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Wie plural ist normal? - Landesjugendring NRW e.V.

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Bei den MitarbeiterInnen aus den Jugendverbänden soll für eine interkulturelle Öffnung<br />

ihrer Angebote geworben werden und sie sollen mit Fortbildungsangeboten für diese<br />

neuen Herausforderungen qualifiziert werden.<br />

Die Partizipation von MigrantenvertreterInnen an politischen Prozessen und an den Strukturen<br />

der Kinder- und Jugendarbeit soll verbessert werden.<br />

3. Umsetzung des Projektes „Ö“ in Bochum<br />

Als Auftaktveranstaltung für das Projekt „Ö“ haben das Jugendamt und der Kinder- und<br />

Jugendring, VertreterInnen von Migrantenorganisationen zu einer Veranstaltung am<br />

12.12.2007 ins Rathaus eingeladen. An dieser Auftaktveranstaltung haben VertreterInnen<br />

von 12 Migrantenorganisationen teilgenommen. Zum Abschluss der Auftaktveranstaltung<br />

für das Projekt „Ö“ <strong>ist</strong> ein Arbeitskreis mit VertreterInnen der Migrantenorganisationen,<br />

VertreterInnen des Jugendamtes und VertreterInnen des Jugendrings gegründet<br />

worden, der eine Mitgliedschaft der Migrantenorganisationen im Jugendring oder eine<br />

Kooperation zwischen den Migrantenorganisationen und dem Jugendring in verschiedenen<br />

Arbeitsbereichen vorbereiten soll.<br />

Im Arbeitskreis für Migrantenorganisationen arbeiten zurzeit ca. 20 Initiativen mit.<br />

Nicht alle Initiativen werden die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im Kinder- und<br />

Jugendring erfüllen können und mit diesen Initiativen <strong>ist</strong> - alternativ zur Mitgliedschaft im<br />

Jugendring - eine intensive Kooperation in der praktischen Arbeit vereinbart worden. Die<br />

Kooperation besteht aus der Schaffung eines Netzwerkes, der Beratung bei jugendpolitischen<br />

und pädagogischen Fragestellungen, der Unterstützung bei der Beschaffung von<br />

geeigneten Räumlichkeiten und bei der Durchführung von gemeinsamen Veranstaltungen<br />

wie dem „YOUTH OPEN“.<br />

Nach der Satzung des Kinder- und Jugendrings Bochum e.V. können diejenigen Jugendverbände<br />

und -initiativen Mitglied im Jugendring werden:<br />

• die, das Grundgesetz anerkennen<br />

• die, die Durchführung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit nachweisen<br />

• bei denen in der Satzung geregelt <strong>ist</strong>, dass die Kinder- und JugendvertreterInnen eigenständig<br />

arbeiten können<br />

• die mindestens 15 Mitglieder im Alter zwischen 6 und 27 Jahren haben<br />

• und die nach § 75 KJHG als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sind<br />

Für einige Migrantenorganisationen sind die notwendige Eigenständigkeit der Kinder-<br />

und Jugendstrukturen und die Anerkennung nach § 75 KJHG hohe Hürden, die zumindest<br />

nicht kurzfr<strong>ist</strong>ig überwunden werden können.<br />

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