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Die hauptamtlichen Mitarbeiter des Ministeriums für - BStU - Bund.de

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7. Materielle Lage<br />

58<br />

<strong>Die</strong> materielle Lage <strong>de</strong>r MfS-<strong>Mitarbeiter</strong> war von verschie<strong>de</strong>nen Faktoren bestimmt. Hier sind<br />

neben <strong>de</strong>r eigentlichen Besoldung zu nennen: weitere finanzielle Leistungen durch Prämien,<br />

Auszeichnungen usw., die kostenlose bzw. subventionierte Bereitstellung von <strong>Die</strong>nstleistungen,<br />

außer<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Zugang zu Waren und <strong>Die</strong>nstleistungen, die in <strong>de</strong>r DDR ansonsten gar nicht<br />

o<strong>de</strong>r nur sehr schwer zu erhalten waren. Das MfS baute zur Versorgung seiner <strong>Mitarbeiter</strong> im<br />

Laufe <strong>de</strong>r Zeit ein System von Einrichtungen auf, das zwar <strong>de</strong>r Form nach <strong>de</strong>n üblichen Einrichtungen<br />

in DDR-Betrieben und -Institutionen entsprach, faktisch aber in vielfältiger Hinsicht<br />

die Basis einer ausgesprochen privilegierten Lage <strong>de</strong>r <strong>Mitarbeiter</strong> bil<strong>de</strong>te. Das vielzitierte und<br />

in an<strong>de</strong>rer Hinsicht irreführen<strong>de</strong> Diktum vom "Staat im Staate" hat in diesem Zusammenhang<br />

insofern seine Berechtigung, als mit <strong>de</strong>m Versorgungssystem eine nachgera<strong>de</strong> komplette<br />

Lebenswelt geschaffen wur<strong>de</strong>, in <strong>de</strong>r die <strong>Mitarbeiter</strong> und ihre Familien von <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rbetreuung<br />

bis zur Ferienreise versorgt wur<strong>de</strong>n. Das <strong>für</strong> das Selbstverständnis <strong>de</strong>r MfS-<strong>Mitarbeiter</strong><br />

konstitutive Machtbewußtsein, sowie die <strong>de</strong>m "Klassenauftrag" geschul<strong>de</strong>te Opferbereitschaft<br />

in persönlichen Angelegenheiten mutierten in <strong>de</strong>r Versorgungspolitik zu einer kollektiven<br />

Selbstbedienungsmentalität. Dem konnte auch durch die in <strong>de</strong>r internen Erziehungsarbeit propagierte<br />

persönliche Beschei<strong>de</strong>nheit und Anspruchslosigkeit <strong><strong>de</strong>s</strong> Ministers Mielke und seiner<br />

Kampfgefährten aus <strong>de</strong>r Grün<strong>de</strong>rgeneration nur bedingt entgegengewirkt wer<strong>de</strong>n, nicht zuletzt,<br />

weil die interne Hierarchisierung fortschritt und <strong>de</strong>r tatsächliche Lebensstil nicht weniger Leiter<br />

diesem Bild kaum entsprach.<br />

7.1. Besoldung<br />

Der Sold <strong>de</strong>r Zeit- und Berufssoldaten <strong><strong>de</strong>s</strong> MfS setzte sich aus mehreren Elementen zusammen:<br />

<strong>de</strong>n Vergütungen <strong>für</strong> <strong>de</strong>n <strong>Die</strong>nstgrad, <strong>für</strong> die <strong>Die</strong>nststellung sowie einem prozentualen Aufschlag<br />

entsprechend <strong>de</strong>m <strong>Die</strong>nstalter. Außer<strong>de</strong>m gab es Zulagen und Zuschläge <strong>für</strong> bestimmte<br />

Tätigkeiten. Vom MfS <strong>de</strong>legierte Stu<strong>de</strong>nten erhielten ein Stipendium. Sofern sie schon vorher<br />

einen darüber hinausgehen<strong>de</strong>n Sold bezogen hatten, wur<strong>de</strong> statt <strong><strong>de</strong>s</strong>sen dieser weitergezahlt.<br />

<strong>Die</strong> Zivilbeschäftigten wur<strong>de</strong>n geson<strong>de</strong>rt, ab 1969 nach einem mit <strong>de</strong>r FDGB-Leitung im Ministerium<br />

abgeschlossenen Rahmenkollektivvertrag, bezahlt. 170<br />

170 <strong>Die</strong> wichtigsten Regelungen: Anordnung 2/59 <strong><strong>de</strong>s</strong> Ministers: Arbeitsrechtliche Stellung und Gehaltsregelung<br />

<strong>für</strong> Zivilbeschäftigte im <strong>Die</strong>nstbereich <strong><strong>de</strong>s</strong> MfS; <strong>BStU</strong>, ZA, DSt 100069; Rahmenkollektivvertrag <strong>für</strong> Zivilbeschäftigte<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> MfS vom 1.9.1969; <strong>BStU</strong>, ZA, DSt 101457; Rahmenkollektivvertrag <strong>für</strong> die Zivilbeschäftigten<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> MfS von 1980; <strong>BStU</strong>, ZA, DSt 102641; jeweils mit diversen Än<strong>de</strong>rungen und Nachträgen.

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