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Die hauptamtlichen Mitarbeiter des Ministeriums für - BStU - Bund.de

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Tabelle 13: Vergütung <strong>für</strong> <strong>de</strong>n <strong>Die</strong>nstgrad (Berufssoldaten, in Mark) 171<br />

59<br />

<strong>Die</strong>nstgrad 1969 1975 1987<br />

Soldat 120 220 220<br />

Gefreiter 130 230 230<br />

Stabsgefreiter 150 250 250<br />

Unteroffizier 180 275 275<br />

Unterfeldwebel 200 300 300<br />

Feldwebel 225 325 325<br />

Oberfeldwebel 250 375 375<br />

Stabsfeldwebel 300 400 400-475*<br />

Fähnrich - - 450<br />

Oberfähnrich - - 500<br />

Stabsfähnrich - - 550<br />

Stabsoberfähnrich - - 600<br />

Unterleutnant 300 400 400<br />

Leutnant 350 450 450<br />

Oberleutnant 400 500 500<br />

Hauptmann 450 550 550<br />

Major 550 600 600<br />

Oberstleutnant 600 650 650<br />

Oberst 800 800 800<br />

Generalmajor 1.000 1.000 1.000<br />

Generalleutnant 1.200 1.200 1.200<br />

Generaloberst 1.400 1.400 1.400<br />

* nach 10 <strong>Die</strong>nstjahren: 425<br />

nach 15 <strong>Die</strong>nstjahren: 450<br />

nach 20 <strong>Die</strong>nstjahren: 475<br />

Beim zweiten Element, <strong>de</strong>r Vergütung <strong>für</strong> die <strong>Die</strong>nststellung, wur<strong>de</strong> die Tätigkeit entsprechend<br />

eines Bewertungskatalogs einer bestimmten Vergütungsstufe zugeordnet. Sie bestimmte die<br />

Endvergütung in <strong>de</strong>r jeweiligen Position; in <strong>de</strong>r Regel wur<strong>de</strong>n die <strong>Mitarbeiter</strong> zunächst eine bis<br />

zwei Stufen niedriger bezahlt und nach einiger Zeit höhergruppiert. Bei <strong>de</strong>n Beträgen wur<strong>de</strong><br />

zwischen <strong>de</strong>m MfS Berlin und <strong>de</strong>n Bezirksverwaltungen (einschließlich Kreisdienststellen)<br />

unterschie<strong>de</strong>n. Für die Berliner Bezirksverwaltung und das Wachregiment wur<strong>de</strong>n später ebenfalls<br />

die Sätze <strong>de</strong>r Zentrale zugrun<strong>de</strong>gelegt, nach<strong>de</strong>m zuvor bereits eine "Hauptstadtzulage" gezahlt<br />

wor<strong>de</strong>n war.<br />

171 Ordnung <strong><strong>de</strong>s</strong> Ministers über die Besoldung <strong>de</strong>r Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten <strong><strong>de</strong>s</strong> MfS - Besoldungsordnung<br />

-; <strong>BStU</strong>, ZA, DSt 101130 (künftig: Besoldungsordnung 1969), Än<strong>de</strong>rung 1975; Ordnung 3/87 <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Ministers über die Besoldung <strong>de</strong>r Berufsoffiziere, Fähnriche, Berufsunteroffiziere und Unteroffiziere auf Zeit<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> MfS - Besoldungsordnung -; <strong>BStU</strong>, ZA, DSt 103377 (künftig: Besoldungsordnung 1987).

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