Wie plural ist normal? - Landesjugendring NRW e.V.
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Die Region <strong>ist</strong> durch eine mittelständische, metallverarbeitende Industrie- und Wirtschaftsstruktur<br />
geprägt mit ländlich / dörflichen Strukturen in der Peripherie. Die Erwerbslosigkeit<br />
liegt mit 6,6 % deutlich unter dem Landesdurchschnitt von <strong>NRW</strong>. Das Aushängeschild<br />
der Region Siegen <strong>ist</strong> die Universität. Als Geburtsstadt des Malers Peter Paul Rubens<br />
wird Siegen 2010 den „<strong>NRW</strong>-Tag ausrichten.<br />
Seit 1999 bestimmen konservative Mehrheiten die Kommunalpolitik.<br />
Eine ausgeprägte Vereinsstruktur und große „religiöse Vielfalt“, vor allem im protestantischen<br />
Bereich prägen das Bild. Der Organisationsgrad von Kindern und Jugendlichen in<br />
Vereinen <strong>ist</strong> im Landesvergleich relativ hoch.<br />
Anerkennung von Trägern der Freien Jugendhilfe<br />
Die Anerkennung von Trägern der Freien Jugendhilfe wird in der Jugendabteilung „Förderung<br />
junger Menschen“ wahrgenommen (Aufwand laut Stellenplan 5% einer Vollzeitkraft).<br />
Bei jedem Anerkennungsverfahren wird der Jugendhilfeausschuss (JHA) beteiligt. Gemäß<br />
Ausführungsgesetz / <strong>NRW</strong> zum KJHG aus 1990:<br />
„Zuständig für die öffentliche Anerkennung der Träger der freien Jugendhilfe nach § 75<br />
SGB VIII sind das Jugendamt nach Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses, wenn<br />
der Träger der freien Jugendhilfe seinen Sitz im Bezirk des Jugendamtes hat und dort<br />
überwiegend tätig <strong>ist</strong>...“<br />
Interessant:<br />
Nicht der Jugendhilfeausschuss (als politisches Gremium) erkennt (direkt) an, sondern das<br />
Jugendamt nach Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss. Hier wird die<br />
Dualität des Jugendamtes (Jugendamt = Verwaltung des Jugendamtes + Jugendhilfeausschuss<br />
= politisches Gremium) deutlich.<br />
Derzeit werden jährlich zwischen 3 und 6 Neu – Anerkennungen beraten. Fast alle Anerkennungsvorschläge<br />
der Verwaltung des Jugendamtes werden durch den JHA beschlossen.<br />
Reg<strong>ist</strong>er der Anerkennungen<br />
Das Reg<strong>ist</strong>er der Anerkennungen nach § 75 KJHG SGB VIII umfasst derzeit 279 Vereine und<br />
Organisationen:<br />
• 92 Sportjugend<br />
• 55 Sonstige Jugend<br />
• 17 katholische Jugend<br />
• 11 Pfadfinder<br />
• 6 Gewerkschaftsjugend<br />
• 78 Evangelische Jugend<br />
- 21 CVJM (Chr<strong>ist</strong>licher Verein Junger Menschen)<br />
- 15 Mädchenkreise<br />
- 41 Sonstige evangelische Jugend<br />
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