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Wie plural ist normal? - Landesjugendring NRW e.V.

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Organisationen, Vereine, Verbände, die eine Anerkennung anstreben, müssen folgende<br />

Unterlagen einreichen:<br />

• Ausführliche schriftliche Schilderung des Gruppen- oder sonstigen Angebotes<br />

• Gruppenstruktur (z. B. Jugendmannschaft des Sportvereins, religiöse oder kulturelle<br />

Jugendgruppe )<br />

• Anzahl, Alter und Geschlecht der Kinder und Jugendlichen<br />

• bisher schon vorhandene Erfahrungen, Projekte, Aktivitäten (Aufl<strong>ist</strong>ung mit Erläuterungen)<br />

• Zeitraum der bisherigen Aktivitäten im Bereich der Jugendhilfe / der Jugendarbeit<br />

(<strong>ist</strong> z.B. die 3-Jahres-Fr<strong>ist</strong> erfüllt? – In der Regel müssen Vereine / Verbände nachweisen,<br />

dass sie 3 Jahre Kinder- und Jugendarbeit durchführen )<br />

• Ziele der Arbeit (nicht nur an einem z.B. religiösen oder sportlichen Ziel ausgerichtet,<br />

sondern Förderung von Kindern und Jugendlichen in ihren sozialen, gesellschaftlichen,<br />

kommunikativen, sozialisations- und integrationsrelevanten Bezügen)<br />

• Gewähr für eine Arbeit im Sinne des Grundgesetzes bzw. der freiheitlich demokratischen<br />

Grundordnung<br />

• in der Regel: Auszug aus dem Vereinsreg<strong>ist</strong>er (bei eingetragenen Vereinen, ansonsten<br />

muss der Eintrag beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden)<br />

• Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts (kann beim<br />

Finanzamt beantragt werden)<br />

• nur in begründeten Ausnahmefällen: Klärung der Liquiditätsfrage<br />

Im Bedarfsfall erfolgen zusätzlich eine Anerkennungsberatung im Jugendamtsbüro sowie<br />

ein persönlicher Besuch des Antragstellers vor Ort in den „Vereinsräumlichkeiten“. Im<br />

weiteren Verlauf des Anerkennungsverfahrens erstellt das Jugendamt (hier die Jugendamtsverwaltung)<br />

eine Vorlage für den JHA mit Beschlussvorschlag. Bei einer erfolgreichen<br />

Anerkennung erstellt und übermittelt das Jugendamt den Anerkennungsbescheid.<br />

Vorgehen bei fehlenden satzungsstrukturierten Mitwirkungsrechten<br />

von Kindern und Jugendlichen bei Antragstellung<br />

Was <strong>ist</strong> zu tun, wenn ein Jugendverband / eine Jugendgruppe bei Antragstellung noch<br />

nicht über satzungsstrukturierte Mitwirkungsrechte für die Kinder und Jugendlichen des<br />

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