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Eildienst 09/07 - Landkreistag NRW

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des § 126 der Gemeindeordnung erweitert<br />

wurde. Das Genehmigungsverfahren nach<br />

dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit<br />

wurde vereinfacht und die<br />

Kommunen erhielten durch eine Eröffnungsklausel<br />

im Gebührengesetz die Möglichkeit,<br />

im Selbstverwaltungsbereich abweichend<br />

von den Gebührenordnungen durch Satzung<br />

eigene Gebührentarife festzulegen. Die vom<br />

LKT <strong>NRW</strong> kritisierte Einvernehmensregelung<br />

bei abweichenden Kostentragungsregeln<br />

über die Erstattung von Aufwendungen im<br />

Bereich der Sozialhilfe für Aufgaben, die die<br />

kreisangehörigen Gemeinden für den Kreis<br />

im Wege der Delegationssatzung erledigen,<br />

wurde beibehalten.<br />

Konsenspapier der<br />

kommunalen Spitzenverbände<br />

und der Landschaftsverbände<br />

Angesichts des von der Landesregierung<br />

äußerst gedrängten vorgegebenen Terminplans<br />

für eine Neuordnung der Trägerschaft<br />

Umwelt- und Bauausschuss<br />

von Aufgaben der Landschaftsverbände in<br />

Nordrhein-Westfalen sahen es <strong>Landkreistag</strong><br />

<strong>NRW</strong> und Städtetag <strong>NRW</strong> sowie die beiden<br />

Landschaftsverbände als erforderlich an,<br />

eine Vereinbarung zu treffen, deren Eckpunkte<br />

mit dem Ziel einer abgestimmten,<br />

gemeinsamen Position in den jeweiligen<br />

Verbandsgremien beraten werden sollten.<br />

Das später auch als so genanntes „Viererbanden-Papier“<br />

bezeichnete Schreiben vom<br />

24.03.1999 an Ministerpräsident Wolfgang<br />

Clement begrüßte den von der Landesregierung<br />

initiierten Anschub für eine Verwaltungsmodernisierung/Verwaltungsstrukturreform<br />

in Nordrhein-Westfalen. Das von<br />

der Landesregierung vorgegebene Leitkriterium<br />

„Stärkung der kommunalen Souveränität“<br />

impliziere einen Konsens der kommunalen<br />

Ebene zu den künftig überörtlich<br />

wahrzunehmenden kommunalen Aufgaben,<br />

was auch insgesamt der Durchsetzung und<br />

späteren Beständigkeit des Reformvorhabens<br />

in höchstem Maße dienlich sei. Wesentliche<br />

Inhalte des Papiers der vier beteiligten<br />

Verbände, dem die Vorstände von<br />

LKT <strong>NRW</strong> und Städtetag <strong>NRW</strong> zustimmten,<br />

waren folgende 33 :<br />

Schwerpunkt: 60 Jahre <strong>Landkreistag</strong> <strong>NRW</strong> 1947 – 20<strong>07</strong><br />

