Eildienst 09/07 - Landkreistag NRW
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des § 126 der Gemeindeordnung erweitert<br />
wurde. Das Genehmigungsverfahren nach<br />
dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit<br />
wurde vereinfacht und die<br />
Kommunen erhielten durch eine Eröffnungsklausel<br />
im Gebührengesetz die Möglichkeit,<br />
im Selbstverwaltungsbereich abweichend<br />
von den Gebührenordnungen durch Satzung<br />
eigene Gebührentarife festzulegen. Die vom<br />
LKT <strong>NRW</strong> kritisierte Einvernehmensregelung<br />
bei abweichenden Kostentragungsregeln<br />
über die Erstattung von Aufwendungen im<br />
Bereich der Sozialhilfe für Aufgaben, die die<br />
kreisangehörigen Gemeinden für den Kreis<br />
im Wege der Delegationssatzung erledigen,<br />
wurde beibehalten.<br />
Konsenspapier der<br />
kommunalen Spitzenverbände<br />
und der Landschaftsverbände<br />
Angesichts des von der Landesregierung<br />
äußerst gedrängten vorgegebenen Terminplans<br />
für eine Neuordnung der Trägerschaft<br />
Umwelt- und Bauausschuss<br />
von Aufgaben der Landschaftsverbände in<br />
Nordrhein-Westfalen sahen es <strong>Landkreistag</strong><br />
<strong>NRW</strong> und Städtetag <strong>NRW</strong> sowie die beiden<br />
Landschaftsverbände als erforderlich an,<br />
eine Vereinbarung zu treffen, deren Eckpunkte<br />
mit dem Ziel einer abgestimmten,<br />
gemeinsamen Position in den jeweiligen<br />
Verbandsgremien beraten werden sollten.<br />
Das später auch als so genanntes „Viererbanden-Papier“<br />
bezeichnete Schreiben vom<br />
24.03.1999 an Ministerpräsident Wolfgang<br />
Clement begrüßte den von der Landesregierung<br />
initiierten Anschub für eine Verwaltungsmodernisierung/Verwaltungsstrukturreform<br />
in Nordrhein-Westfalen. Das von<br />
der Landesregierung vorgegebene Leitkriterium<br />
„Stärkung der kommunalen Souveränität“<br />
impliziere einen Konsens der kommunalen<br />
Ebene zu den künftig überörtlich<br />
wahrzunehmenden kommunalen Aufgaben,<br />
was auch insgesamt der Durchsetzung und<br />
späteren Beständigkeit des Reformvorhabens<br />
in höchstem Maße dienlich sei. Wesentliche<br />
Inhalte des Papiers der vier beteiligten<br />
Verbände, dem die Vorstände von<br />
LKT <strong>NRW</strong> und Städtetag <strong>NRW</strong> zustimmten,<br />
waren folgende 33 :<br />
Schwerpunkt: 60 Jahre <strong>Landkreistag</strong> <strong>NRW</strong> 1947 – 20<strong>07</strong><br />
–Konsens bestand bei der Zusammenführung<br />
von Aufgabenverantwortung und Finanzverantwortung<br />
für die Hilfe zur Pflege<br />
in stationären und teilstationären Einrichtungen<br />
bei den örtlichen Trägern der Sozialhilfe<br />
mit einer Kompensation über einen<br />
Finanzausgleich im Hinblick auf den dann<br />
eintretenden Wegfall der Ausgleichswirkung<br />
der Landschaftsumlage so wie einer<br />
gleitenden Einführung durch eine jährlich<br />
ansteigende Interessenquote; im Übrigen<br />
sollte es bei der bisherigen Zuständigkeitsverteilung<br />
in der Eingliederungshilfe zwischen<br />
örtlichen und überörtli chen Trägern<br />
der Sozialhilfe bleiben.<br />
– Im Hinblick auf den Rückgang der Fallzahlen<br />
der Kriegsopferfürsorge wurde eine<br />
mögliche Zentralisierung der Aufgabenerledigung<br />
erwogen und ein klares Bekenntnis<br />
zur Auflösung der staatlichen<br />
Versorgungsverwaltung abgegeben. Die<br />
Aufgaben der Kriegsopferfürsorge der<br />
Ver sorgungsverwaltung sollten den Hauptfürsorgestellen<br />
der Landschaftsverbände<br />
zugeordnet werden, während die Feststellung<br />
der Schwerbehinderteneigenschaft<br />
und die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen<br />
insgesamt in die Zuständigkeit<br />
der Kreise und kreisfreien Städte verlagert<br />
werden sollte.<br />
– Des Weiteren sprach sich das Papier dafür<br />
aus, die Heimaufsicht über die Heime<br />
