Eildienst 09/07 - Landkreistag NRW
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ereits längere Zeit zuvor immer wieder Ge -<br />
genstand der Beratungen der Gremien des<br />
<strong>Landkreistag</strong>es <strong>NRW</strong> und auch auf Bundesebene<br />
beim DLT war, stellte sich die Grundsatzfrage,<br />
welche der beiden Aufgabenträger,<br />
die Arbeitsverwaltung oder die kommunalen<br />
Verwaltungen, das neue Leistungsrecht künftig<br />
administrieren sollten. Der <strong>Landkreistag</strong><br />
hatte seit geraumer Zeit gefordert, die beiden<br />
Sozialleistungssysteme durch ein neues<br />
Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr<br />
einheitliches Leistungssystem für arbeitslose<br />
Erwerbsfähige zu ersetzen, da dies Doppelbürokratie<br />
beseitige, Sy nergieeffekte erzeuge<br />
und damit Verwaltungskapazitäten frei<br />
setze82 . Für den <strong>Landkreistag</strong> Nordrhein-<br />
Westfalen kamen bereits zu einem frühen<br />
Zeitpunkt die Kreise für die Umsetzung des<br />
neuen Leistungsrechts in Betracht. Dem lag<br />
zugrunde, dass die Kreise bei der Integration<br />
von arbeitslosen Sozialhilfeempfängern in<br />
den Arbeitsmarkt seit einer Reihe von Jahren<br />
erhebliche Erfolge aufweisen konnten. Die<br />
vielfältigen Aktivi täten vor Ort belegten, dass<br />
durch die Kreise Hilfen aus einer Hand für<br />
Arbeitslose geboten werden konnten: Hohe<br />
fachliche Er fahrung bei der Arbeitsvermittlung<br />
und individuelle Hilfeangebote etwa<br />
bei der Hilfe zur Arbeit, der Schuldner- und<br />
Suchtberatung, der Jugendhilfe und der Wirtschaftsförderung<br />
boten hier ein umfassendes<br />
Hilfenetz für Arbeitslose. Zugleich wurden<br />
durch die gezielte lokale Wirtschaftsförderung<br />
der Kreise regelmäßig neue Arbeitsplätze<br />
vor Ort geschaffen, verbunden mit der<br />
Bereitschaft, auch Langzeitarbeitslose zu beschäftigen.<br />
Ge fordert wurde allerdings, eine<br />
kommunale Aufgabenträgerschaft des neuen<br />
einheitli chen Leistungsrechts durch eine<br />
verfassungsrechtliche Absicherung dieser Finanzausstattung<br />
zugunsten der Kreise zu realisieren.<br />
Mit dieser Beschlusslage ging der<br />
<strong>Landkreistag</strong> <strong>NRW</strong> – im Übrigen mit gleichem<br />
Forderungsprofil wie der Deutsche <strong>Landkreistag</strong><br />
(DLT) 83–<br />
in den politischen Diskurs.<br />
zum Thema Jobcenter in Neuss statt, bei der<br />
Fragen der Ausgestaltung des neuen Arbeitslosengeldes,<br />
die Einbeziehung der Kommunen<br />
in die zukünftigen Aufgaben der<br />
Jobcenter sowie die besonderen Schwierigkeiten<br />
der Umsetzung des Jobcentergedankens<br />
im kreisangehörigen Raum diskutiert<br />
Schwerpunkt: 60 Jahre <strong>Landkreistag</strong> <strong>NRW</strong> 1947 – 20<strong>07</strong><br />
wurden 84 . Als pragmatische Lösung wurde<br />
herausgearbeitet, zunächst jedenfalls gemeinsame<br />
Anlaufstellen als Vorläufer von<br />
Jobcentern einzurichten, wobei es neben der<br />
Bereitstellung einer kommunalen Infrastruktur<br />
für die so genannten sozialen Hilfen einer<br />
entsprechenden Anzahl von Fallmanagern<br />
und Vermittlern auf Seiten der Arbeitsämter<br />
bedürfe. Nach den kommunalen Erfahrungen<br />
war eine deutliche Verbesserung des Betreu -<br />
ungsschlüssels wesentliche Voraussetzung<br />
für ein effizientes Fallmanagement und grö -<br />
ßere Vermittlungserfolge. <strong>Landkreistag</strong> <strong>NRW</strong><br />
und Städtetag <strong>NRW</strong> erhoben die Forderung,<br />
dass die Sozialhilfeträger mit ihren Kompetenzen<br />
in das Konzept der Jobcenter verbindlich<br />
und mitverantwortlich einbezogen<br />
werden müssten. Dabei seien auch die von<br />
kommunaler Seite mit der Freien Wohlfahrtspflege<br />
bestehenden Vereinbarungen mit zu<br />
berücksichtigen. Die von Hartz gewollte Fu -<br />
sion beziehungsweise Teilfusion der Arbeitsverwaltung<br />
einerseits und der kommunalen<br />
Sozialverwaltungen andererseits sei nur<br />
dadurch umzusetzen, dass die jeweiligen<br />
Zuständigkeiten in einem Jobcenter gebün -<br />
delt wurden, damit die arbeitsuchende Per -<br />
son die viel zitierte Hilfe aus einer Hand in<br />
Anspruch nehmen könne.<br />
Verfassungsrechtliche<br />
Verankerung des<br />
Konnexitätsprinzips<br />
