Wie plural ist normal? - Landesjugendring NRW e.V.
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Bei den MitarbeiterInnen aus den Jugendverbänden soll für eine interkulturelle Öffnung<br />
ihrer Angebote geworben werden und sie sollen mit Fortbildungsangeboten für diese<br />
neuen Herausforderungen qualifiziert werden.<br />
Die Partizipation von MigrantenvertreterInnen an politischen Prozessen und an den Strukturen<br />
der Kinder- und Jugendarbeit soll verbessert werden.<br />
3. Umsetzung des Projektes „Ö“ in Bochum<br />
Als Auftaktveranstaltung für das Projekt „Ö“ haben das Jugendamt und der Kinder- und<br />
Jugendring, VertreterInnen von Migrantenorganisationen zu einer Veranstaltung am<br />
12.12.2007 ins Rathaus eingeladen. An dieser Auftaktveranstaltung haben VertreterInnen<br />
von 12 Migrantenorganisationen teilgenommen. Zum Abschluss der Auftaktveranstaltung<br />
für das Projekt „Ö“ <strong>ist</strong> ein Arbeitskreis mit VertreterInnen der Migrantenorganisationen,<br />
VertreterInnen des Jugendamtes und VertreterInnen des Jugendrings gegründet<br />
worden, der eine Mitgliedschaft der Migrantenorganisationen im Jugendring oder eine<br />
Kooperation zwischen den Migrantenorganisationen und dem Jugendring in verschiedenen<br />
Arbeitsbereichen vorbereiten soll.<br />
Im Arbeitskreis für Migrantenorganisationen arbeiten zurzeit ca. 20 Initiativen mit.<br />
Nicht alle Initiativen werden die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im Kinder- und<br />
Jugendring erfüllen können und mit diesen Initiativen <strong>ist</strong> - alternativ zur Mitgliedschaft im<br />
Jugendring - eine intensive Kooperation in der praktischen Arbeit vereinbart worden. Die<br />
Kooperation besteht aus der Schaffung eines Netzwerkes, der Beratung bei jugendpolitischen<br />
und pädagogischen Fragestellungen, der Unterstützung bei der Beschaffung von<br />
geeigneten Räumlichkeiten und bei der Durchführung von gemeinsamen Veranstaltungen<br />
wie dem „YOUTH OPEN“.<br />
Nach der Satzung des Kinder- und Jugendrings Bochum e.V. können diejenigen Jugendverbände<br />
und -initiativen Mitglied im Jugendring werden:<br />
• die, das Grundgesetz anerkennen<br />
• die, die Durchführung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit nachweisen<br />
• bei denen in der Satzung geregelt <strong>ist</strong>, dass die Kinder- und JugendvertreterInnen eigenständig<br />
arbeiten können<br />
• die mindestens 15 Mitglieder im Alter zwischen 6 und 27 Jahren haben<br />
• und die nach § 75 KJHG als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sind<br />
Für einige Migrantenorganisationen sind die notwendige Eigenständigkeit der Kinder-<br />
und Jugendstrukturen und die Anerkennung nach § 75 KJHG hohe Hürden, die zumindest<br />
nicht kurzfr<strong>ist</strong>ig überwunden werden können.<br />
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