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Wie plural ist normal? - Landesjugendring NRW e.V.

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Die Region <strong>ist</strong> durch eine mittelständische, metallverarbeitende Industrie- und Wirtschaftsstruktur<br />

geprägt mit ländlich / dörflichen Strukturen in der Peripherie. Die Erwerbslosigkeit<br />

liegt mit 6,6 % deutlich unter dem Landesdurchschnitt von <strong>NRW</strong>. Das Aushängeschild<br />

der Region Siegen <strong>ist</strong> die Universität. Als Geburtsstadt des Malers Peter Paul Rubens<br />

wird Siegen 2010 den „<strong>NRW</strong>-Tag ausrichten.<br />

Seit 1999 bestimmen konservative Mehrheiten die Kommunalpolitik.<br />

Eine ausgeprägte Vereinsstruktur und große „religiöse Vielfalt“, vor allem im protestantischen<br />

Bereich prägen das Bild. Der Organisationsgrad von Kindern und Jugendlichen in<br />

Vereinen <strong>ist</strong> im Landesvergleich relativ hoch.<br />

Anerkennung von Trägern der Freien Jugendhilfe<br />

Die Anerkennung von Trägern der Freien Jugendhilfe wird in der Jugendabteilung „Förderung<br />

junger Menschen“ wahrgenommen (Aufwand laut Stellenplan 5% einer Vollzeitkraft).<br />

Bei jedem Anerkennungsverfahren wird der Jugendhilfeausschuss (JHA) beteiligt. Gemäß<br />

Ausführungsgesetz / <strong>NRW</strong> zum KJHG aus 1990:<br />

„Zuständig für die öffentliche Anerkennung der Träger der freien Jugendhilfe nach § 75<br />

SGB VIII sind das Jugendamt nach Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses, wenn<br />

der Träger der freien Jugendhilfe seinen Sitz im Bezirk des Jugendamtes hat und dort<br />

überwiegend tätig <strong>ist</strong>...“<br />

Interessant:<br />

Nicht der Jugendhilfeausschuss (als politisches Gremium) erkennt (direkt) an, sondern das<br />

Jugendamt nach Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss. Hier wird die<br />

Dualität des Jugendamtes (Jugendamt = Verwaltung des Jugendamtes + Jugendhilfeausschuss<br />

= politisches Gremium) deutlich.<br />

Derzeit werden jährlich zwischen 3 und 6 Neu – Anerkennungen beraten. Fast alle Anerkennungsvorschläge<br />

der Verwaltung des Jugendamtes werden durch den JHA beschlossen.<br />

Reg<strong>ist</strong>er der Anerkennungen<br />

Das Reg<strong>ist</strong>er der Anerkennungen nach § 75 KJHG SGB VIII umfasst derzeit 279 Vereine und<br />

Organisationen:<br />

• 92 Sportjugend<br />

• 55 Sonstige Jugend<br />

• 17 katholische Jugend<br />

• 11 Pfadfinder<br />

• 6 Gewerkschaftsjugend<br />

• 78 Evangelische Jugend<br />

- 21 CVJM (Chr<strong>ist</strong>licher Verein Junger Menschen)<br />

- 15 Mädchenkreise<br />

- 41 Sonstige evangelische Jugend<br />

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