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Eildienst 09/07 - Landkreistag NRW

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wie vor dazu bereit seien, die Option der<br />

Trägerschaft des neuen Leistungsrechts nach<br />

dem SGB II zu nutzen. Die bislang seitens des<br />

Bundesarbeits- und Wirtschaftministers Wolfgang<br />

Clement vorgelegten Entwürfe für Arbeitsgemeinschaftsmodelle<br />

zwischen den<br />

örtlichen Agenturen für Arbeit und den Kreisen<br />

beziehungsweise kreisfreien Städten<br />

würden den Anforderungen der Praxis nicht<br />

gerecht.Vielmehr verwische diese damit angelegte<br />

und verfassungsrechtlich höchst<br />

zweifelhafte Mischverwaltung die originären<br />

Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten.<br />

Es sei eine ineffiziente Überbürokratisierung<br />

zu erwarten, die nicht zuletzt aus<br />

dem zentralistischen Aufbau der Bundesagentur<br />

für Arbeit und den damit verbundenen<br />

Vorgaben resultiere 96 .<br />

Im Rahmen der Landrätekonferenz referierte<br />

Landesumweltministerin Bärbel Höhn über<br />

den Verbraucherschutz als Kreisaufgabe und<br />

die insoweit von ihr für notwendig gehaltene<br />

organisatorische Reform der staatlichen<br />

Umweltämter, aber auch über Reformbedarfe<br />

bei der Organisation der kommunalen<br />

Untersuchungsämter 97 .<br />

Weitere Themen der Landrätekonferenz waren<br />

die Sparkassenstruktur der Zukunft 98 ,<br />

Überlegungen für ein stark vereinfachtes<br />

Steuersystem 99 sowie der Sachstand und<br />

die Zukunftsperspektiven bei neuen Steuerungsmodellen<br />

der Kommunen 100 .<br />

Hartz IV – Zweites<br />

Vermittlungsverfahren 2004<br />

Die Auseinandersetzungen zwischen der rotgrünen<br />

Bundesregierung und der unionsgeführten<br />

Bundesratsmehrheit spitzten sich in<br />

den darauffolgenden Wochen im Hinblick<br />

auf die Ausgestaltung des Kommunalen Optionsgesetzes<br />

dramatisch zu; parallel dazu<br />

verschärfte sich auch der Ton zwischen dem<br />

Deutschen <strong>Landkreistag</strong> mit seinem deutli -<br />

chen Votum für eine kommunale Trägerschaft<br />

beim SGB II einerseits und dem Deutschen<br />

Städtetag sowie dem Deutschen<br />

Städte- und Gemeindebund andererseits,<br />

die wegen der Finanzierungsfrage den Bund<br />

und damit auch die Bundesagentur für Arbeit<br />

weiterhin in der Pflicht sehen wollten.<br />

Dies nahm der <strong>Landkreistag</strong> <strong>NRW</strong> zum Anlass,<br />

gemeinsam mit dem Städte- und Ge -<br />

meindebund <strong>NRW</strong> und der Regionaldirektion<br />

<strong>NRW</strong> der Bundesagentur für Arbeit am<br />

11.06.2004 eine Rahmenvereinbarung zu<br />

schließen, nach der Kommunen und Arbeitsagenturen<br />

– unabhängig von der immer<br />

noch nicht endgültig konkretisierten Ausgestaltung<br />

des kommunalen Optionsgesetzes –<br />

als gleichberechtigte Partner Arbeitslose betreuen<br />

und vermitteln sollten. Die Beteiligten<br />

wollten sich gemeinsam dafür einsetzen,<br />

dass die Kommunen wie zugesichert finan-<br />

Schwerpunkt: 60 Jahre <strong>Landkreistag</strong> <strong>NRW</strong> 1947 – 20<strong>07</strong><br />

