1489. Luenen_Plan_2011-2012_Hauptband.pdf - Stadt Lünen
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<strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong><br />
Produktinformation<br />
Produkt 0910<br />
Geschäftsbuchführung<br />
Produktbeschreibung<br />
Buchführung der Ergebnis- und Finanzrechnung, Anlagenbuchhaltung, Bilanzen<br />
Kommunale Vermögensverwaltung<br />
Auftragsgrundlage<br />
GO NRW, GemHVO NRW u.a.<br />
Ziele<br />
Allgemein:<br />
Periodengerechte Buchung aller Geschäftsvorfälle, sofern eine Veränderung der Höhe oder Struktur des<br />
Vermögens oder der Schulden der <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> bewirkt wird<br />
Periodengerechte Buchung der internen Leistungsverrechnung<br />
Konkret für den <strong>Plan</strong>ungszeitraum / mittelfristig:<br />
Verbesserung der Produktinformationen<br />
Aufbau einer für internes und externes Controlling geeigneten Kostenrechnung<br />
Vorbereitung einer konsolidierten Konzernbilanz<br />
Erläuterungen<br />
Allgemein:<br />
Durch das NKF-Einführungsgesetz wurden die Kommunen in NRW verpflichtet, bis spätestens 2009 das<br />
Rechnungswesen von der Kameralistik auf ein doppisch orientiertes Neues Kommunales<br />
Finanzmanagement umzustellen.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> hat seit dem 01.01.2007 die kaufmännische, doppelte Buchführung im Rahmen des<br />
"Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF)" eingeführt. Dafür waren in den Fachbereichen<br />
dezentrale Rechnungsstellen eingerichtet, in denen alle Geschäftsvorfälle vorkontiert wurden. Die<br />
Freigabe der Buchungen erfolgte in der zentral bei den Finanzdiensten eingerichteten<br />
Geschäftsbuchführung. Seit 1.1.2010 werden nach Abschluss der externen Organisationsuntersuchung<br />
diese Geschäftsvorgänge zentral bei der Abteilung Finanzwirtschaft abgewickelt. Außerdem wird auch<br />
die Anlagenbuchhaltung zentral bei den Finanzdiensten durchgeführt.<br />
Die Buchführung erfolgt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Durch<br />
die verbindliche Anwendung der kaufmännischen GoB auf die Buchführung der Kommunen bedürfen<br />
Abweichungen von den GoB aufgrund kommunaler Besonderheiten einer expliziten Regelung in der<br />
GemHVO NRW. Abweichungen von den kaufmännischen GoB ergeben sich aus den folgenden Punkten:<br />
- der aus dem Demokratieprinzip abgeleiteten erhöhten Anforderung an die Verständlichkeit und<br />
Öffentlichkeit des kommunalen Rechnungswesens<br />
- der Aufnahme der Ordnungsmäßigkeits- und Rechtmäßigkeitskontrolle als Grundsatz der<br />
Rechenschaftspflicht und<br />
- der systematischen Berücksichtigung der Interessen nachfolgender Generationen als Teilaspekt der<br />
Kapitalerhaltung sowie<br />
- der Dokumentation der intergenerativen Gerechtigkeit.<br />
Maßnahmen zur Zielerreichung:<br />
Mit der Umstellung des Rechnungswesens auf die doppische Buchführung ist auch ein Wechsel<br />
hinsichtlich der politischen Willensbildung verbunden. Die sog. outputorientierte Steuerung erfordert<br />
Zielvorgaben, Kontrakte und umfangreiche Produktinformationen. Mit dem Produkthaushalt <strong>2011</strong>/<strong>2012</strong><br />
sollen diese Rahmenbedingungen weiter abgestimmt und verfeinert werden.<br />
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