Die hauptamtlichen Mitarbeiter des Ministeriums für - BStU - Bund.de
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3. <strong>Mitarbeiter</strong>typen<br />
21<br />
Einen einheitlichen MfS-Begriff <strong>für</strong> die <strong>hauptamtlichen</strong> <strong>Mitarbeiter</strong> gab es nicht. Am gebräuchlichsten<br />
war <strong>de</strong>r Begriff "Angehörige <strong><strong>de</strong>s</strong> MfS". Nach <strong>de</strong>m Wörterbuch <strong>de</strong>r politischoperativen<br />
Arbeit waren dies "alle weiblichen bzw. männlichen <strong>Mitarbeiter</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong> MfS, die entsprechend<br />
<strong>de</strong>n dienstlichen Bestimmungen in das MfS eingestellt und attestiert wur<strong>de</strong>n und<br />
einen <strong>Die</strong>nstgrad besitzen". 50 Neben diesen - <strong>de</strong>r dienstrechtlichen Form nach militärischen -<br />
<strong>Mitarbeiter</strong>n gab es noch Zivilbeschäftigte sowie die <strong>hauptamtlichen</strong> Inoffiziellen Mitarbei-<br />
ter. 51<br />
3.1. Berufssoldaten<br />
<strong>Die</strong> ganz überwiegen<strong>de</strong> Zahl <strong>de</strong>r MfS-<strong>Mitarbeiter</strong> waren Berufssoldaten. Ihr <strong>Die</strong>nstverhältnis<br />
war entsprechend <strong>de</strong>n NVA-Berufssoldaten gestaltet, seit 1972 betrug die reguläre Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tdienstzeit<br />
25 Jahre. 52 Bis 1952 führten die Offiziere und Unteroffiziere die <strong>Die</strong>nstgradbezeichnungen<br />
<strong>de</strong>r Volkspolizei, dann wur<strong>de</strong>n sie neu attestiert, das heißt in ihren Fähigkeiten und<br />
Leistungen beurteilt und in militärische <strong>Die</strong>nstgra<strong>de</strong> eingestuft. 53 1987 wur<strong>de</strong>n zusätzlich<br />
Fähnrich-<strong>Die</strong>nstgra<strong>de</strong> <strong>für</strong> Tätigkeiten eingeführt, bei <strong>de</strong>nen "Facharbeiter mit zusätzlicher<br />
Qualifikation bzw. Spezialkenntnissen" gefor<strong>de</strong>rt waren bzw. bei <strong>de</strong>nen aus Besoldungsgrün<strong>de</strong>n<br />
eine Positionierung oberhalb <strong><strong>de</strong>s</strong> höchsten Unteroffiziersdienstgra<strong><strong>de</strong>s</strong> als notwendig erachtet<br />
wur<strong>de</strong>, ohne sie zu Offizieren zu ernennen. 54<br />
<strong>Die</strong> Tätigkeitsbereiche <strong>de</strong>r Berufssoldaten umfaßten das gesamte Spektrum von MfS-Aufgaben.<br />
Auf eine Darstellung dieser Tätigkeiten im einzelnen muß hier verzichtet wer<strong>de</strong>n. Sie<br />
reichten von <strong>de</strong>n Führungspositionen <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Ministeriums</strong> über die eigentliche geheimdienstliche -<br />
im MfS-Sprachgebrauch "politisch-operative" - Arbeit bis zu administrativen Aufgaben und<br />
Hilfsarbeiten in <strong>de</strong>n "rückwärtigen <strong>Die</strong>nsten". Das MfS unterschied acht Tätigkeitsbereiche:<br />
50 Das Wörterbuch <strong>de</strong>r Staatssicherheit. Definitionen <strong><strong>de</strong>s</strong> MfS zur "politisch-operativen Arbeit", hrsg. vom<br />
<strong>BStU</strong>, Abt. Bildung und Forschung, Reihe A Nr. 1/93, Berlin 1993, S. 16.<br />
51 Zu letzteren vgl. <strong>de</strong>n Handbuch-Beitrag "Inoffizielle <strong>Mitarbeiter</strong>" von Helmut Müller-Enbergs [erscheint<br />
<strong>de</strong>mnächst].<br />
52 <strong>Die</strong>nstlaufbahnordnung <strong><strong>de</strong>s</strong> Ministers über <strong>de</strong>n <strong>Die</strong>nst im MfS vom 13.7.1972 (künftig: <strong>Die</strong>nstlaufbahnordnung<br />
1972); <strong>BStU</strong>, ZA, DSt 101352, § 25; Ordnung 4/83 <strong><strong>de</strong>s</strong> Ministers über <strong>de</strong>n Verlauf <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Die</strong>nstes im MfS<br />
[<strong>Die</strong>nstlaufbahnordnung 1983]; <strong>BStU</strong>, ZA, DSt 102944, § 31; in <strong>de</strong>n <strong>Die</strong>nstlaufbahnordnungen von 1964 und<br />
1966 waren 12 bzw. 10 Jahre Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tdienstzeit vorgesehen; jeweils § 22.<br />
53 Befehl 212/52 <strong><strong>de</strong>s</strong> Ministers vom 15.10.1952 über die Attestierung <strong>de</strong>r Generale und Offiziere <strong><strong>de</strong>s</strong> MfS <strong>de</strong>r<br />
Deutschen Demokratischen Republik; <strong>BStU</strong>, ZA, DSt 100043.<br />
54 Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Ordnung 4/83 <strong><strong>de</strong>s</strong> Ministers über <strong>de</strong>n Verlauf <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>Die</strong>nstes im MfS, - <strong>Die</strong>nstlaufbahnordnung<br />
MfS - vom 22.5.1987; <strong>BStU</strong>, ZA, DSt 102944; Schreiben <strong><strong>de</strong>s</strong> Leiters <strong>de</strong>r HA KuSch und <strong><strong>de</strong>s</strong> Leiters <strong>de</strong>r Abt.<br />
Finanzen an die Leiter <strong>de</strong>r <strong>Die</strong>nsteinheiten vom 29.5.1987; <strong>BStU</strong>, ZA, DSt 103376; Rahmenkatalog über<br />
<strong>Die</strong>nststellungen, Tätigkeitsbezeichnungen und <strong>de</strong>ren Bewertung im MfS vom 22.5.1987 (künftig:<br />
Rahmenkatalog 1987); <strong>BStU</strong>, ZA, ZAIG 7933, Bl. 3-37; vgl. auch: Protokoll über die Sitzung <strong><strong>de</strong>s</strong> Kollegiums<br />
am 15.5.1987; <strong>BStU</strong>, ZA, SdM 1572, Bl. 128-192, hier Bl. 190.