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Die hauptamtlichen Mitarbeiter des Ministeriums für - BStU - Bund.de

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3. <strong>Mitarbeiter</strong>typen<br />

21<br />

Einen einheitlichen MfS-Begriff <strong>für</strong> die <strong>hauptamtlichen</strong> <strong>Mitarbeiter</strong> gab es nicht. Am gebräuchlichsten<br />

war <strong>de</strong>r Begriff "Angehörige <strong><strong>de</strong>s</strong> MfS". Nach <strong>de</strong>m Wörterbuch <strong>de</strong>r politischoperativen<br />

Arbeit waren dies "alle weiblichen bzw. männlichen <strong>Mitarbeiter</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> MfS, die entsprechend<br />

<strong>de</strong>n dienstlichen Bestimmungen in das MfS eingestellt und attestiert wur<strong>de</strong>n und<br />

einen <strong>Die</strong>nstgrad besitzen". 50 Neben diesen - <strong>de</strong>r dienstrechtlichen Form nach militärischen -<br />

<strong>Mitarbeiter</strong>n gab es noch Zivilbeschäftigte sowie die <strong>hauptamtlichen</strong> Inoffiziellen Mitarbei-<br />

ter. 51<br />

3.1. Berufssoldaten<br />

<strong>Die</strong> ganz überwiegen<strong>de</strong> Zahl <strong>de</strong>r MfS-<strong>Mitarbeiter</strong> waren Berufssoldaten. Ihr <strong>Die</strong>nstverhältnis<br />

war entsprechend <strong>de</strong>n NVA-Berufssoldaten gestaltet, seit 1972 betrug die reguläre Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tdienstzeit<br />

25 Jahre. 52 Bis 1952 führten die Offiziere und Unteroffiziere die <strong>Die</strong>nstgradbezeichnungen<br />

<strong>de</strong>r Volkspolizei, dann wur<strong>de</strong>n sie neu attestiert, das heißt in ihren Fähigkeiten und<br />

Leistungen beurteilt und in militärische <strong>Die</strong>nstgra<strong>de</strong> eingestuft. 53 1987 wur<strong>de</strong>n zusätzlich<br />

Fähnrich-<strong>Die</strong>nstgra<strong>de</strong> <strong>für</strong> Tätigkeiten eingeführt, bei <strong>de</strong>nen "Facharbeiter mit zusätzlicher<br />

Qualifikation bzw. Spezialkenntnissen" gefor<strong>de</strong>rt waren bzw. bei <strong>de</strong>nen aus Besoldungsgrün<strong>de</strong>n<br />

eine Positionierung oberhalb <strong><strong>de</strong>s</strong> höchsten Unteroffiziersdienstgra<strong><strong>de</strong>s</strong> als notwendig erachtet<br />

wur<strong>de</strong>, ohne sie zu Offizieren zu ernennen. 54<br />

<strong>Die</strong> Tätigkeitsbereiche <strong>de</strong>r Berufssoldaten umfaßten das gesamte Spektrum von MfS-Aufgaben.<br />

Auf eine Darstellung dieser Tätigkeiten im einzelnen muß hier verzichtet wer<strong>de</strong>n. Sie<br />

reichten von <strong>de</strong>n Führungspositionen <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Ministeriums</strong> über die eigentliche geheimdienstliche -<br />

im MfS-Sprachgebrauch "politisch-operative" - Arbeit bis zu administrativen Aufgaben und<br />

Hilfsarbeiten in <strong>de</strong>n "rückwärtigen <strong>Die</strong>nsten". Das MfS unterschied acht Tätigkeitsbereiche:<br />

50 Das Wörterbuch <strong>de</strong>r Staatssicherheit. Definitionen <strong><strong>de</strong>s</strong> MfS zur "politisch-operativen Arbeit", hrsg. vom<br />

<strong>BStU</strong>, Abt. Bildung und Forschung, Reihe A Nr. 1/93, Berlin 1993, S. 16.<br />

51 Zu letzteren vgl. <strong>de</strong>n Handbuch-Beitrag "Inoffizielle <strong>Mitarbeiter</strong>" von Helmut Müller-Enbergs [erscheint<br />

<strong>de</strong>mnächst].<br />

52 <strong>Die</strong>nstlaufbahnordnung <strong><strong>de</strong>s</strong> Ministers über <strong>de</strong>n <strong>Die</strong>nst im MfS vom 13.7.1972 (künftig: <strong>Die</strong>nstlaufbahnordnung<br />

1972); <strong>BStU</strong>, ZA, DSt 101352, § 25; Ordnung 4/83 <strong><strong>de</strong>s</strong> Ministers über <strong>de</strong>n Verlauf <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Die</strong>nstes im MfS<br />

[<strong>Die</strong>nstlaufbahnordnung 1983]; <strong>BStU</strong>, ZA, DSt 102944, § 31; in <strong>de</strong>n <strong>Die</strong>nstlaufbahnordnungen von 1964 und<br />

1966 waren 12 bzw. 10 Jahre Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tdienstzeit vorgesehen; jeweils § 22.<br />

53 Befehl 212/52 <strong><strong>de</strong>s</strong> Ministers vom 15.10.1952 über die Attestierung <strong>de</strong>r Generale und Offiziere <strong><strong>de</strong>s</strong> MfS <strong>de</strong>r<br />

Deutschen Demokratischen Republik; <strong>BStU</strong>, ZA, DSt 100043.<br />

54 Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Ordnung 4/83 <strong><strong>de</strong>s</strong> Ministers über <strong>de</strong>n Verlauf <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Die</strong>nstes im MfS, - <strong>Die</strong>nstlaufbahnordnung<br />

MfS - vom 22.5.1987; <strong>BStU</strong>, ZA, DSt 102944; Schreiben <strong><strong>de</strong>s</strong> Leiters <strong>de</strong>r HA KuSch und <strong><strong>de</strong>s</strong> Leiters <strong>de</strong>r Abt.<br />

Finanzen an die Leiter <strong>de</strong>r <strong>Die</strong>nsteinheiten vom 29.5.1987; <strong>BStU</strong>, ZA, DSt 103376; Rahmenkatalog über<br />

<strong>Die</strong>nststellungen, Tätigkeitsbezeichnungen und <strong>de</strong>ren Bewertung im MfS vom 22.5.1987 (künftig:<br />

Rahmenkatalog 1987); <strong>BStU</strong>, ZA, ZAIG 7933, Bl. 3-37; vgl. auch: Protokoll über die Sitzung <strong><strong>de</strong>s</strong> Kollegiums<br />

am 15.5.1987; <strong>BStU</strong>, ZA, SdM 1572, Bl. 128-192, hier Bl. 190.

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