ziell entlastet würden. Langzeitarbeitslosen<br />

sei nur effektiv zu helfen, wenn Bundesagentur<br />

für Arbeit und Kommunen gleichberechtigt<br />

und abgestimmt handelten. Dazu<br />

solle es Kooperationsvereinbarungen zwischen<br />

den Kommunen und den örtlichen<br />

Agenturen für Arbeit geben, um die unterschiedlichen<br />

Kompetenzen und Stär ken der<br />

Beteiligten gebündelt und effizient zu verzahnen<br />

101 . Bereits Anfang Mai gab es eine<br />

gemeinsame Erklärung von <strong>Landkreistag</strong><br />

<strong>NRW</strong> und Städte- und Gemeindebund <strong>NRW</strong>,<br />

die betonte, ungeachtet der unterschiedli -<br />

chen Positionierung zum Umfang der Aufgabenträgerschaft<br />

bei der Umsetzung von<br />

Hartz IV die partnerschaftliche Umsetzung<br />

bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe<br />

und Sozialhilfe im Interesse der betroffenen<br />

Menschen möglichst bürgernah<br />

und dezentralisiert zu organisieren 102 .<br />

Nach einem erneuten Vermittlungsverfahren<br />

wurde das Kommunale Optionsgesetz<br />

schließlich Anfang Juli 2004 verabschiedet.<br />

Nach der darin enthaltenen Experimentier -<br />

klausel erhielten insgesamt 69 kommunale<br />

Gebietskörperschaften – Kreis oder kreisfreie<br />

Städte – bundesweit die Möglichkeit<br />

zur Option für die Dauer von sechs Jahren,<br />

in denen sie ausschließlich für die Vermittlung<br />

und Betreuung von Langzeitarbeitslosen<br />

zu ständig sein konnten. Innerhalb eines<br />

Zeitfensters von nur wenigen Wochen kam<br />

es bis Mitte September zu insgesamt acht<br />

erfolgreichen Bewerbungen von <strong>NRW</strong>-Kreisen<br />

für eine Option, während drei weitere<br />

Bewerbungen von Kreisen vom Arbeitsmini -<br />

sterium <strong>NRW</strong> im Rahmen der zur Verfügung<br />

stehenden Plätze nicht zugelassen wurden.<br />

Darüber hinaus kamen zwei kreisfreie Städte<br />

aus Nordrhein-Westfalen zum Zuge. Dies<br />

war ein sehr respektables Ergebnis angesichts<br />

der am 26.<strong>09</strong>.2004 anstehenden nächsten<br />

Kommunalwahlen und der zudem bestehenden<br />

Hauptferienzeit im Juli/August 2004.<br />

Kommunalwahlen 2004<br />

Bei den Ende September 2004 stattfindenden<br />

Kommunalwahlen beziehungsweise den<br />

darauf folgenden Stichwahlen stellte sich<br />

heraus, dass die CDU in den Kreistagen des<br />

Landes ihre – landesweit betrachtet – 1999<br />

errungene absolute Mehrheit verloren hatte<br />

und nunmehr auf 47,1 Prozent der Stimmen<br />

kam. Auch die SPD erlitt Verluste und kam<br />

auf einen Anteil von 30,3 Prozent. Sieger in<br />

den Kreistagen waren die kleinen Parteien,<br />

nämlich die FDP, die sich von 4,6 Prozent<br />

im Jahr 1999 auf 7,5 Prozent und die Grünen,<br />

die sich von 6,1 Prozent im Jahr 1999<br />

auf 9,1 Prozent verbessern konnten. Statt<br />

bislang 29 Landräten, die der CDU angehörten,<br />

stellte die CDU immerhin noch 27<br />

Landräte, während die SPD nunmehr vier<br />

statt zwei Landräte aufwies 103 .<br />

Neuwahl der<br />

Verbands spitze –<br />

Landkreisversammlung 2004<br />

Bei der am 16.11.2004 erfolgenden Neuwahl<br />

der Verbandsspitze wurde der bisherige<br />

Vize präsident Landrat Thomas Kubendorff,<br />

Kreis Steinfurt, zum neuen Präsidenten des<br />

<strong>Landkreistag</strong>es Nordrhein-Westfalen gewählt.<br />

Erster Vizepräsident blieb Landrat<br />

Frithjof Kühn, Rhein-Sieg-Kreis, Zweiter Vizepräsident<br />

wurde Landrat Dr. Arnim Brux,<br />

Ennepe-Ruhr-Kreis 104 . Hauptredner der<br />

Landkreisversammlung war Ministerpräsident<br />

Peer Steinbrück, der insbesondere auf<br />

die Entwicklung der Kommunalfinanzen, auf<br />

Hartz IV, die Verwaltungsreform und die Polizeistrukturreform<br />

einging 105 . Zur letzteren<br />

verwies der Ministerpräsident auf eine vom<br />

Land eingesetzte Expertenkommission, deren<br />

Ergebnisse alsbald erwartet würden. Für<br />

ihn gäbe es bei der inneren und äußeren Organisation<br />

der Polizei lediglich das Kriterium<br />

des Interesses der Bürgerinnen und Bürger<br />

an der inneren Sicherheit und das Kriterium<br />

der Präsenz der Polizei vor Ort.<br />

Reform der<br />

Kreispolizeibehörden<br />

Im Januar 2005 wurde das Gutachten der<br />

nach seinem Vorsitzenden so genannten<br />

Scheu-Kommission vorgelegt, das im Wesentlichen<br />

zum Inhalt hatte, die landesweit<br />

50 Kreispolizei- in 16 Großbehörden zu or ganisieren.<br />

Dem gegenüber trat der <strong>Landkreistag</strong><br />

unter anderem in einer Informati onsveranstaltung<br />

vor der Landespressekonferenz<br />

<strong>NRW</strong> für den Erhalt der Kreispolizeibehörden<br />

ein, da das Gutachten für den kreisange -<br />

hörigen Raum eine Verschlechterung für die<br />

Sicherheit der Bürger im Land bedeute 106 .<br />

96 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 5/Mai 2004,<br />

S. 157 ff<br />

97 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 5/Mai 2004,<br />

S. 152 ff<br />

98 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 5/Mai 2004<br />

99 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 5/Mai 2004,<br />

S. 155 f<br />

100 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 5/Mai 2004,<br />

S. 160 f<br />

101 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 6/Juni 2004,<br />

S. 196 f; EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 7-8/Juli/<br />

August 2004, S. 226<br />

102 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 6/Juni 2004,<br />

S. 195 f<br />

103 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 11/November<br />

2004, S. 356 ff; EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 12/<br />

2004, S. 393 ff<br />

104 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 1/Januar 2005,<br />

S. 3 ff<br />

105 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 1/Januar 2005,<br />

S. 52 ff<br />

106 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 2/Februar<br />

2005, S. 58 ff ; EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 3/<br />

März 2005, S. 80 ff.<br />

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