1489. Luenen_Plan_2011-2012_Hauptband.pdf - Stadt Lünen
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<strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong><br />
Produktinformation<br />
Produkt 5105<br />
Brandschutz<br />
Produktbeschreibung<br />
Maßnahmen und Tätigkeiten des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes<br />
Auftragsgrundlage<br />
FSHG und dazu ergangene Rechtsvorschriften, BrandschauVO, BauONW, BauprüfVO,<br />
Sonderbauvorschriften, UVV, Prüfvorschriften sowie technische Normen<br />
Ziele<br />
Allgemein:<br />
Sicherstellung rechtzeitiger und ausreichender Maßnahmen zur Gefahrenabwehr auf der Grundlage des<br />
Brandschutzbedarfsplanes<br />
Verhinderung bzw. Minderung von Brandgefahren<br />
Konkret für den <strong>Plan</strong>ungszeitraum / mittelfristig:<br />
1. Einhaltung der gesetzlichen Prüfungsintervalle bei den Brandschauen, d. h. Überprüfung von 20%<br />
aller brandschaupflichtigen Objekte pro Jahr<br />
2. Neubau der Hauptfeuerwache, und damit<br />
- Steigerung des Erreichungsgrades für das Schutzziel 1 auf ca. 70 %<br />
- Beibehaltung des Erreichungsgrades für das Schutzziel 2 von 100 %<br />
3. Steigerung der Zahl der ehrenamtlich aktiven Feuerwehrkräfte<br />
4. Steigerung der Zahl der Mitglieder Jugendfeuerwehr<br />
Erläuterungen<br />
Allgemein:<br />
Unter dem Produkt Brandschutz sind die beiden wesentlichen Tätigkeitsfelder der Feuerwehr<br />
Gefahrenvorbeugung und Gefahrenabwehr zusammengefasst.<br />
In Bezug auf die Gefahrenvorbeugung verpflichtet der § 1 FSHG die Gemeinden, Maßnahmen zur<br />
Verhütung von Bränden zu treffen. Sie haben eine den örtlichen Verhältnissen angemessene<br />
Löschwasserversorgung sicherzustellen. Darüber hinaus ist die Feuerwehr <strong>Lünen</strong> gemäß § 5 FSHG<br />
verpflichtet, nach Maßgabe baurechtlicher Vorschriften Belange des Brandschutzes wahrzunehmen. Die<br />
Feuerwehr <strong>Lünen</strong> ist von daher in ihrer Eigenschaft als Brandschutzdienststelle in die Baugenehmigungs-<br />
und <strong>Plan</strong>ungsverfahren eingebunden und wirkt im Rahmen fachlicher Stellungnahmen an diesen<br />
Verfahren mit. Ergänzend werden auf Antrag Beratungsleistungen angeboten sowie gutachterliche<br />
Stellungnahmen, Brandschutzgutachten oder Brandschutzkonzepte erstellt.<br />
In Gebäuden und Einrichtungen bestimmter Art ist eine Brandschau durchzuführen. Die Brandschau dient<br />
der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Anordnung von<br />
Maßnahmen, um diese Mängel und Gefahrenquellen zu beseitigen. Zur Feststellung der<br />
Mängelbeseitigung wird eine Nachschau durchgeführt. Die Gebäude und Einrichtungen werden in<br />
Brandschauobjektlisten erfasst und müssen je nach Gefährdungsgrad in Zeitabständen von längstens 5<br />
Jahren überprüft werden. Für Objekte, die speziellen Sonderbauvorschriften unterliegen, gelten kürzere<br />
Überprüfungsfristen. Die geforderten Überprüfungsintervalle konnten bisher nicht eingehalten werden.<br />
Der jährliche Zielerreichungsgrad lag anstelle der notwendigen 20 % bei maximal 10 % der<br />
brandschaupflichtigen Objekte.<br />
Zum Aufgabenspektrum des vorbeugenden Brandschutzes gehören weiterhin die Durchführung von<br />
Brandsicherheitswachdiensten, die Brandschutzerziehung/-aufklärung, brandschutztechnische<br />
Unterweisungen sowie die Information der Öffentlichkeit.<br />
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