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Die hauptamtlichen Mitarbeiter des Ministeriums für - BStU - Bund.de

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<strong>Die</strong>nstjahr: 850 Mark). Offiziersschüler, die zuvor als Unteroffiziere gedient hatten, erhielten<br />

ganz o<strong>de</strong>r teilweise ihren bisherigen Sold, sofern er höher als die genannten Sätze lag. 180<br />

<strong>Die</strong> Gehälter <strong>de</strong>r Generalität <strong><strong>de</strong>s</strong> MfS bewegten sich ausweislich <strong>de</strong>r geschil<strong>de</strong>rten Systematik<br />

und <strong>de</strong>r Besoldungsliste 1989 in einer Größenordnung von etwa 4.000 bis 6.500 Mark, je nach<br />

Rang und Funktion. An <strong>de</strong>r Spitze stand <strong>de</strong>r Minister Erich Mielke mit einem Jahreseinkom-<br />

men von zuletzt 79.062,50 Mark. 181 Ein als Führungsoffizier <strong>für</strong> IM eingesetzter Hauptmann<br />

mit min<strong><strong>de</strong>s</strong>tens zehn <strong>Die</strong>nstjahren kam mit <strong>de</strong>n oben beschriebenen Elementen auf bis zu<br />

2.242,50 Mark, je nach Einstufung seiner Leistung. Zum Vergleich: Das durchschnittliche<br />

monatliche Arbeitseinkommen betrug 1989 in <strong>de</strong>r DDR 1.172 Mark (volkseigener produzieren<strong>de</strong>r<br />

Bereich, ohne Prämien), Hoch- und Fachschulka<strong>de</strong>r im Industrie- und Bausektor verdienten<br />

1988 im Durchschnitt 1.477 Mark. 182 Innerhalb <strong>de</strong>r relativ nivellierten Einkommensverteilung<br />

<strong>de</strong>r DDR war die Mehrzahl <strong>de</strong>r <strong>Mitarbeiter</strong> <strong>de</strong>r Staatssicherheit damit <strong>de</strong>utlich oberhalb<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Durchschnitts plaziert. 183<br />

Zu <strong>de</strong>n regulären Gehaltszahlungen kamen noch weitere Faktoren. So wur<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n nicht kaserniert<br />

untergebrachten Berufssoldaten Wohn-, Bekleidungs- und Verpflegungsgeld gezahlt,<br />

hinzu kamen außer<strong>de</strong>m mit Auszeichnungen verbun<strong>de</strong>ne finanzielle Gratifikationen.<br />

Seit 1974 verfügte das MfS über eine eigene Sparkasse, bei <strong>de</strong>r die <strong>Mitarbeiter</strong> ihre Gehaltsund<br />

Sparkonten führten und auch Kredite aufnehmen konnten. Sie diente nicht nur <strong>de</strong>r konspirativen<br />

Ab<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>r Gehaltszahlungen an die <strong>Mitarbeiter</strong>, son<strong>de</strong>rn auch zur Kontrolle ihrer<br />

finanziellen Verhältnissen. Größere und längere Kontoüberziehungen wur<strong>de</strong>n als Indiz <strong>für</strong><br />

Finanzschwierigkeiten gewertet und aufgrund <strong>de</strong>r damit verbun<strong>de</strong>nen potentiellen<br />

Angriffspunkte feindlicher Geheimdienste disziplinarisch geahn<strong>de</strong>t. 184<br />

7.2. An<strong>de</strong>re materielle Leistungen<br />

<strong>Die</strong> Besoldung allein ist <strong>für</strong> die Bestimmung <strong>de</strong>r realen materiellen Lage nur bedingt aussagekräftig,<br />

da <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen finanziellen Mitteln in <strong>de</strong>r DDR kein quantitativ und qualitativ<br />

adäquates Warenangebot gegenüberstand. Entschei<strong>de</strong>nd waren die Zugangsmöglichkeiten zu<br />

knappen o<strong>de</strong>r regulär gar nicht erhältlichen Waren und <strong>Die</strong>nstleistungen. Einer <strong>de</strong>r mehr o<strong>de</strong>r<br />

weniger informellen Beschaffungswege war <strong>de</strong>n MfS-<strong>Mitarbeiter</strong>n aufgrund <strong><strong>de</strong>s</strong> Verbots von<br />

180 Besoldungsordnung 1987, Bl. 301.<br />

181 <strong>Die</strong> oberen Zweitausend, S. III.<br />

182 Winkler: Sozialreport 90, S.113, 116.<br />

183 Zur Einkommensverteilung vgl. die "Lorenzkurve", in: Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>ministerium <strong>für</strong> inner<strong>de</strong>utsche Beziehungen<br />

(Hrsg.): Materialien zum Bericht zur Lage <strong>de</strong>r Nation im geteilten Deutschland 1987, Bonn 1987, S. 503.<br />

184 Vereinbarung zwischen <strong>de</strong>m MfS <strong>de</strong>r DDR und <strong>de</strong>r Staatsbank <strong>de</strong>r DDR über die Bildung von Betriebssparkassen<br />

im Bereich <strong><strong>de</strong>s</strong> MfS, 31.1.1974; <strong>BStU</strong>, ZA, SdM 423, Bl. 196-200. Zuvor gab es bereits eine eigene<br />

Sparkasse beim Wachregiment; Schreiben <strong><strong>de</strong>s</strong> Leiters <strong>de</strong>r Abt. Finanzen <strong><strong>de</strong>s</strong> MfS an das Sekretariat <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

Ministers vom 4.3.1974; ebenda, Bl. 193. Zu <strong>de</strong>n Kontoüberziehungen vgl. die im Abschnitt Disziplinarmaßnahmen<br />

zitierten Berichte.

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