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1489. Luenen_Plan_2011-2012_Hauptband.pdf - Stadt Lünen

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<strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong><br />

Produktinformation<br />

Produkt 0910<br />

Geschäftsbuchführung<br />

Produktbeschreibung<br />

Buchführung der Ergebnis- und Finanzrechnung, Anlagenbuchhaltung, Bilanzen<br />

Kommunale Vermögensverwaltung<br />

Auftragsgrundlage<br />

GO NRW, GemHVO NRW u.a.<br />

Ziele<br />

Allgemein:<br />

Periodengerechte Buchung aller Geschäftsvorfälle, sofern eine Veränderung der Höhe oder Struktur des<br />

Vermögens oder der Schulden der <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> bewirkt wird<br />

Periodengerechte Buchung der internen Leistungsverrechnung<br />

Konkret für den <strong>Plan</strong>ungszeitraum / mittelfristig:<br />

Verbesserung der Produktinformationen<br />

Aufbau einer für internes und externes Controlling geeigneten Kostenrechnung<br />

Vorbereitung einer konsolidierten Konzernbilanz<br />

Erläuterungen<br />

Allgemein:<br />

Durch das NKF-Einführungsgesetz wurden die Kommunen in NRW verpflichtet, bis spätestens 2009 das<br />

Rechnungswesen von der Kameralistik auf ein doppisch orientiertes Neues Kommunales<br />

Finanzmanagement umzustellen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> hat seit dem 01.01.2007 die kaufmännische, doppelte Buchführung im Rahmen des<br />

"Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF)" eingeführt. Dafür waren in den Fachbereichen<br />

dezentrale Rechnungsstellen eingerichtet, in denen alle Geschäftsvorfälle vorkontiert wurden. Die<br />

Freigabe der Buchungen erfolgte in der zentral bei den Finanzdiensten eingerichteten<br />

Geschäftsbuchführung. Seit 1.1.2010 werden nach Abschluss der externen Organisationsuntersuchung<br />

diese Geschäftsvorgänge zentral bei der Abteilung Finanzwirtschaft abgewickelt. Außerdem wird auch<br />

die Anlagenbuchhaltung zentral bei den Finanzdiensten durchgeführt.<br />

Die Buchführung erfolgt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Durch<br />

die verbindliche Anwendung der kaufmännischen GoB auf die Buchführung der Kommunen bedürfen<br />

Abweichungen von den GoB aufgrund kommunaler Besonderheiten einer expliziten Regelung in der<br />

GemHVO NRW. Abweichungen von den kaufmännischen GoB ergeben sich aus den folgenden Punkten:<br />

- der aus dem Demokratieprinzip abgeleiteten erhöhten Anforderung an die Verständlichkeit und<br />

Öffentlichkeit des kommunalen Rechnungswesens<br />

- der Aufnahme der Ordnungsmäßigkeits- und Rechtmäßigkeitskontrolle als Grundsatz der<br />

Rechenschaftspflicht und<br />

- der systematischen Berücksichtigung der Interessen nachfolgender Generationen als Teilaspekt der<br />

Kapitalerhaltung sowie<br />

- der Dokumentation der intergenerativen Gerechtigkeit.<br />

Maßnahmen zur Zielerreichung:<br />

Mit der Umstellung des Rechnungswesens auf die doppische Buchführung ist auch ein Wechsel<br />

hinsichtlich der politischen Willensbildung verbunden. Die sog. outputorientierte Steuerung erfordert<br />

Zielvorgaben, Kontrakte und umfangreiche Produktinformationen. Mit dem Produkthaushalt <strong>2011</strong>/<strong>2012</strong><br />

sollen diese Rahmenbedingungen weiter abgestimmt und verfeinert werden.<br />

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