Grundeinkommen
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<strong>Grundeinkommen</strong> und Steuer-/Abgabensystem<br />
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Hinsichtlich der Art und Weise der Steuererhebungen bestehen verschiedene Konzepte<br />
(vgl. nochmals HOMBURG (2007, S. 121). FRANK (2007), ROSE (1991) und<br />
MACGUINEAS (2008) schlagen vor, die Erhebung der Konsumsteuer in der folgenden<br />
Weise durchzuführen: Zur Ermittlung des „zu versteuernden Konsums“ sollen die<br />
Ersparnisse einer Person von ihren Einkünften abgezogen werden, um die Höhe des<br />
konsumierten Einkommens als Besteuerungsgrundlage zu erhalten.<br />
KOTLIKOFF ((2005), (2007) und (2008)) und HARDORP sprechen sich hingegen für eine<br />
Konsumbesteuerungsform aus, bei der die persönlichen Einkünfte unberücksichtigt<br />
bleiben und die Steuer produkt- beziehungsweise konsumbezogen gezahlt wird. Dieser<br />
Ansatz wird im Folgenden genauer betrachtet.<br />
4.1.2 Welche Auswirkung hätte die Umstellung des Steuersystems auf<br />
nur noch eine Steuer, die Konsumsteuer in der Form der Mehr-<br />
wertsteuer?<br />
JOKISCH und KOTLIKOFF (2007) zeigen, dass eine Reform des Steuerwesens hin zu<br />
einer Konsumbesteuerung positive Wohlfahrtseffekte für alle Einkommensklassen<br />
haben kann. Diese entstehen beispielsweise durch die steuerliche Entlastung der<br />
Einkommen und der Unternehmenserträge und die damit verbundenen Bedingungen<br />
für Investitionen, die wiederum zu einer Steigerung des Kapitalstocks führen.<br />
Durch eine vollständige Umstellung des Steuersystems auf die Konsumsteuer in der<br />
Form der Mehrwertsteuer würde für das gesamte Steuersystem das vollzogen, was<br />
in Deutschland bei der früheren Umsatzsteuer durch die Einführung der Mehrwertsteuer<br />
– mit dem Ziel einer wettbewerbsneutralen Besteuerung – bereits 1968 geschehen<br />
ist (HARDORP (1999), (2007)): Formal wurde vor 1968 der jeweils hinzukommende<br />
Wertschöpfungsbeitrag von der Umsatzsteuer erfasst. Besteuerungsziel<br />
war und ist hingegen stets das Ende des Wertschöpfungsprozesses (HARDORP<br />
(1991, S. 90 f.)). Mit anderen Worten: Die Umsatzsteuer einer Wertschöpfungsstufe<br />
wurde durch den Preis des von der nachgelagerten Wertschöpfungsstufe erworbenen<br />
Produkts zu einem Bestandteil der Kosten. Auf dem Wege des Vorsteuerabzuges<br />
(§ 15 Umsatzsteuergesetz (UStG)) wird heute die Umsatzsteuer der vorgelagerten<br />
Wertschöpfungsstufe vom Finanzamt dem Unternehmen der nachgelagerten<br />
Wertschöpfungsstufe erstattet. Effektiv getragen wird die Steuerlast somit bereits im<br />
gegenwärtigen Steuersystem von den Konsumenten. Diesen wird die Umsatz- beziehungsweise<br />
Mehrwertsteuer nicht vom Finanzamt erstattet, das heißt sie sind die<br />
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