Eildienst 09/07 - Landkreistag NRW
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wie vor dazu bereit seien, die Option der<br />
Trägerschaft des neuen Leistungsrechts nach<br />
dem SGB II zu nutzen. Die bislang seitens des<br />
Bundesarbeits- und Wirtschaftministers Wolfgang<br />
Clement vorgelegten Entwürfe für Arbeitsgemeinschaftsmodelle<br />
zwischen den<br />
örtlichen Agenturen für Arbeit und den Kreisen<br />
beziehungsweise kreisfreien Städten<br />
würden den Anforderungen der Praxis nicht<br />
gerecht.Vielmehr verwische diese damit angelegte<br />
und verfassungsrechtlich höchst<br />
zweifelhafte Mischverwaltung die originären<br />
Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten.<br />
Es sei eine ineffiziente Überbürokratisierung<br />
zu erwarten, die nicht zuletzt aus<br />
dem zentralistischen Aufbau der Bundesagentur<br />
für Arbeit und den damit verbundenen<br />
Vorgaben resultiere 96 .<br />
Im Rahmen der Landrätekonferenz referierte<br />
Landesumweltministerin Bärbel Höhn über<br />
den Verbraucherschutz als Kreisaufgabe und<br />
die insoweit von ihr für notwendig gehaltene<br />
organisatorische Reform der staatlichen<br />
Umweltämter, aber auch über Reformbedarfe<br />
bei der Organisation der kommunalen<br />
Untersuchungsämter 97 .<br />
Weitere Themen der Landrätekonferenz waren<br />
die Sparkassenstruktur der Zukunft 98 ,<br />
Überlegungen für ein stark vereinfachtes<br />
Steuersystem 99 sowie der Sachstand und<br />
die Zukunftsperspektiven bei neuen Steuerungsmodellen<br />
der Kommunen 100 .<br />
Hartz IV – Zweites<br />
Vermittlungsverfahren 2004<br />
Die Auseinandersetzungen zwischen der rotgrünen<br />
Bundesregierung und der unionsgeführten<br />
Bundesratsmehrheit spitzten sich in<br />
den darauffolgenden Wochen im Hinblick<br />
auf die Ausgestaltung des Kommunalen Optionsgesetzes<br />
dramatisch zu; parallel dazu<br />
verschärfte sich auch der Ton zwischen dem<br />
Deutschen <strong>Landkreistag</strong> mit seinem deutli -<br />
chen Votum für eine kommunale Trägerschaft<br />
beim SGB II einerseits und dem Deutschen<br />
Städtetag sowie dem Deutschen<br />
Städte- und Gemeindebund andererseits,<br />
die wegen der Finanzierungsfrage den Bund<br />
und damit auch die Bundesagentur für Arbeit<br />
weiterhin in der Pflicht sehen wollten.<br />
Dies nahm der <strong>Landkreistag</strong> <strong>NRW</strong> zum Anlass,<br />
gemeinsam mit dem Städte- und Ge -<br />
meindebund <strong>NRW</strong> und der Regionaldirektion<br />
<strong>NRW</strong> der Bundesagentur für Arbeit am<br />
11.06.2004 eine Rahmenvereinbarung zu<br />
schließen, nach der Kommunen und Arbeitsagenturen<br />
– unabhängig von der immer<br />
noch nicht endgültig konkretisierten Ausgestaltung<br />
des kommunalen Optionsgesetzes –<br />
als gleichberechtigte Partner Arbeitslose betreuen<br />
und vermitteln sollten. Die Beteiligten<br />
wollten sich gemeinsam dafür einsetzen,<br />
dass die Kommunen wie zugesichert finan-<br />
Schwerpunkt: 60 Jahre <strong>Landkreistag</strong> <strong>NRW</strong> 1947 – 20<strong>07</strong><br />
ziell entlastet würden. Langzeitarbeitslosen<br />
sei nur effektiv zu helfen, wenn Bundesagentur<br />
für Arbeit und Kommunen gleichberechtigt<br />
und abgestimmt handelten. Dazu<br />
solle es Kooperationsvereinbarungen zwischen<br />
den Kommunen und den örtlichen<br />
Agenturen für Arbeit geben, um die unterschiedlichen<br />
Kompetenzen und Stär ken der<br />
Beteiligten gebündelt und effizient zu verzahnen<br />
101 . Bereits Anfang Mai gab es eine<br />
gemeinsame Erklärung von <strong>Landkreistag</strong><br />
<strong>NRW</strong> und Städte- und Gemeindebund <strong>NRW</strong>,<br />
die betonte, ungeachtet der unterschiedli -<br />
chen Positionierung zum Umfang der Aufgabenträgerschaft<br />
bei der Umsetzung von<br />
Hartz IV die partnerschaftliche Umsetzung<br />
bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe<br />
und Sozialhilfe im Interesse der betroffenen<br />
Menschen möglichst bürgernah<br />
und dezentralisiert zu organisieren 102 .<br />
Nach einem erneuten Vermittlungsverfahren<br />
wurde das Kommunale Optionsgesetz<br />
schließlich Anfang Juli 2004 verabschiedet.<br />
Nach der darin enthaltenen Experimentier -<br />
klausel erhielten insgesamt 69 kommunale<br />
Gebietskörperschaften – Kreis oder kreisfreie<br />
Städte – bundesweit die Möglichkeit<br />
zur Option für die Dauer von sechs Jahren,<br />
in denen sie ausschließlich für die Vermittlung<br />
und Betreuung von Langzeitarbeitslosen<br />
zu ständig sein konnten. Innerhalb eines<br />
