Wie plural ist normal? - Landesjugendring NRW e.V.
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Organisationen, Vereine, Verbände, die eine Anerkennung anstreben, müssen folgende<br />
Unterlagen einreichen:<br />
• Ausführliche schriftliche Schilderung des Gruppen- oder sonstigen Angebotes<br />
• Gruppenstruktur (z. B. Jugendmannschaft des Sportvereins, religiöse oder kulturelle<br />
Jugendgruppe )<br />
• Anzahl, Alter und Geschlecht der Kinder und Jugendlichen<br />
• bisher schon vorhandene Erfahrungen, Projekte, Aktivitäten (Aufl<strong>ist</strong>ung mit Erläuterungen)<br />
• Zeitraum der bisherigen Aktivitäten im Bereich der Jugendhilfe / der Jugendarbeit<br />
(<strong>ist</strong> z.B. die 3-Jahres-Fr<strong>ist</strong> erfüllt? – In der Regel müssen Vereine / Verbände nachweisen,<br />
dass sie 3 Jahre Kinder- und Jugendarbeit durchführen )<br />
• Ziele der Arbeit (nicht nur an einem z.B. religiösen oder sportlichen Ziel ausgerichtet,<br />
sondern Förderung von Kindern und Jugendlichen in ihren sozialen, gesellschaftlichen,<br />
kommunikativen, sozialisations- und integrationsrelevanten Bezügen)<br />
• Gewähr für eine Arbeit im Sinne des Grundgesetzes bzw. der freiheitlich demokratischen<br />
Grundordnung<br />
• in der Regel: Auszug aus dem Vereinsreg<strong>ist</strong>er (bei eingetragenen Vereinen, ansonsten<br />
muss der Eintrag beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden)<br />
• Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts (kann beim<br />
Finanzamt beantragt werden)<br />
• nur in begründeten Ausnahmefällen: Klärung der Liquiditätsfrage<br />
Im Bedarfsfall erfolgen zusätzlich eine Anerkennungsberatung im Jugendamtsbüro sowie<br />
ein persönlicher Besuch des Antragstellers vor Ort in den „Vereinsräumlichkeiten“. Im<br />
weiteren Verlauf des Anerkennungsverfahrens erstellt das Jugendamt (hier die Jugendamtsverwaltung)<br />
eine Vorlage für den JHA mit Beschlussvorschlag. Bei einer erfolgreichen<br />
Anerkennung erstellt und übermittelt das Jugendamt den Anerkennungsbescheid.<br />
Vorgehen bei fehlenden satzungsstrukturierten Mitwirkungsrechten<br />
von Kindern und Jugendlichen bei Antragstellung<br />
Was <strong>ist</strong> zu tun, wenn ein Jugendverband / eine Jugendgruppe bei Antragstellung noch<br />
nicht über satzungsstrukturierte Mitwirkungsrechte für die Kinder und Jugendlichen des<br />
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