1489. Luenen_Plan_2011-2012_Hauptband.pdf - Stadt Lünen
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zinssichernde Derivate die jährliche Zinsbelastung nur geringfügig steigen. Dies setzt<br />
allerdings voraus, dass das Haushaltssicherungskonzept zeitnah umgesetzt wird.<br />
Kreisumlage<br />
Die Entwicklung der Kreisumlage beruht auf 3 wesentlichen Komponenten:<br />
• Bedingt durch die gestiegene Steuerkraft und die verbesserten Schlüsselzuweisungen<br />
der Kommunen erhöhen sich die Umlagegrundlagen für den Kreishaushalt <strong>2011</strong><br />
(positiver Mitnahmeeffekt).<br />
• Das im Kreis Unna unvergleichbar hohe Sozialbudget (Hilfe zur Pflege, Einglie<br />
derungshilfe, SGB II und XII u. Ä.) von bisher 128 Mio. € konnte im Nachtragshaushalt<br />
des Kreises leicht reduziert werden. Aufgrund der positiven Entwicklung am<br />
Arbeitsmarkt ist deshalb im SGB IIBereich mit einer leichten Haushaltsentlastung zu<br />
rechnen. Dies gilt nach derzeitiger Einschätzung nicht für die übrigen Hilfearten.<br />
• Die Neuberechnung der Ausgleichsansprüche nach dem Wohngeldentlastungsgesetz<br />
und die auch im Kreishaushalt spürbaren Verbesserungen bei den Schlüsselzuweisungen<br />
wirken sich haushaltsentlastend auf die Kreisumlage aus.<br />
Im <strong>Plan</strong>jahr <strong>2011</strong> ist deshalb mit einer weiteren Senkung des Kreisumlagehebesatzes zu<br />
rechnen (Hebesatz 2010: 50,964 %Punkte; Nachtrag 2010: 49,964 %Punkte).<br />
Hilfe zur Erziehung<br />
Die finanziellen Belastungen der gesamten Hilfen zur Erziehung (einschl. Vollzeitpflege und<br />
ambulanter Hilfen) sind von rd. 6 Mio. € im Jahre 2009 auf über 10 Mio. € im Haushaltsjahr<br />
2010 gestiegen. Auch in den <strong>Plan</strong>jahren <strong>2011</strong> und <strong>2012</strong> ist mit einem weiteren Anstieg der<br />
Hilfelasten zu rechnen. Allerdings sind ab <strong>2011</strong> erste Entlastungen aus der HSKMaßnahme<br />
zu erwarten.<br />
Kindertagesstätten<br />
Die Kosten der Tagesbetreuung von Kindern innerhalb und außerhalb von Einrichtungen<br />
steigen gegenüber dem Vorjahr bedingt durch die Ausweitung der OGATA und U3<br />
Betreuung erneut um rd. 1,0 Mio. € an. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts sind für die<br />
Mehrbelastungen aus der gesetzlich geforderten U 3–Bedarfsdeckung entsprechende<br />
Kompensationsleistungen des Bundes bzw. des Landes zu erwarten.<br />
Abschreibungen<br />
Die gewöhnlichen Belastungen aus Abschreibungen für Abnutzung (ohne Sondereffekte)<br />
belaufen sich auf rund 6,0 Mio. € p.a., während die Auflösung der Sonderposten zu Erträgen<br />
in Höhe von ca. 3,3 Mio. € jährlich führt.<br />
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