Die hauptamtlichen Mitarbeiter des Ministeriums für - BStU - Bund.de
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9.2. Entlassungen<br />
77<br />
Neben <strong>de</strong>n regulären Entlassungen aus Altersgrün<strong>de</strong>n sowie wegen zeitweiliger o<strong>de</strong>r dauern<strong>de</strong>r<br />
<strong>Die</strong>nstuntauglichkeit aus gesundheitlichen Grün<strong>de</strong>n gab es unterschiedliche Formen <strong>de</strong>r vorzeitigen<br />
Entlassung:<br />
− <strong>Die</strong> Entlassung konnte als Disziplinarstrafe verhängt wer<strong>de</strong>n. Mit dieser - wie es in <strong>de</strong>n<br />
fünfziger Jahren hieß - "Ausstoßung aus <strong>de</strong>m Organ" ging nicht selten eine Verfolgung<br />
durch die Strafjustiz einher.<br />
− Wegen "Nichteignung" wur<strong>de</strong>n <strong>Mitarbeiter</strong> entlassen, die <strong>de</strong>n "politischen, charakterlichmoralischen<br />
sowie ka<strong>de</strong>r- und sicherheitspolitischen Anfor<strong>de</strong>rungen" nicht mehr genügten.<br />
239 So wur<strong>de</strong> zum Beispiel bei weniger gravieren<strong>de</strong>n Disziplinwidrigkeiten eine Disziplinarstrafe<br />
mit <strong>de</strong>r Entlassung wegen Nichteignung verbun<strong>de</strong>n240 o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Feststellung<br />
von Homosexualität eines <strong>Mitarbeiter</strong>s dieser - ohne disziplinarische Bestrafung - auf diesem<br />
Wege entlassen. 241 Als "nicht geeignet" wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Regel auch <strong>Mitarbeiter</strong> eingestuft,<br />
die selbst ein Entlassungsgesuch einreichten. 242 Für in <strong>de</strong>r Ausbildung o<strong>de</strong>r Einarbeitung<br />
befindliche <strong>Mitarbeiter</strong> wur<strong>de</strong> ab 1983 die Variante <strong>de</strong>r "ungenügen<strong>de</strong>n Voraussetzungen<br />
<strong>für</strong> <strong>de</strong>n <strong>Die</strong>nst" eingeführt, außer<strong>de</strong>m konnten ab diesem Zeitpunkt <strong>Mitarbeiter</strong> auch<br />
wegen "mangelhafter Erfüllung <strong>de</strong>r <strong>Die</strong>nstpflichten" entlassen wer<strong>de</strong>n. Schließlich wur<strong>de</strong><br />
neu eingestellten <strong>Mitarbeiter</strong>n in <strong>de</strong>n ersten vier Wochen ihres <strong>Die</strong>nstes eine Art Rücktrittsrecht<br />
zugesprochen. Lehnten sie - unter <strong>de</strong>m Eindruck <strong>de</strong>r konkreten Aufgaben und Belastungen<br />
- die Einhaltung ihrer Verpflichtung ab, so konnten sie ebenfalls entlassen wer<strong>de</strong>n.<br />
− Daneben waren als weitere Grün<strong>de</strong> <strong>für</strong> Entlassungen auch "außergewöhnlich schwierige<br />
persönliche Verhältnisse", "strukturelle Verän<strong>de</strong>rungen" und "fehlen<strong>de</strong> Einsatzmöglichkeiten<br />
im MfS" sowie die "Übernahme wichtiger staatlicher und gesellschaftlicher Funktionen"<br />
vorgesehen, 243 die aber quantitativ eine untergeordnete Rolle spielten.<br />
Da die vorzeitige Entlassung von Geheimnisträgern immer ein Risiko <strong>für</strong> das MfS be<strong>de</strong>utete,<br />
sollte ihre Zahl möglichst gering gehalten wer<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>re bei Entlassungsgesuchen versuchten<br />
die Vorgesetzten und Ka<strong>de</strong>rleiter daher, <strong>de</strong>n <strong>Mitarbeiter</strong> - je nach Motivlage - durch<br />
Versetzungsangebote, Mahnungen an seine Parteidisziplin o<strong>de</strong>r auch Drohungen von seiner<br />
Absicht abzubringen. War bei <strong>Mitarbeiter</strong>n aus beson<strong>de</strong>rs "sensiblen" Bereichen die Beendigung<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> regulären <strong>Die</strong>nstes unabwendbar, so konnte auch die Variante einer Entsendung als<br />
OibE, zum Beispiel als Sicherheitsbeauftragter in einen Betrieb, in Frage kommen, was <strong>für</strong> <strong>de</strong>n<br />
239 Ka<strong>de</strong>rordnung 1989, Abschnitt IV/201, Bl. 1-2.<br />
240 Bericht 1976, S. 13.<br />
241 Bereich Disziplinar <strong>de</strong>r HA KuSch vom 16.1.1989, Auswertung/Information, Analyse zu Erscheinungen <strong>de</strong>r<br />
Homosexualität unter Angehörigen <strong><strong>de</strong>s</strong> MfS; <strong>BStU</strong>, ZA, HA KuSch 487, Bl. 143-152.<br />
242 Vgl. z.B. <strong>BStU</strong>, ZA, KS II 639/89, Bl. 4-13 und 52.<br />
243 Vgl. <strong>Die</strong>nstlaufbahnordnung 1964, §§ 25 und 34; <strong>Die</strong>nstlaufbahnordnung 1966, § 34; <strong>Die</strong>nstlaufbahnordnung<br />
1972, § 29; <strong>Die</strong>nstlaufbahnordnung 1983, §§ 18, 24, 32.