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Grundeinkommen

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<strong>Grundeinkommen</strong> und Steuer-/Abgabensystem<br />

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Hinsichtlich der Art und Weise der Steuererhebungen bestehen verschiedene Konzepte<br />

(vgl. nochmals HOMBURG (2007, S. 121). FRANK (2007), ROSE (1991) und<br />

MACGUINEAS (2008) schlagen vor, die Erhebung der Konsumsteuer in der folgenden<br />

Weise durchzuführen: Zur Ermittlung des „zu versteuernden Konsums“ sollen die<br />

Ersparnisse einer Person von ihren Einkünften abgezogen werden, um die Höhe des<br />

konsumierten Einkommens als Besteuerungsgrundlage zu erhalten.<br />

KOTLIKOFF ((2005), (2007) und (2008)) und HARDORP sprechen sich hingegen für eine<br />

Konsumbesteuerungsform aus, bei der die persönlichen Einkünfte unberücksichtigt<br />

bleiben und die Steuer produkt- beziehungsweise konsumbezogen gezahlt wird. Dieser<br />

Ansatz wird im Folgenden genauer betrachtet.<br />

4.1.2 Welche Auswirkung hätte die Umstellung des Steuersystems auf<br />

nur noch eine Steuer, die Konsumsteuer in der Form der Mehr-<br />

wertsteuer?<br />

JOKISCH und KOTLIKOFF (2007) zeigen, dass eine Reform des Steuerwesens hin zu<br />

einer Konsumbesteuerung positive Wohlfahrtseffekte für alle Einkommensklassen<br />

haben kann. Diese entstehen beispielsweise durch die steuerliche Entlastung der<br />

Einkommen und der Unternehmenserträge und die damit verbundenen Bedingungen<br />

für Investitionen, die wiederum zu einer Steigerung des Kapitalstocks führen.<br />

Durch eine vollständige Umstellung des Steuersystems auf die Konsumsteuer in der<br />

Form der Mehrwertsteuer würde für das gesamte Steuersystem das vollzogen, was<br />

in Deutschland bei der früheren Umsatzsteuer durch die Einführung der Mehrwertsteuer<br />

– mit dem Ziel einer wettbewerbsneutralen Besteuerung – bereits 1968 geschehen<br />

ist (HARDORP (1999), (2007)): Formal wurde vor 1968 der jeweils hinzukommende<br />

Wertschöpfungsbeitrag von der Umsatzsteuer erfasst. Besteuerungsziel<br />

war und ist hingegen stets das Ende des Wertschöpfungsprozesses (HARDORP<br />

(1991, S. 90 f.)). Mit anderen Worten: Die Umsatzsteuer einer Wertschöpfungsstufe<br />

wurde durch den Preis des von der nachgelagerten Wertschöpfungsstufe erworbenen<br />

Produkts zu einem Bestandteil der Kosten. Auf dem Wege des Vorsteuerabzuges<br />

(§ 15 Umsatzsteuergesetz (UStG)) wird heute die Umsatzsteuer der vorgelagerten<br />

Wertschöpfungsstufe vom Finanzamt dem Unternehmen der nachgelagerten<br />

Wertschöpfungsstufe erstattet. Effektiv getragen wird die Steuerlast somit bereits im<br />

gegenwärtigen Steuersystem von den Konsumenten. Diesen wird die Umsatz- beziehungsweise<br />

Mehrwertsteuer nicht vom Finanzamt erstattet, das heißt sie sind die<br />

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