Ein von den kommunalen Spitzenverbänden<br />
immer wieder problematisiertes Thema<br />
kam auf Initiative der CDU-Landtagsfraktion<br />
schließlich im September 2002 in<br />
den Landtag: Die Verankerung des Konnexitätsprinzips<br />
in der Landesverfassung, und<br />
zwar in Art. 78 Abs. 3, also der Vorschrift,<br />
die sich mit der Gewährleistung der kommunalen<br />
Selbstverwaltung befasst. Ziel<br />
war die Festschreibung des so genannten<br />
strikten Konnexitätsprinzips in der Landesverfassung85<br />
. Die Diskussion um die Aufnahme<br />
des Konnexitätsprinzips dauerte<br />
dann allerdings noch geraume Zeit, bis sie<br />
endlich – mit den Stimmen aller Fraktionen<br />
– verabschiedet werden konnte. Dem entsprach<br />
auch eine parallele Entwicklung in<br />
schließlich allen Ländern in der Bundesrepublik<br />
Deutschland.<br />
Landrätekonferenz 2003<br />
in Berlin<br />
Das weitere von der Bundesregierung geplante<br />
Verfahren im Hinblick auf die Zusammenführung<br />
von Arbeitslosenhilfe und<br />
Sozialhilfe zu einem neuen Leistungsrecht<br />
war auch ein Schwerpunktthema der am<br />
03./04.04.2003 wiederum in Berlin stattfindenden<br />
Landrätekonferenz des LKT <strong>NRW</strong>.<br />
Zu diesem Thema referierte der Vorsitzende<br />
Amtszeit Amt Amtsbezeichnung* Vorname Name Kreis<br />
1995 – 2006 Vorsitzender OKD/LR Dr. Wolfgang Kirsch Warendorf<br />
1995 – 2000 Stellv. Vorsitzender LR Walter Nienhagen Siegen-Wittgenstein<br />
2000 – 2005 Stellv. Vorsitzender 1. stv. LR Gerhard Jacobs Kleve<br />
seit 2005 Stellv. Vorsitzender LR Aloysius Steppuhn Märkischer Kreis<br />
seit 2006 Vorsitzender LR Konrad Püning Coesfeld<br />
Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der Fachausschüsse des <strong>Landkreistag</strong>es Nordrhein-Westfalen 1997-20<strong>07</strong><br />
Im Dezember 2002 fand eine Fachtagung<br />
* LR = Landrat, OKD = Oberkreisdirektor.<br />
der SPD-Bundestagsfraktion, Franz Müntefering.<br />
Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion,<br />
Dr. Jürgen Rüttgers, zeichnete<br />
ein alarmierendes Bild der Gemeindefinanzen<br />
und gab zugleich ein eindeutiges Bekenntnis<br />
zu einem dezentralen Aufbau der<br />
Kreispolizeibehörden im Land Nordrhein-<br />
Westfalen ab 86 . Da die Bekämpfung von<br />
Kriminalität eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe<br />
sei, müsse diese auch bei den Landräten<br />
als Chefs der Kreispolizeibehörden bleiben,<br />
weil sie erste Ansprechpartner für die Bürger<br />
seien und einen Überblick über das hätten,<br />
was in ihrem Kreis geschehe. Die Polizei müsse<br />
allerdings von polizeifremden Arbeiten<br />
entlastet werden, sie sei früher zu spezialisieren<br />
und sie sei personell und technisch<br />
besser auszustatten.<br />
82 Vgl. die Beratungen anlässlich der Landrätekonferenz<br />
im April 2002 in Berlin, EILDIENST LKT<br />
<strong>NRW</strong> Nr. 5/Mai 2002, S.171 ff.; Beschluss des<br />
Vorstandes des LKT <strong>NRW</strong> vom 14.05.2002,<br />
EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 6/Juni 2002, S. 208;<br />
vgl. auch Thomas Hagt, Kommunen als Akteure<br />
der Arbeitsmarktpolitik, EILDIENST LKT<br />
<strong>NRW</strong> Nr. 7/Juli 2002, S. 247 ff. sowie Presse -<br />
erklärung zur Landkreisversammlung des LKT<br />
<strong>NRW</strong> vom 03.<strong>09</strong>.2002, EILDIENST LKT <strong>NRW</strong><br />
Nr. 9/September 2002, S. 331 f.<br />
83 Vgl. Beschluss des DLT-Hauptausschusses vom<br />
12.11.2002 in Neuss, EILDIENST LKT <strong>NRW</strong><br />
Nr. 11/Novembe4r 2002, S. 403 ff.<br />
84 EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 1/Januar 2003, S. 6 ff.<br />
85 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 11/November<br />
2002, S. 412 f.<br />
86 EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 4/April 2003, S. 148<br />
ff.; vgl. zur Position des LKT <strong>NRW</strong> bei der<br />
Organisation der Kreispolizeibehörden auch<br />
EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 4/April 2003, S. 152<br />
ff.; vgl. auch Thesen des <strong>Landkreistag</strong>es <strong>NRW</strong><br />
zur bürger- und ortsnahen Organisation der<br />
Polizei im kreisangehörigen Raum, EILDIENST<br />
LKT <strong>NRW</strong> Nr. 5/Mai 2003, S. 186 f.<br />
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