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Grundeinkommen

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<strong>Grundeinkommen</strong> und arbeitsteiliges Wirtschaftsleben<br />

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tung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet<br />

ist.“ (HÜMMERICH et al. (2008, S. 2031)). Besteht vor diesem Hintergrund<br />

nicht ein Widerspruch zwischen der Aufklärung und einer arbeitsvertraglich fixierten<br />

Fremdbestimmung gegenwärtiger Prägung? Ein solcher Widerspruch besteht dann<br />

nicht, wenn die Arbeitnehmer repressionsfrei arbeitsvertragliche Vereinbarungen<br />

eingehen können.<br />

In zeitgenössischen Arbeitsverträgen spielt die Arbeitszeit „de jure“ eine wichtige Rolle.<br />

De facto sind sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in erster Linie nicht an<br />

der Arbeits„zeit“ sondern an der Leistung interessiert. Der Arbeitnehmer fragt: „Wie<br />

kann ich mich mit meinen Fähigkeiten einbringen?“ oder: „Was muss ich für welche<br />

Bezahlung leisten?“. Der Arbeitgeber ist daran interessiert, welche Leistung der Arbeitnehmer<br />

im Sinne des Unternehmens beziehungsweise seiner Kunden (WERNER<br />

(2004, S. 7 f.)) einbringt. Bei differenzierter Betrachtung spielt der Faktor Arbeitszeit<br />

also eine untergeordnete Rolle. Anders, moderner ausgedrückt: Arbeitsverhältnisse<br />

sind zunehmend ergebnisorientiert. Möglicherweise kann vor diesem Hintergrund<br />

grundsätzlich hinterfragt werden, ob menschliche Arbeitszeit eine im Marktsinne<br />

handelbare „Ware“ ist (STEINER (1919, Neuauflage 1991, S. 77)) oder ob bei einem<br />

„Handel“ mit Arbeit nicht der Träger der Arbeit, der Mensch, gewissermaßen „durch<br />

die Hintertür `kommoditisiert´ wird“. Alternativ kann beispielsweise die menschliche<br />

Leistung als Ware betrachtet und – losgelöst vom Menschen – gehandelt werden.<br />

Dies erfordert jedoch eine Weiterentwicklung des Arbeitsrechts. So könnte das Arbeitsrecht<br />

– vor dem Hintergrund des humanistisch-aufklärerischen Ziels der freien<br />

Selbstbestimmung der Wirtschaftssubjekte – in das Gesellschaftsrecht überführt<br />

werden (ADOMEIT (1986)).<br />

Ein <strong>Grundeinkommen</strong> kann jeden Empfänger in die Lage versetzen, anstelle seiner<br />

„Arbeit“ im Sinne von Arbeitskraft das Ergebnis beziehungsweise die Erzeugnisse<br />

seiner Arbeit, seine Leistung, anzubieten und bei entsprechender Nachfrage zu verkaufen<br />

(STEINER (1922, Neuauflage 1996, S. 120)).<br />

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