29.04.2013 Aufrufe

1489. Luenen_Plan_2011-2012_Hauptband.pdf - Stadt Lünen

1489. Luenen_Plan_2011-2012_Hauptband.pdf - Stadt Lünen

1489. Luenen_Plan_2011-2012_Hauptband.pdf - Stadt Lünen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong><br />

Produktinformation<br />

Die Gefahrenabwehr umfasst Maßnahmen der Brandbekämpfung und/oder der technischen Hilfeleistung.<br />

Die Gemeinden sind entsprechend § 1 FSHG verpflichtet, den örtlichen Verhältnissen entsprechend<br />

leistungsfähige Feuerwehren vorzuhalten. Die gesetzlichen Anforderungen werden auf örtlicher Ebene in<br />

Form eines Brandschutzbedarfsplanes konkretisiert. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hält die <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong><br />

eine Freiwillige Feuerwehr mit 7 freiwilligen Löschzügen sowie eine ständig durch hauptamtliche Kräfte<br />

besetzte Feuerwache vor.<br />

Für die ständige Besetzung der hauptamtlichen Wache werden z.Zt. 55 hauptamtliche Feuerwehrkräfte<br />

vorgehalten. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie den verbleibenden Werktagen in der Zeit von<br />

19.00 Uhr bis 07.00 Uhr, werden drei Funktionen der hauptamtlichen Wachbesatzung durch freiwillige<br />

Kräfte ersetzt. Im Tagesdienst sind vier hauptamtliche Feuerwehrkräfte sowie zwei Verwaltungskräfte<br />

tätig. Zur Nachwuchsförderung wurde im Jahr 2005 eine Jugendfeuerwehr gegründet.<br />

Gemäß § 22 FSHG haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne<br />

(BSP) und Pläne für den Einsatz der Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. Der BSP wurde erstmalig<br />

im Jahr 2004 aufgestellt und vom Rat beschlossen. Er definiert Schutzziele und Standards für die<br />

Zielerreichung in personeller und materieller Hinsicht. Der BSP legt folgende vorrangigen Ziele fest:<br />

- Innerhalb der Hilfsfrist von 8 Minuten sollen bei einem Wohnungsbrand mit Menschenrettung<br />

80% der Fälle innerhalb des bebauten <strong>Stadt</strong>gebietes mit 10 Funktionen erreichbar sein. Ein<br />

Erreichungsgrad von 90% ist anzustreben (Schutzziel 1).<br />

- Innerhalb einer Hilfsfrist von 13 Minuten nach der Alarmierung stehen in 80% der Fälle 6 weitere<br />

Einsatzkräfte an der Einsatzstelle zur Verfügung. Ein Erreichungsgrad von 90% ist anzustreben<br />

(Schutzziel 2).<br />

- Gleichzeitig soll die Anzahl der aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr auf mindestens 275<br />

gesteigert werden.<br />

Nach gutachterlicher Feststellung können vom jetzigen Standort der Hauptfeuerwache lediglich<br />

ca. 60% der Fläche mit 66% der Bevölkerung des <strong>Stadt</strong>gebietes innerhalb der Hilfsfrist erreicht werden.<br />

Durch die Änderung der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr vom 01.09.2006, reduziert sich die<br />

wöchentliche Arbeitszeit der Feuerwehrbeamten im Schichtdienst von 54 auf 48 Wochenstunden. Eine<br />

Übergangsregelung ermöglichte über ein sogenanntes ”Opting-Out-Modell” die zeitlich befristete<br />

Beibehaltung der 54 Stunden Woche. Der sich ergebende zusätzliche Personalbedarf wurde<br />

zwischenzeitlich im Stellenplan berücksichtigt, die entsprechenden Mitarbeiter eingestellt und<br />

ausgebildet. Seit dem 01.04.2010 wird die Wochenarbeitszeit von 48 Stunden praktiziert.<br />

Das im Rahmen der Haushaltskonsolidierung im Jahr 2006 mit externer Unterstützung erstellte<br />

Fachkonzept Feuerwehr wurde bisher nicht vom Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> verabschiedet. Im Rahmen der HSK-<br />

Maßnahmen für den Haushalt 2010 wird das Fachkonzept wieder aufgegriffen.<br />

Hinsichtlich der Ausstattung der Feuerwehr mit Fahrzeugen und Gerätschaften haben Untersuchungen<br />

eine tendenzielle Überalterung ergeben. Zur Auflösung dieses Investitionsstaus wurden in den Jahren<br />

2008/2009 erhebliche mehr Finanzmittel als in den Vorjahren bereitgestellt. Gleiche Anstrengungen<br />

wären jedoch auch in den Jahren 2010 und folgende erforderlich. Die aktuellen Haushaltszwänge lassen<br />

dies jedoch nicht zu, so dass sich die Tendenz zur Überalterung im Finanzplanungszeitraum wieder<br />

deutlich negativ entwickeln wird. Der Zeitplan für die Einführung des bundesweiten Digitalfunks hat sich<br />

weiter nach hinten verschoben. In 2010 wird die digitale Alarmierung im Kreis Unna umgesetzt. Der<br />

Digitalfunk - mit einer kalkulierten Finanzbelastung für den Haushalt der <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong> in Höhe von<br />

250.000 € kann voraussichtlich frühestens <strong>2012</strong> etabliert werden. Aufgrund sicherheitstechnischer und<br />

funktionaler Defizite bei den Gerätehäusern, insbesondere im Hinblick auf das Gerätehaus Wethmar,<br />

besteht ebenfalls Investitionsbedarf, der im Wirtschaftsplan ZGL zu berücksichtigen ist.<br />

Maßnahmen zur Zielerreichung:<br />

Zu 1.: Wie im Fachkonzept Feuerwehr dargestellt - und auch durch die gutachterliche Untersuchung der<br />

Fa. Forplan bestätigt - ist die personelle Ausstattung der Feuerwehr im Bereich des vorbeugenden<br />

Brandschutzes (Durchführung von Brand- und Nachschauen) nicht ausreichend. Aus diesem Grund<br />

wurde bei der Feuerwehr die Stelle des Brandschutzbeauftragten (bisher mit 0,5 Stellenanteilen bei<br />

der Abt. 4.3 Bauordnung angesiedelt) neu als volle Stelle eingerichtet, um dieses Defizit<br />

auszugleichen. Die Stellenbesetzung ist zwischenzeitlich erfolgt. Nach Abschluss der Aus- und<br />

Fortbildung des Mitarbeiters, ist dieser seit April 2010 in seinem Aufgabenbereich tätig.<br />

91

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!