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Wie plural ist normal? - Landesjugendring NRW e.V.

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In den Grundsätzen für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach<br />

§75 SGB VIII der Arbeitsgemeinschaft, der der obersten Landesjugendbehörden vom<br />

14.04.1994, <strong>ist</strong> daher folgendes festgelegt: „Deshalb <strong>ist</strong> es notwendig im Anerkennungsbescheid<br />

eine Feststellung darüber zu treffen, ob es sich bei dem Träger um einen Jugendverband<br />

oder einer Jugendgruppe handelt.“<br />

Praktische Folgen einer Anerkennung als „Sonstiger Träger der freien Jugendhilfe“ bzw. als<br />

„Jugendverband / Jugendgruppe“ in Siegen sieht folgendermaßen aus:<br />

• Jugendverbände / Jugendgruppen werden finanziell entsprechend der „Richtlinien zur<br />

Förderung der Verbandsjugendarbeit“ gefördert – „Sonstige“ werden aus anderen Ressorts<br />

gefördert.<br />

• Jugendverbände können (Voll-) Mitglied im Stadtjugendring Siegen e.V., der Arbeitsgemeinschaft<br />

und Interessenvertretung der verbandlichen Jugendarbeit werden, der<br />

die Jugendarbeit im politischen Raum (JHA) vertritt.<br />

• In Siegen wurde dem Stadtjugendring die Aufgabe der finanziellen Förderung der Jugendarbeit<br />

durch die Stadt Siegen übertragen.<br />

Unterschiede zwischen Jugendverbänden und „Sonstigen Trägern“ der freien<br />

Jugendhilfe<br />

Wesentliche Unterschiede zwischen Jugendverbänden und sonstigen Trägern der freien<br />

Jugendhilfe liegen in der Mitwirkung, Partizipation und Mitgestaltung von Kindern<br />

und Jugendlichen an den sie betreffenden Entscheidungen einer Organisation / eines<br />

Vereines.<br />

Das wird in der Regel durch eine Jugendordnung / Jugendsatzung gewährle<strong>ist</strong>et, die<br />

als Teil der Hauptsatzung auch im Vereinsreg<strong>ist</strong>er eingetragen wird. Es geht hierbei<br />

nicht um „Formalismus“, sondern um demokratische Strukturen und bzw. Mitwirkungsrechte<br />

von Kindern und Jugendlichen in Vereinen und Verbänden. Insbesondere<br />

in finanziellen Fragen:<br />

• Mittel, die dem Verein für die Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden,<br />

sollen auch ausschließlich für diesen Zweck verwendet werden und dem Zugriff<br />

des Hauptkassierers eines (Erwachsenen-) Vereins entzogen werden.<br />

• Ebenso wichtig <strong>ist</strong>: Die Mitwirkung an den Entscheidungen/ Entwicklungen des<br />

Gesamtvereins (aktives / passives Wahlrecht von Kindern und Jugendlichen im Verein/<br />

Verband, Jugendvorstand, Jugendleiter im Gesamtvorstand) spielen hier eine<br />

wichtige Rolle, damit Kinder und Jugendliche frühzeitig Demokratie einüben und<br />

lernen, Verantwortung zu übernehmen.<br />

Anforderungen an Verbände, Vereine, Organisationen,<br />

die eine Anerkennung anstreben<br />

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