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Eildienst 09/07 - Landkreistag NRW

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ereits längere Zeit zuvor immer wieder Ge -<br />

genstand der Beratungen der Gremien des<br />

<strong>Landkreistag</strong>es <strong>NRW</strong> und auch auf Bundesebene<br />

beim DLT war, stellte sich die Grundsatzfrage,<br />

welche der beiden Aufgabenträger,<br />

die Arbeitsverwaltung oder die kommunalen<br />

Verwaltungen, das neue Leistungsrecht künftig<br />

administrieren sollten. Der <strong>Landkreistag</strong><br />

hatte seit geraumer Zeit gefordert, die beiden<br />

Sozialleistungssysteme durch ein neues<br />

Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr<br />

einheitliches Leistungssystem für arbeitslose<br />

Erwerbsfähige zu ersetzen, da dies Doppelbürokratie<br />

beseitige, Sy nergieeffekte erzeuge<br />

und damit Verwaltungskapazitäten frei<br />

setze82 . Für den <strong>Landkreistag</strong> Nordrhein-<br />

Westfalen kamen bereits zu einem frühen<br />

Zeitpunkt die Kreise für die Umsetzung des<br />

neuen Leistungsrechts in Betracht. Dem lag<br />

zugrunde, dass die Kreise bei der Integration<br />

von arbeitslosen Sozialhilfeempfängern in<br />

den Arbeitsmarkt seit einer Reihe von Jahren<br />

erhebliche Erfolge aufweisen konnten. Die<br />

vielfältigen Aktivi täten vor Ort belegten, dass<br />

durch die Kreise Hilfen aus einer Hand für<br />

Arbeitslose geboten werden konnten: Hohe<br />

fachliche Er fahrung bei der Arbeitsvermittlung<br />

und individuelle Hilfeangebote etwa<br />

bei der Hilfe zur Arbeit, der Schuldner- und<br />

Suchtberatung, der Jugendhilfe und der Wirtschaftsförderung<br />

boten hier ein umfassendes<br />

Hilfenetz für Arbeitslose. Zugleich wurden<br />

durch die gezielte lokale Wirtschaftsförderung<br />

der Kreise regelmäßig neue Arbeitsplätze<br />

vor Ort geschaffen, verbunden mit der<br />

Bereitschaft, auch Langzeitarbeitslose zu beschäftigen.<br />

Ge fordert wurde allerdings, eine<br />

kommunale Aufgabenträgerschaft des neuen<br />

einheitli chen Leistungsrechts durch eine<br />

verfassungsrechtliche Absicherung dieser Finanzausstattung<br />

zugunsten der Kreise zu realisieren.<br />

Mit dieser Beschlusslage ging der<br />

<strong>Landkreistag</strong> <strong>NRW</strong> – im Übrigen mit gleichem<br />

Forderungsprofil wie der Deutsche <strong>Landkreistag</strong><br />

(DLT) 83–<br />

in den politischen Diskurs.<br />

zum Thema Jobcenter in Neuss statt, bei der<br />

Fragen der Ausgestaltung des neuen Arbeitslosengeldes,<br />

die Einbeziehung der Kommunen<br />

in die zukünftigen Aufgaben der<br />

Jobcenter sowie die besonderen Schwierigkeiten<br />

der Umsetzung des Jobcentergedankens<br />

im kreisangehörigen Raum diskutiert<br />

Schwerpunkt: 60 Jahre <strong>Landkreistag</strong> <strong>NRW</strong> 1947 – 20<strong>07</strong><br />

wurden 84 . Als pragmatische Lösung wurde<br />

herausgearbeitet, zunächst jedenfalls gemeinsame<br />

Anlaufstellen als Vorläufer von<br />

Jobcentern einzurichten, wobei es neben der<br />

Bereitstellung einer kommunalen Infrastruktur<br />

für die so genannten sozialen Hilfen einer<br />

entsprechenden Anzahl von Fallmanagern<br />

und Vermittlern auf Seiten der Arbeitsämter<br />

bedürfe. Nach den kommunalen Erfahrungen<br />

war eine deutliche Verbesserung des Betreu -<br />

ungsschlüssels wesentliche Voraussetzung<br />

für ein effizientes Fallmanagement und grö -<br />

ßere Vermittlungserfolge. <strong>Landkreistag</strong> <strong>NRW</strong><br />

