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Grundeinkommen

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Bisherige Finanzierungsansätze<br />

_______________________________________________________________________________________________________<br />

ner Quellensteuer erfasst werden, da über das <strong>Grundeinkommen</strong> hinaus keine Steuerfreibeträge<br />

anzurechnen und damit keine individuellen Steuersätze zu berücksichtigen<br />

sind.<br />

HOHENLEITNER und STRAUBHAAR bezeichnen das <strong>Grundeinkommen</strong> als „sozialpolitischen<br />

Universaltransfer“, durch den nahezu alle anderen steuer- und abgabenfinanzierten<br />

Sozialleistungen abgeschafft werden sollen. Hierzu zählen insbesondere die<br />

gesetzliche Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie das Arbeitslosgengeld<br />

II, Sozialhilfe, Wohn- und Kindergeld. Für die Kranken- und Unfallversicherung<br />

wird im Modell eine Grundversicherungspflicht eingeführt. In dem <strong>Grundeinkommen</strong><br />

in Höhe von 800 Euro ist ein Gutschein über 200 Euro Krankenversicherungsbeitrag<br />

enthalten (HOHENLEITNER und STRAUBHAAR (2008, S. 28)). Diesen ‚Versicherungsgutschein‘<br />

können sie bei einer Kranken- beziehungsweise Unfallversicherung ihrer<br />

Wahl einlösen. Der Vorschlag des HWWI sieht vor, dass alle Krankenkassen zu deren<br />

Annahme verpflichtet sind, sie also einem Diskriminierungsverbot und Kontrahierungszwang<br />

unterliegen (HOHENLEITNER und STRAUBHAAR (2008, S. 96)).<br />

Im Modell des HWWI ist als eine Variante ein <strong>Grundeinkommen</strong> in Höhe von 800<br />

Euro vorgesehen, also wie gesagt 600 Euro plus ein Gutschein über 200 Euro<br />

Krankenversicherungsbeitrag (siehe oben). Im Modell von ALTHAUS wird dieses „Gutschein“-Modell<br />

für die Krankenversicherung als „Gesundheitspauschale“ bezeichnet<br />

(vgl. Abschnitt 5.4). Im Folgenden wird von der Variante eines <strong>Grundeinkommen</strong>s in<br />

Höhe von 800 Euro brutto (einschließlich 200 Euro Gesundheitspauschale) ausgegangen.<br />

HOHENLEITNER und STRAUBHAAR ermitteln hierfür Kosten in Höhe von 791,65<br />

Mrd. Euro und setzen diese ins Verhältnis zum Sozialbudget für die Bundesrepublik<br />

Deutschland. Dieses belief sich im Jahr 2007 auf etwa 709,1 Mrd. Euro, im Jahr<br />

2008 auf 721,4 Mrd. Euro und wird für das Jahr 2009 voraussichtlich 754,0 Mrd. Euro<br />

und im Jahr 2012 voraussichtlich mehr als 790,1 Mrd. Euro betragen<br />

(BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES (2009, S. 254)). Das Sozialbudget wird<br />

gegenwärtig zu 60 Prozent aus Sozialversicherungsbeiträgen und zu 40 Prozent aus<br />

Steuermitteln finanziert (HOHENLEITNER und STRAUBHAAR (2008, S. 15)). In dem hierdurch<br />

verursachten Abzug von den Bruttoentgelten in Höhe von insgesamt etwa 42<br />

Prozent sehen HOHENLEITNER und STRAUBHAAR eine einseitige Belastung der Schul-<br />

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