Zeitfensters von nur wenigen Wochen kam<br />
es bis Mitte September zu insgesamt acht<br />
erfolgreichen Bewerbungen von <strong>NRW</strong>-Kreisen<br />
für eine Option, während drei weitere<br />
Bewerbungen von Kreisen vom Arbeitsmini -<br />
sterium <strong>NRW</strong> im Rahmen der zur Verfügung<br />
stehenden Plätze nicht zugelassen wurden.<br />
Darüber hinaus kamen zwei kreisfreie Städte<br />
aus Nordrhein-Westfalen zum Zuge. Dies<br />
war ein sehr respektables Ergebnis angesichts<br />
der am 26.<strong>09</strong>.2004 anstehenden nächsten<br />
Kommunalwahlen und der zudem bestehenden<br />
Hauptferienzeit im Juli/August 2004.<br />
Kommunalwahlen 2004<br />
Bei den Ende September 2004 stattfindenden<br />
Kommunalwahlen beziehungsweise den<br />
darauf folgenden Stichwahlen stellte sich<br />
heraus, dass die CDU in den Kreistagen des<br />
Landes ihre – landesweit betrachtet – 1999<br />
errungene absolute Mehrheit verloren hatte<br />
und nunmehr auf 47,1 Prozent der Stimmen<br />
kam. Auch die SPD erlitt Verluste und kam<br />
auf einen Anteil von 30,3 Prozent. Sieger in<br />
den Kreistagen waren die kleinen Parteien,<br />
nämlich die FDP, die sich von 4,6 Prozent<br />
im Jahr 1999 auf 7,5 Prozent und die Grünen,<br />
die sich von 6,1 Prozent im Jahr 1999<br />
auf 9,1 Prozent verbessern konnten. Statt<br />
bislang 29 Landräten, die der CDU angehörten,<br />
stellte die CDU immerhin noch 27<br />
Landräte, während die SPD nunmehr vier<br />
statt zwei Landräte aufwies 103 .<br />
Neuwahl der<br />
Verbands spitze –<br />
Landkreisversammlung 2004<br />
Bei der am 16.11.2004 erfolgenden Neuwahl<br />
der Verbandsspitze wurde der bisherige<br />
Vize präsident Landrat Thomas Kubendorff,<br />
Kreis Steinfurt, zum neuen Präsidenten des<br />
<strong>Landkreistag</strong>es Nordrhein-Westfalen gewählt.<br />
Erster Vizepräsident blieb Landrat<br />
Frithjof Kühn, Rhein-Sieg-Kreis, Zweiter Vizepräsident<br />
wurde Landrat Dr. Arnim Brux,<br />
Ennepe-Ruhr-Kreis 104 . Hauptredner der<br />
Landkreisversammlung war Ministerpräsident<br />
Peer Steinbrück, der insbesondere auf<br />
die Entwicklung der Kommunalfinanzen, auf<br />
Hartz IV, die Verwaltungsreform und die Polizeistrukturreform<br />
einging 105 . Zur letzteren<br />
verwies der Ministerpräsident auf eine vom<br />
Land eingesetzte Expertenkommission, deren<br />
Ergebnisse alsbald erwartet würden. Für<br />
ihn gäbe es bei der inneren und äußeren Organisation<br />
der Polizei lediglich das Kriterium<br />
des Interesses der Bürgerinnen und Bürger<br />
an der inneren Sicherheit und das Kriterium<br />
der Präsenz der Polizei vor Ort.<br />
Reform der<br />
Kreispolizeibehörden<br />
Im Januar 2005 wurde das Gutachten der<br />
nach seinem Vorsitzenden so genannten<br />
Scheu-Kommission vorgelegt, das im Wesentlichen<br />
zum Inhalt hatte, die landesweit<br />
50 Kreispolizei- in 16 Großbehörden zu or ganisieren.<br />
Dem gegenüber trat der <strong>Landkreistag</strong><br />
unter anderem in einer Informati onsveranstaltung<br />
vor der Landespressekonferenz<br />
<strong>NRW</strong> für den Erhalt der Kreispolizeibehörden<br />
ein, da das Gutachten für den kreisange -<br />
hörigen Raum eine Verschlechterung für die<br />
Sicherheit der Bürger im Land bedeute 106 .<br />
96 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 5/Mai 2004,<br />
S. 157 ff<br />
97 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 5/Mai 2004,<br />
S. 152 ff<br />
98 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 5/Mai 2004<br />
99 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 5/Mai 2004,<br />
S. 155 f<br />
100 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 5/Mai 2004,<br />
S. 160 f<br />
101 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 6/Juni 2004,<br />
S. 196 f; EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 7-8/Juli/<br />
August 2004, S. 226<br />
102 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 6/Juni 2004,<br />
S. 195 f<br />
103 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 11/November<br />
2004, S. 356 ff; EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 12/<br />
2004, S. 393 ff<br />
104 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 1/Januar 2005,<br />
S. 3 ff<br />
105 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 1/Januar 2005,<br />
S. 52 ff<br />
106 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 2/Februar<br />
2005, S. 58 ff ; EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 3/<br />
März 2005, S. 80 ff.<br />
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