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Grundeinkommen

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Kapitel 2<br />

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Gesamtheit der Einnahmen aus Steuern und Sozialabgaben finanziert. Der Staatsanteil<br />

kann – von Verschuldung einmal abgesehen – nur aus den Einnahmen finanziert<br />

werden, die die öffentliche Hand und die Sozialversicherungsträger erzielen, also aus<br />

Steuern und Sozialabgaben. Die Kosten des Staatsanteils sind somit – der Logik der<br />

Kostenträgerschaft durch die Endkonsumenten oben aus Abschnitt 2.1.2 folgend – in<br />

den Preisen der für den Konsum erworbenen Güter und Dienstleistungen enthalten.<br />

Sie belaufen sich bei einer Staatsquote, also dem Anteil der staatlichen beziehungsweise<br />

staatlich bedingten wirtschaftlichen Tätigkeit an der gesamtwirtschaftlichen<br />

Leistung in einer Volkswirtschaft, von etwa 50 Prozent insgesamt auf die Hälfte des<br />

Volkseinkommens. Auf die Ebene des einzelnen Produktes übertragen bedeutet<br />

dies, dass der Preis hierfür zu 50 Prozent aus Steuern und Sozialabgaben besteht. 9<br />

Bleibt der Staatsanteil bei 50 Prozent und fallen alle Steuern und Abgaben bis auf die<br />

Mehrwertsteuer weg, müsste der Anteil der Mehrwertsteuer an den Produktpreisen<br />

50 Prozent betragen, damit die Staatseinnahmen aus Steuern und Abgaben bei 50<br />

Prozent des Volkseinkommens bleiben. Der Mehrwertsteuersatz beliefe sich dann<br />

auf 100 Prozent. An dieser Zahl wird deutlich, dass eine Umstellung nur schrittweise<br />

vollzogen werden kann. Zunächst soll der Frage nachgegangen werden, wie hoch<br />

bei einem Mehrwertsteuersatz von 100 Prozent die auszuzahlende Mehrwertsteuererstattung<br />

für das Existenzminimum sein müsste.<br />

Diese hängt von der Höhe des Existenzminimums ab. Das Prinzip kann an einem<br />

rechnerisch stark vereinfachten Beispiel veranschaulicht werden. Das Existenzminimum<br />

– also die Höhe des zum Überleben notwendigen Einkommens – ist von der<br />

gegenwärtigen Sozialgesetzgebung (SGB II) bei Arbeitslosengeld (ALG) II mit 359<br />

Euro pro Monat (ohne Wohn- und Heizkosten) veranschlagt (BUNDESMINISTERIUM FÜR<br />

ARBEIT UND SOZIALES (2009, S. 171)). Das steuerliche Existenzminimum – der Freibetrag<br />

in der gegenwärtigen Steuergesetzgebung – liegt derzeit bei etwas unterhalb<br />

650 Euro pro Monat 10 . Die Pfändungsfreigrenze – der Betrag also, der auch auf<br />

Grundlage von Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verpflichtungen nicht gepfändet<br />

werden darf – liegt oberhalb von 900 Euro im Monat. Wie in Abschnitt 6 ausgeführt,<br />

wird für die vorliegende Arbeit ein Existenzminimum in Höhe von 650 Euro und ein<br />

9 Der genaue Prozentsatz kann für einzelne Güter, insbesondere für importierte Güter oder Vorprodukte<br />

variieren. Als durchschnittlichen Prozentsatz kann man aber die 50 Prozent ansetzen.<br />

10 7.644 Euro jährlich, gem. § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG.<br />

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