1489. Luenen_Plan_2011-2012_Hauptband.pdf - Stadt Lünen
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<strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong><br />
Produktinformation<br />
Die Gefahrenabwehr umfasst Maßnahmen der Brandbekämpfung und/oder der technischen Hilfeleistung.<br />
Die Gemeinden sind entsprechend § 1 FSHG verpflichtet, den örtlichen Verhältnissen entsprechend<br />
leistungsfähige Feuerwehren vorzuhalten. Die gesetzlichen Anforderungen werden auf örtlicher Ebene in<br />
Form eines Brandschutzbedarfsplanes konkretisiert. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hält die <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong><br />
eine Freiwillige Feuerwehr mit 7 freiwilligen Löschzügen sowie eine ständig durch hauptamtliche Kräfte<br />
besetzte Feuerwache vor.<br />
Für die ständige Besetzung der hauptamtlichen Wache werden z.Zt. 55 hauptamtliche Feuerwehrkräfte<br />
vorgehalten. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie den verbleibenden Werktagen in der Zeit von<br />
19.00 Uhr bis 07.00 Uhr, werden drei Funktionen der hauptamtlichen Wachbesatzung durch freiwillige<br />
Kräfte ersetzt. Im Tagesdienst sind vier hauptamtliche Feuerwehrkräfte sowie zwei Verwaltungskräfte<br />
tätig. Zur Nachwuchsförderung wurde im Jahr 2005 eine Jugendfeuerwehr gegründet.<br />
Gemäß § 22 FSHG haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne<br />
(BSP) und Pläne für den Einsatz der Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. Der BSP wurde erstmalig<br />
im Jahr 2004 aufgestellt und vom Rat beschlossen. Er definiert Schutzziele und Standards für die<br />
Zielerreichung in personeller und materieller Hinsicht. Der BSP legt folgende vorrangigen Ziele fest:<br />
- Innerhalb der Hilfsfrist von 8 Minuten sollen bei einem Wohnungsbrand mit Menschenrettung<br />
80% der Fälle innerhalb des bebauten <strong>Stadt</strong>gebietes mit 10 Funktionen erreichbar sein. Ein<br />
Erreichungsgrad von 90% ist anzustreben (Schutzziel 1).<br />
- Innerhalb einer Hilfsfrist von 13 Minuten nach der Alarmierung stehen in 80% der Fälle 6 weitere<br />
Einsatzkräfte an der Einsatzstelle zur Verfügung. Ein Erreichungsgrad von 90% ist anzustreben<br />
(Schutzziel 2).<br />
- Gleichzeitig soll die Anzahl der aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr auf mindestens 275<br />
gesteigert werden.<br />
Nach gutachterlicher Feststellung können vom jetzigen Standort der Hauptfeuerwache lediglich<br />
ca. 60% der Fläche mit 66% der Bevölkerung des <strong>Stadt</strong>gebietes innerhalb der Hilfsfrist erreicht werden.<br />
Durch die Änderung der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr vom 01.09.2006, reduziert sich die<br />
wöchentliche Arbeitszeit der Feuerwehrbeamten im Schichtdienst von 54 auf 48 Wochenstunden. Eine<br />
Übergangsregelung ermöglichte über ein sogenanntes ”Opting-Out-Modell” die zeitlich befristete<br />
Beibehaltung der 54 Stunden Woche. Der sich ergebende zusätzliche Personalbedarf wurde<br />
zwischenzeitlich im Stellenplan berücksichtigt, die entsprechenden Mitarbeiter eingestellt und<br />
ausgebildet. Seit dem 01.04.2010 wird die Wochenarbeitszeit von 48 Stunden praktiziert.<br />
Das im Rahmen der Haushaltskonsolidierung im Jahr 2006 mit externer Unterstützung erstellte<br />
Fachkonzept Feuerwehr wurde bisher nicht vom Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> verabschiedet. Im Rahmen der HSK-<br />
Maßnahmen für den Haushalt 2010 wird das Fachkonzept wieder aufgegriffen.<br />
Hinsichtlich der Ausstattung der Feuerwehr mit Fahrzeugen und Gerätschaften haben Untersuchungen<br />
eine tendenzielle Überalterung ergeben. Zur Auflösung dieses Investitionsstaus wurden in den Jahren<br />
2008/2009 erhebliche mehr Finanzmittel als in den Vorjahren bereitgestellt. Gleiche Anstrengungen<br />
wären jedoch auch in den Jahren 2010 und folgende erforderlich. Die aktuellen Haushaltszwänge lassen<br />
dies jedoch nicht zu, so dass sich die Tendenz zur Überalterung im Finanzplanungszeitraum wieder<br />
deutlich negativ entwickeln wird. Der Zeitplan für die Einführung des bundesweiten Digitalfunks hat sich<br />
weiter nach hinten verschoben. In 2010 wird die digitale Alarmierung im Kreis Unna umgesetzt. Der<br />
Digitalfunk - mit einer kalkulierten Finanzbelastung für den Haushalt der <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> in Höhe von<br />
250.000 € kann voraussichtlich frühestens <strong>2012</strong> etabliert werden. Aufgrund sicherheitstechnischer und<br />
funktionaler Defizite bei den Gerätehäusern, insbesondere im Hinblick auf das Gerätehaus Wethmar,<br />
besteht ebenfalls Investitionsbedarf, der im Wirtschaftsplan ZGL zu berücksichtigen ist.<br />
Maßnahmen zur Zielerreichung:<br />
Zu 1.: Wie im Fachkonzept Feuerwehr dargestellt - und auch durch die gutachterliche Untersuchung der<br />
Fa. Forplan bestätigt - ist die personelle Ausstattung der Feuerwehr im Bereich des vorbeugenden<br />
Brandschutzes (Durchführung von Brand- und Nachschauen) nicht ausreichend. Aus diesem Grund<br />
wurde bei der Feuerwehr die Stelle des Brandschutzbeauftragten (bisher mit 0,5 Stellenanteilen bei<br />
der Abt. 4.3 Bauordnung angesiedelt) neu als volle Stelle eingerichtet, um dieses Defizit<br />
auszugleichen. Die Stellenbesetzung ist zwischenzeitlich erfolgt. Nach Abschluss der Aus- und<br />
Fortbildung des Mitarbeiters, ist dieser seit April 2010 in seinem Aufgabenbereich tätig.<br />
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