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1489. Luenen_Plan_2011-2012_Hauptband.pdf - Stadt Lünen

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<strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong><br />

Produktinformation<br />

Produkt 5105<br />

Brandschutz<br />

Produktbeschreibung<br />

Maßnahmen und Tätigkeiten des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes<br />

Auftragsgrundlage<br />

FSHG und dazu ergangene Rechtsvorschriften, BrandschauVO, BauONW, BauprüfVO,<br />

Sonderbauvorschriften, UVV, Prüfvorschriften sowie technische Normen<br />

Ziele<br />

Allgemein:<br />

Sicherstellung rechtzeitiger und ausreichender Maßnahmen zur Gefahrenabwehr auf der Grundlage des<br />

Brandschutzbedarfsplanes<br />

Verhinderung bzw. Minderung von Brandgefahren<br />

Konkret für den <strong>Plan</strong>ungszeitraum / mittelfristig:<br />

1. Einhaltung der gesetzlichen Prüfungsintervalle bei den Brandschauen, d. h. Überprüfung von 20%<br />

aller brandschaupflichtigen Objekte pro Jahr<br />

2. Neubau der Hauptfeuerwache, und damit<br />

- Steigerung des Erreichungsgrades für das Schutzziel 1 auf ca. 70 %<br />

- Beibehaltung des Erreichungsgrades für das Schutzziel 2 von 100 %<br />

3. Steigerung der Zahl der ehrenamtlich aktiven Feuerwehrkräfte<br />

4. Steigerung der Zahl der Mitglieder Jugendfeuerwehr<br />

Erläuterungen<br />

Allgemein:<br />

Unter dem Produkt Brandschutz sind die beiden wesentlichen Tätigkeitsfelder der Feuerwehr<br />

Gefahrenvorbeugung und Gefahrenabwehr zusammengefasst.<br />

In Bezug auf die Gefahrenvorbeugung verpflichtet der § 1 FSHG die Gemeinden, Maßnahmen zur<br />

Verhütung von Bränden zu treffen. Sie haben eine den örtlichen Verhältnissen angemessene<br />

Löschwasserversorgung sicherzustellen. Darüber hinaus ist die Feuerwehr <strong>Lünen</strong> gemäß § 5 FSHG<br />

verpflichtet, nach Maßgabe baurechtlicher Vorschriften Belange des Brandschutzes wahrzunehmen. Die<br />

Feuerwehr <strong>Lünen</strong> ist von daher in ihrer Eigenschaft als Brandschutzdienststelle in die Baugenehmigungs-<br />

und <strong>Plan</strong>ungsverfahren eingebunden und wirkt im Rahmen fachlicher Stellungnahmen an diesen<br />

Verfahren mit. Ergänzend werden auf Antrag Beratungsleistungen angeboten sowie gutachterliche<br />

Stellungnahmen, Brandschutzgutachten oder Brandschutzkonzepte erstellt.<br />

In Gebäuden und Einrichtungen bestimmter Art ist eine Brandschau durchzuführen. Die Brandschau dient<br />

der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Anordnung von<br />

Maßnahmen, um diese Mängel und Gefahrenquellen zu beseitigen. Zur Feststellung der<br />

Mängelbeseitigung wird eine Nachschau durchgeführt. Die Gebäude und Einrichtungen werden in<br />

Brandschauobjektlisten erfasst und müssen je nach Gefährdungsgrad in Zeitabständen von längstens 5<br />

Jahren überprüft werden. Für Objekte, die speziellen Sonderbauvorschriften unterliegen, gelten kürzere<br />

Überprüfungsfristen. Die geforderten Überprüfungsintervalle konnten bisher nicht eingehalten werden.<br />

Der jährliche Zielerreichungsgrad lag anstelle der notwendigen 20 % bei maximal 10 % der<br />

brandschaupflichtigen Objekte.<br />

Zum Aufgabenspektrum des vorbeugenden Brandschutzes gehören weiterhin die Durchführung von<br />

Brandsicherheitswachdiensten, die Brandschutzerziehung/-aufklärung, brandschutztechnische<br />

Unterweisungen sowie die Information der Öffentlichkeit.<br />

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