Grundeinkommen
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Bisherige Finanzierungsansätze<br />
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ner Quellensteuer erfasst werden, da über das <strong>Grundeinkommen</strong> hinaus keine Steuerfreibeträge<br />
anzurechnen und damit keine individuellen Steuersätze zu berücksichtigen<br />
sind.<br />
HOHENLEITNER und STRAUBHAAR bezeichnen das <strong>Grundeinkommen</strong> als „sozialpolitischen<br />
Universaltransfer“, durch den nahezu alle anderen steuer- und abgabenfinanzierten<br />
Sozialleistungen abgeschafft werden sollen. Hierzu zählen insbesondere die<br />
gesetzliche Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie das Arbeitslosgengeld<br />
II, Sozialhilfe, Wohn- und Kindergeld. Für die Kranken- und Unfallversicherung<br />
wird im Modell eine Grundversicherungspflicht eingeführt. In dem <strong>Grundeinkommen</strong><br />
in Höhe von 800 Euro ist ein Gutschein über 200 Euro Krankenversicherungsbeitrag<br />
enthalten (HOHENLEITNER und STRAUBHAAR (2008, S. 28)). Diesen ‚Versicherungsgutschein‘<br />
können sie bei einer Kranken- beziehungsweise Unfallversicherung ihrer<br />
Wahl einlösen. Der Vorschlag des HWWI sieht vor, dass alle Krankenkassen zu deren<br />
Annahme verpflichtet sind, sie also einem Diskriminierungsverbot und Kontrahierungszwang<br />
unterliegen (HOHENLEITNER und STRAUBHAAR (2008, S. 96)).<br />
Im Modell des HWWI ist als eine Variante ein <strong>Grundeinkommen</strong> in Höhe von 800<br />
Euro vorgesehen, also wie gesagt 600 Euro plus ein Gutschein über 200 Euro<br />
Krankenversicherungsbeitrag (siehe oben). Im Modell von ALTHAUS wird dieses „Gutschein“-Modell<br />
für die Krankenversicherung als „Gesundheitspauschale“ bezeichnet<br />
(vgl. Abschnitt 5.4). Im Folgenden wird von der Variante eines <strong>Grundeinkommen</strong>s in<br />
Höhe von 800 Euro brutto (einschließlich 200 Euro Gesundheitspauschale) ausgegangen.<br />
HOHENLEITNER und STRAUBHAAR ermitteln hierfür Kosten in Höhe von 791,65<br />
Mrd. Euro und setzen diese ins Verhältnis zum Sozialbudget für die Bundesrepublik<br />
Deutschland. Dieses belief sich im Jahr 2007 auf etwa 709,1 Mrd. Euro, im Jahr<br />
2008 auf 721,4 Mrd. Euro und wird für das Jahr 2009 voraussichtlich 754,0 Mrd. Euro<br />
und im Jahr 2012 voraussichtlich mehr als 790,1 Mrd. Euro betragen<br />
(BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES (2009, S. 254)). Das Sozialbudget wird<br />
gegenwärtig zu 60 Prozent aus Sozialversicherungsbeiträgen und zu 40 Prozent aus<br />
Steuermitteln finanziert (HOHENLEITNER und STRAUBHAAR (2008, S. 15)). In dem hierdurch<br />
verursachten Abzug von den Bruttoentgelten in Höhe von insgesamt etwa 42<br />
Prozent sehen HOHENLEITNER und STRAUBHAAR eine einseitige Belastung der Schul-<br />
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