–Konsens bestand bei der Zusammenführung<br />

von Aufgabenverantwortung und Finanzverantwortung<br />

für die Hilfe zur Pflege<br />

in stationären und teilstationären Einrichtungen<br />

bei den örtlichen Trägern der Sozialhilfe<br />

mit einer Kompensation über einen<br />

Finanzausgleich im Hinblick auf den dann<br />

eintretenden Wegfall der Ausgleichswirkung<br />

der Landschaftsumlage so wie einer<br />

gleitenden Einführung durch eine jährlich<br />

ansteigende Interessenquote; im Übrigen<br />

sollte es bei der bisherigen Zuständigkeitsverteilung<br />

in der Eingliederungshilfe zwischen<br />

örtlichen und überörtli chen Trägern<br />

der Sozialhilfe bleiben.<br />

– Im Hinblick auf den Rückgang der Fallzahlen<br />

der Kriegsopferfürsorge wurde eine<br />

mögliche Zentralisierung der Aufgabenerledigung<br />

erwogen und ein klares Bekenntnis<br />

zur Auflösung der staatlichen<br />

Versorgungsverwaltung abgegeben. Die<br />

Aufgaben der Kriegsopferfürsorge der<br />

Ver sorgungsverwaltung sollten den Hauptfürsorgestellen<br />

der Landschaftsverbände<br />

zugeordnet werden, während die Feststellung<br />

der Schwerbehinderteneigenschaft<br />

und die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen<br />

insgesamt in die Zuständigkeit<br />

der Kreise und kreisfreien Städte verlagert<br />

werden sollte.<br />

– Des Weiteren sprach sich das Papier dafür<br />

aus, die Heimaufsicht über die Heime<br />

in Trägerschaft der Landschaftsverbände<br />

auf die Kreise und kreisfreien Städte zu<br />

verlagern.<br />

– Das Papier signalisierte im Interesse eines<br />

Konsenses eine Zustimmung zu der sich<br />

inzwischen abzeichnenden Verstaatlichung<br />

der Straßenbauverwaltung, wobei gefordert<br />

wurde, bei einem Übergang der mit<br />

kommunalen Mitteln geschaffenen Vermögenswerte<br />

auf das Land den Kommunen<br />

den Gegenwert zu erstatten.<br />

– Des Weiteren wurden eine Reihe von Prüfvorbehalten<br />

angebracht, vor allem im Hinblick<br />

auf die kommunale Trägerschaft der<br />

psychiatrischen Versorgung durch örtliche<br />

Aufgabenträger, die Zuständigkeiten<br />

für das Kündigungsschutzverfahren und<br />

die Neueinrichtung von Arbeitsplätzen für<br />

Schwerbehinderte sowie die Trägerschaft<br />

von Sonderschulen; im Übrigen befürwortete<br />

das Papier mit Ausnahme der Forensik<br />

und des Straßenbaus eine überörtliche<br />

kommunale Aufgabenträgerschaft in den<br />

gebietlichen Grenzen der bisherigen Landschaftsverbände,<br />

denen auch die Vermögenswerte<br />

und Gewährträgerschaften der<br />

Landschaftsverbände zuzuordnen seien.<br />

Im Hinblick auf die von der Landesregierung<br />

betriebene Reform der Ebene der Bezirksregierung<br />

und der möglichen Etablierung<br />

von fünf bis sechs so genannten Dienstleistungszentren<br />

machte der <strong>Landkreistag</strong> deren<br />

Ausgestaltung vor allem von der Frage<br />

abhängig, ob die Landschaftsverbände als<br />

überörtliche kommunale Aufgabenträger<br />

aufgelöst würden. Sofern dies geschehen<br />

würde, solle eine Kompensation kommunaler<br />

Mitwirkungsmöglichkeiten auf einer<br />

anderen regionalen Ebene geschaffen werden,<br />

die ein ähnliches Maß an kommunaler<br />

Einflussnahme ermögliche, wie es bislang auf<br />

der Ebene der Landschaftsverbände der Fall<br />

war 34 . Die Verwaltungsstrukturreform dürfe<br />

insgesamt jedenfalls nicht zu einer Verminderung<br />

des Maßes kommunaler Selbstverwaltung<br />

führen. In diesem Zusammenhang<br />

Amtszeit Amt Amtsbezeichnung* Vorname Name Kreis<br />

1995 – 2000 Vorsitzender OKD Heinrich Landwehr Unna<br />

1995 – 2000 Stellv. Vorsitzender KD Winfried Schwarz Siegen-Wittgenstein<br />

seit 2000 Vorsitzender LR Werner Stump Rhein-Erft-Kreis<br />

2000 – 2005 Stellv. Vorsitzender 1. stv. LR Ludger Streyl Coesfeld<br />

seit 2005 Stellv. Vorsitzender LKBD Friedrich Gnerlich Warendorf<br />

Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der Fachausschüsse des <strong>Landkreistag</strong>es Nordrhein-Westfalen 1997-20<strong>07</strong><br />

* LR = Landrat, OKD = Oberkreisdirektor, KD = Kreisdirektor, LKBD = Ltd. Kreisbaudirektor.<br />

betonten die kommunalen Spitzenverbände<br />

die Notwendigkeit der Überprüfung bestehender<br />

Sonderverwaltungen, insbesondere<br />

der staatlichen Umweltämter, der staatli chen<br />

Forstverwaltung, der Ämter für Agrarordnung,<br />

der Ortsstellen der Landwirtschaftskammern,<br />

der Versorgungsverwaltung sowie<br />

der staatlichen Arbeitsschutzämter. Im<br />

Übrigen bekräftigte der Vorstand seine Beschlusslage<br />

aus dem Jahre 1997 zu einem<br />

Katalog von Zuständigkeiten, die von den<br />

Bezirksregierungen auf die Ebene der Kreise<br />

und kreisfreien Städte übertragen werden<br />

könnten, so etwa die durchgängige dreistufige<br />

Schulaufsicht für alle Schulformen und<br />

die Dezentralisierung der Entscheidungs zuständigkeiten<br />

sowie der Wegfall der Genehmigungserfordernisse<br />

bei der Landschaftsplanung,<br />

soweit Landschaftspläne aus den<br />

Gebietsentwicklungsplänen entwickelt wur -<br />

den. Im Übrigen wurde der Grundsatz betont,<br />

33 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 8/99 vom 26.<br />

04.1999, S. 170 ff.<br />

34 Vgl. EILDIENST LKT <strong>NRW</strong> Nr. 8/99, S. 173 ff.<br />

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