in Trägerschaft der Landschaftsverbände<br />
auf die Kreise und kreisfreien Städte zu<br />
verlagern.<br />
– Das Papier signalisierte im Interesse eines<br />
Konsenses eine Zustimmung zu der sich<br />
inzwischen abzeichnenden Verstaatlichung<br />
der Straßenbauverwaltung, wobei gefordert<br />
wurde, bei einem Übergang der mit<br />
kommunalen Mitteln geschaffenen Vermögenswerte<br />
auf das Land den Kommunen<br />
den Gegenwert zu erstatten.<br />
– Des Weiteren wurden eine Reihe von Prüfvorbehalten<br />
angebracht, vor allem im Hinblick<br />
auf die kommunale Trägerschaft der<br />
psychiatrischen Versorgung durch örtliche<br />
Aufgabenträger, die Zuständigkeiten<br />
für das Kündigungsschutzverfahren und<br />
die Neueinrichtung von Arbeitsplätzen für<br />
Schwerbehinderte sowie die Trägerschaft<br />
von Sonderschulen; im Übrigen befürwortete<br />
das Papier mit Ausnahme der Forensik<br />
und des Straßenbaus eine überörtliche<br />
kommunale Aufgabenträgerschaft in den<br />
gebietlichen Grenzen der bisherigen Landschaftsverbände,<br />
denen auch die Vermögenswerte<br />
und Gewährträgerschaften der<br />
Landschaftsverbände zuzuordnen seien.<br />
Im Hinblick auf die von der Landesregierung<br />
betriebene Reform der Ebene der Bezirksregierung<br />
und der möglichen Etablierung<br />
von fünf bis sechs so genannten Dienstleistungszentren<br />
machte der <strong>Landkreistag</strong> deren<br />
Ausgestaltung vor allem von der Frage<br />
abhängig, ob die Landschaftsverbände als<br />
überörtliche kommunale Aufgabenträger<br />
aufgelöst würden. Sofern dies geschehen<br />
würde, solle eine Kompensation kommunaler<br />
Mitwirkungsmöglichkeiten auf einer<br />
anderen regionalen Ebene geschaffen werden,<br />
die ein ähnliches Maß an kommunaler<br />
Einflussnahme ermögliche, wie es bislang auf<br />
der Ebene der Landschaftsverbände der Fall<br />
war 34 . Die Verwaltungsstrukturreform dürfe<br />
insgesamt jedenfalls nicht zu einer Verminderung<br />
des Maßes kommunaler Selbstverwaltung<br />
führen. In diesem Zusammenhang<br />
Amtszeit Amt Amtsbezeichnung* Vorname Name Kreis<br />
1995 – 2000 Vorsitzender OKD Heinrich Landwehr Unna<br />
1995 – 2000 Stellv. Vorsitzender KD Winfried Schwarz Siegen-Wittgenstein<br />
seit 2000 Vorsitzender LR Werner Stump Rhein-Erft-Kreis<br />
2000 – 2005 Stellv. Vorsitzender 1. stv. LR Ludger Streyl Coesfeld<br />
seit 2005 Stellv. Vorsitzender LKBD Friedrich Gnerlich Warendorf<br />
Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der Fachausschüsse des <strong>Landkreistag</strong>es Nordrhein-Westfalen 1997-20<strong>07</strong><br />
* LR = Landrat, OKD = Oberkreisdirektor, KD = Kreisdirektor, LKBD = Ltd. Kreisbaudirektor.<br />
betonten die kommunalen Spitzenverbände<br />
die Notwendigkeit der Überprüfung bestehender<br />
Sonderverwaltungen, insbesondere<br />
der staatlichen Umweltämter, der staatli chen<br />
Forstverwaltung, der Ämter für Agrarordnung,<br />
der Ortsstellen der Landwirtschaftskammern,<br />
der Versorgungsverwaltung sowie<br />
der staatlichen Arbeitsschutzämter. Im<br />
Übrigen bekräftigte der Vorstand seine Beschlusslage<br />
aus dem Jahre 1997 zu einem<br />
Katalog von Zuständigkeiten, die von den<br />
Bezirksregierungen auf die Ebene der Kreise<br />
und kreisfreien Städte übertragen werden<br />
könnten, so etwa die durchgängige dreistufige<br />
Schulaufsicht für alle Schulformen und<br />
die Dezentralisierung der Entscheidungs zuständigkeiten<br />
sowie der Wegfall der Genehmigungserfordernisse<br />
bei der Landschaftsplanung,<br />
soweit Landschaftspläne aus den<br />
Gebietsentwicklungsplänen entwickelt wur -<br />
den. Im Übrigen wurde der Grundsatz betont,<br />
33 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 8/99 vom 26.<br />
04.1999, S. 170 ff.<br />
34 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 8/99, S. 173 ff.<br />
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