und Städtetag <strong>NRW</strong> erhoben die Forderung,<br />

dass die Sozialhilfeträger mit ihren Kompetenzen<br />

in das Konzept der Jobcenter verbindlich<br />

und mitverantwortlich einbezogen<br />

werden müssten. Dabei seien auch die von<br />

kommunaler Seite mit der Freien Wohlfahrtspflege<br />

bestehenden Vereinbarungen mit zu<br />

berücksichtigen. Die von Hartz gewollte Fu -<br />

sion beziehungsweise Teilfusion der Arbeitsverwaltung<br />

einerseits und der kommunalen<br />

Sozialverwaltungen andererseits sei nur<br />

dadurch umzusetzen, dass die jeweiligen<br />

Zuständigkeiten in einem Jobcenter gebün -<br />

delt wurden, damit die arbeitsuchende Per -<br />

son die viel zitierte Hilfe aus einer Hand in<br />

Anspruch nehmen könne.<br />

Verfassungsrechtliche<br />

Verankerung des<br />

Konnexitätsprinzips<br />

Ein von den kommunalen Spitzenverbänden<br />

immer wieder problematisiertes Thema<br />

kam auf Initiative der CDU-Landtagsfraktion<br />

schließlich im September 2002 in<br />

den Landtag: Die Verankerung des Konnexitätsprinzips<br />

in der Landesverfassung, und<br />

zwar in Art. 78 Abs. 3, also der Vorschrift,<br />

die sich mit der Gewährleistung der kommunalen<br />

Selbstverwaltung befasst. Ziel<br />

war die Festschreibung des so genannten<br />

strikten Konnexitätsprinzips in der Landesverfassung85<br />

. Die Diskussion um die Aufnahme<br />

des Konnexitätsprinzips dauerte<br />

dann allerdings noch geraume Zeit, bis sie<br />

endlich – mit den Stimmen aller Fraktionen<br />

– verabschiedet werden konnte. Dem entsprach<br />

auch eine parallele Entwicklung in<br />

schließlich allen Ländern in der Bundesrepublik<br />

Deutschland.<br />

Landrätekonferenz 2003<br />

in Berlin<br />

Das weitere von der Bundesregierung geplante<br />

Verfahren im Hinblick auf die Zusammenführung<br />

von Arbeitslosenhilfe und<br />

Sozialhilfe zu einem neuen Leistungsrecht<br />

war auch ein Schwerpunktthema der am<br />

03./04.04.2003 wiederum in Berlin stattfindenden<br />

Landrätekonferenz des LKT <strong>NRW</strong>.<br />

Zu diesem Thema referierte der Vorsitzende<br />

Amtszeit Amt Amtsbezeichnung* Vorname Name Kreis<br />

1995 – 2006 Vorsitzender OKD/LR Dr. Wolfgang Kirsch Warendorf<br />

1995 – 2000 Stellv. Vorsitzender LR Walter Nienhagen Siegen-Wittgenstein<br />

2000 – 2005 Stellv. Vorsitzender 1. stv. LR Gerhard Jacobs Kleve<br />

seit 2005 Stellv. Vorsitzender LR Aloysius Steppuhn Märkischer Kreis<br />

seit 2006 Vorsitzender LR Konrad Püning Coesfeld<br />

Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der Fachausschüsse des <strong>Landkreistag</strong>es Nordrhein-Westfalen 1997-20<strong>07</strong><br />

Im Dezember 2002 fand eine Fachtagung<br />

* LR = Landrat, OKD = Oberkreisdirektor.<br />

der SPD-Bundestagsfraktion, Franz Müntefering.<br />

Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion,<br />

Dr. Jürgen Rüttgers, zeichnete<br />

ein alarmierendes Bild der Gemeindefinanzen<br />

und gab zugleich ein eindeutiges Bekenntnis<br />

zu einem dezentralen Aufbau der<br />

Kreispolizeibehörden im Land Nordrhein-<br />

Westfalen ab 86 . Da die Bekämpfung von<br />

Kriminalität eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe<br />

sei, müsse diese auch bei den Landräten<br />

als Chefs der Kreispolizeibehörden bleiben,<br />

weil sie erste Ansprechpartner für die Bürger<br />

seien und einen Überblick über das hätten,<br />

was in ihrem Kreis geschehe. Die Polizei müsse<br />

allerdings von polizeifremden Arbeiten<br />

entlastet werden, sie sei früher zu spezialisieren<br />

und sie sei personell und technisch<br />

besser auszustatten.<br />

82 Vgl. die Beratungen anlässlich der Landrätekonferenz<br />

im April 2002 in Berlin, EILDIENST LKT<br />

<strong>NRW</strong> Nr. 5/Mai 2002, S.171 ff.; Beschluss des<br />

Vorstandes des LKT <strong>NRW</strong> vom 14.05.2002,<br />

EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 6/Juni 2002, S. 208;<br />

vgl. auch Thomas Hagt, Kommunen als Akteure<br />

der Arbeitsmarktpolitik, EILDIENST LKT<br />

<strong>NRW</strong> Nr. 7/Juli 2002, S. 247 ff. sowie Presse -<br />

erklärung zur Landkreisversammlung des LKT<br />

<strong>NRW</strong> vom 03.<strong>09</strong>.2002, EILDIENST LKT <strong>NRW</strong><br />

Nr. 9/September 2002, S. 331 f.<br />

83 Vgl. Beschluss des DLT-Hauptausschusses vom<br />

12.11.2002 in Neuss, EILDIENST LKT <strong>NRW</strong><br />

Nr. 11/Novembe4r 2002, S. 403 ff.<br />

84 EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 1/Januar 2003, S. 6 ff.<br />

85 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 11/November<br />

2002, S. 412 f.<br />

86 EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 4/April 2003, S. 148<br />

ff.; vgl. zur Position des LKT <strong>NRW</strong> bei der<br />

Organisation der Kreispolizeibehörden auch<br />

EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 4/April 2003, S. 152<br />

ff.; vgl. auch Thesen des <strong>Landkreistag</strong>es <strong>NRW</strong><br />

zur bürger- und ortsnahen Organisation der<br />

Polizei im kreisangehörigen Raum, EILDIENST<br />

LKT <strong>NRW</strong> Nr. 5/Mai 2003, S. 186 f.<br />

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