Grundeinkommen
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Bisherige Finanzierungsansätze<br />
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tel, die durch einen Wegfall anderer steuerfinanzierter Sozialtransfers frei werden<br />
(PELZER und SCHARL (2005)). Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entfallen<br />
und zusätzliche, über das <strong>Grundeinkommen</strong> hinaus gehende Alterssicherungen werden<br />
von den Arbeitnehmern beziehungsweise Arbeitgebern im Rahmen betrieblicher<br />
Altersvorsoge, wie diese bereits bestehen, vorgenommen. Wohngeld wird für sozial<br />
Schwache gewährt (HOFMANN (2006)). Bei einem <strong>Grundeinkommen</strong> in Höhe von 800<br />
Euro monatlich und einer Transferentzugsrate – PELZER bezeichnet diese als Basissteuersatz<br />
(BSS) I oder Sozialabgabe I – von 50 Prozent ergibt sich für Einkommen<br />
jenseits der Transfergrenze ein Steuersatz (BSS II) von 8,48 Prozent zusätzlich zur<br />
bisherigen Steuerbelastung.<br />
Der Unterschied des Steuersatzes im Vergleich zu den Berechnungen STRENGMANN-<br />
KUHNS, der zur Finanzierung eines <strong>Grundeinkommen</strong>s in gleicher Höhe einen einheitlichen<br />
Steuersatz von 50 Prozent auf alle Einkünfte nennt (vgl. Abschnitt 5.1) erklärt<br />
sich aus der Tatsache, dass die von FISCHER und PELZER veranschlagten Sätze<br />
wie gesagt zusätzlich zur bisherigen Steuerbelastung erhoben werden. Die Gesamtsteuerbelastung<br />
liegt also deutlich über dem „BSS II“. FISCHER und PELZER kommen<br />
auf der Grundlage der Daten des Sozioökonomischen Panels (SOEP) zu ihren Ergebnissen.<br />
Ziel von FISCHER und PELZER ist es, den Bürgern ein Leben und eine Tätigkeit in<br />
Freiheit zu ermöglichen. Die Angst, durch den Verlust von Erwerbsarbeit abzurutschen,<br />
lähmt nach PELZERS Auffassung die Menschen. Zudem gehe durch ein<br />
<strong>Grundeinkommen</strong> der Leistungswille der Menschen nicht verloren. Es ermögliche<br />
eine menschenwürdige Existenz, jedoch nicht mehr (vgl. hierzu auch STRAUBHAAR<br />
(2006b)), und der Anreiz zur Aufnahme von Arbeit für Langzeitarbeitslose steige.<br />
Vom Zuerwerb verbleiben dann 50 statt bisher 10 bis 30 Prozent. Das von PELZER<br />
als entwürdigend bezeichnete Nachweisen der Bedürftigkeit bliebe den Bürgern erspart.<br />
Alleinerziehende und Eltern sollen durch ein <strong>Grundeinkommen</strong> besser gestellt<br />
werden. Die häusliche Erziehungsleistung oder Pflege wäre mit geringeren Einkommenseinbußen<br />
verbunden. Auf dem Arbeitsmarkt könnten sich Löhne auf der Grundlage<br />
von Angebot und Nachfrage bilden (vgl. auch Abschnitt 3.2), Arbeitgeber profitieren<br />
von einer Entlastung bei den Lohnnebenkosten. Da niemand mehr einen sozialen<br />
Absturz ins Bodenlose befürchten muss, erwartet PELZER einen Innovations-<br />
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