalten, zumal nicht vergessen werden<br />

dürfe, welche Kosten solche Gespräche<br />

und Versammlungen verursachten: Landesweit<br />

würden die geplanten zusätzlichen Personalversammlungen<br />

die Steuerzahler rund<br />

8,3 Millionen Euro allein an reinen Arbeitsausfallkosten<br />

kosten – vorausgesetzt, sie dauern<br />

höchstens eine Stun de. Die Monatsgespräche<br />

würden mit 1,4 Millionen zu Buche<br />

schlagen. „Das ist Geld, das sinnvoller eingesetzt<br />

werden kann“, betonte Klein. Der Landtag<br />

sei gut beraten, diese Vorschläge zur Änderung<br />

des LPVG nicht weiter zu verfolgen.<br />

EILDIENST LKT <strong>NRW</strong><br />

Nr. 9/September 20<strong>07</strong> 00.10.03.2<br />

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