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Grundeinkommen

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<strong>Grundeinkommen</strong> und arbeitsteiliges Wirtschaftsleben<br />

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Betrachtet man konkrete Arbeitsplätze vor diesem Hintergrund, so sieht man, dass<br />

es sich hier häufig um Mischformen handelt. Man könnte auch von „Hybriden“ sprechen.<br />

Im Einzelhandel beispielsweise ließen sich Tätigkeiten wie das Kassieren und<br />

sogar das Nachfüllen von Regalen mittlerweile mit den gegebenen technischen Möglichkeiten<br />

automatisieren (siehe oben), die individuelle, persönliche Ansprache der<br />

Kunden jedoch nicht. Im Pflegebetrieb kommt es im Umgang mit Arbeitsmaterialien<br />

auf Sparsamkeit an. Auch Tätigkeiten wie etwa das Servieren von Mahlzeiten und<br />

sogar Teile der Reinigung – etwa das Wischen der Böden – lassen sich automatisieren,<br />

und es gilt das Gebot von Sparsamkeit und Effizienz. Sogar Teile der Körperpflege<br />

könnten einmal von menschenähnlichen Robotern übernommen werden, wie<br />

sie sich derzeit beispielsweise in Japan in Entwicklung befinden und von denen erste<br />

Prototypen auf Haushaltswarenmessen vorgestellt werden. Nicht automatisieren hingegen<br />

lässt sich die unmittelbare menschliche Zuwendung; gerade diese Zuwendung<br />

ist es, die die zu Pflegenden als wesentlich empfinden.<br />

Ein letztes Beispiel: In der wissenschaftlichen Arbeit in Lehre und Forschung führen<br />

Unterfinanzierung und Mittelknappheit zu einem immer größeren Druck auf die Wissenschaftler,<br />

„Drittmittel“ einzuwerben. Die einzuwerbenden Gelder sind hierbei<br />

meist an Projekte geknüpft. Die „Forschung“ kann so in eine immer stärkere Abhängigkeit<br />

von Drittmitteln geraten und nicht mehr als „frei“ betrachtet werden. Durch ein<br />

allgemeines, bedingungsloses <strong>Grundeinkommen</strong> würden potenzielle Forscher und<br />

Lehrkräfte einen Teil der zu ihrer Beschäftigung erforderlichen Mittel, nämlich die zur<br />

Sicherung ihrer Existenz, qua <strong>Grundeinkommen</strong> „mitbringen“.<br />

Für nicht automatisierbare Tätigkeiten gilt: Sie lassen sich nicht – oder nur sehr bedingt<br />

– nach Kriterien industrieller Produktion organisieren oder bewerten und bezahlen.<br />

Nach welchen Kriterien sollen sie dann bezahlt werden? Grundsätzlich gilt: Bezahlung<br />

nach Qualität der Leistung! Was aber, wenn der Qualitäts- und Leistungsbegriff<br />

der materiellen Produktivität keine Anwendung mehr findet (vgl. das Pflegebeispiel<br />

oben)? Die Qualität der „Kulturarbeit“ liegt im Empfinden des Empfängers der<br />

Leistung. Hier findet nicht die Bezahlung nach der Quantität und Effizienz der (oft<br />

vorher erbrachten) Arbeit statt, sondern durch vorherige Bezahlung wird die Arbeit<br />

ermöglicht. Wer ein <strong>Grundeinkommen</strong> hat, ist in der Lage, Kulturarbeit zu leisten<br />

(WERNER (2005b)). Freilich soll sie durchaus auch entsprechend entlohnt werden,<br />

und zwar von den Empfängern der Leistung, beziehungsweise durch deren Kranken-<br />

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